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   OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - I-2 U 41/12   

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OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - I-2 U 41/12 (https://dejure.org/2017,3001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2017 - I-2 U 41/12 (https://dejure.org/2017,3001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - I-2 U 41/12 (https://dejure.org/2017,3001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 102029
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 54/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Nur wenn der Beklagte sich im genannten Sinne konkret geäußert hat, ist der betreffende Sachvortrag streitig, so dass der Kläger jetzt seine Verletzungsbehauptung weiter ausführen und ggf. beweisen muss (Senat, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04, juris; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 136 und 138).

    Auch wenn die Einzelheiten der Verfahrensführung bzw. des Transportgutes keine "eigenen Handlungen oder Wahrnehmungen" des Beklagten sind, scheidet eine Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO selbst in einem solchen Fall allerdings aus, wenn seine Unkenntnis darauf beruht, dass er bestehende Erkundigungspflichten verletzt hat (vgl. Senat, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 140).

    Im Hinblick auf die im Rahmen von § 138 Abs. 4 ZPO geltenden Informations- und Erkundigungspflichten ist aber auch das als Gegenstand der eigenen Wahrnehmung anzusehen, was erst durch die zumutbare Verwendung weiterer Hilfsmittel wie beispielsweise chemischen oder physikalischen Analysemethoden und/oder Messungen etc. offenbar wird, weshalb sich grundsätzlich selbst ein Händler nicht damit entlasten kann dass er selbst keine aktuelle Kenntnis von der Zusammensetzung des von ihm vertriebenen Produktes hat (vgl. Senat, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 141).

    Aber auch einer Partei, die nicht über die erforderliche fachliche Ausstattung und/oder den erforderlichen Sachverstand zu einer eigenen Untersuchung des potentiellen Verletzungsgegenstands verfügt, ist grundsätzlich zuzumuten, Untersuchungen durch fachkundige Dritte vornehmen zu lassen (Senat, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 141).

    Dieses erfasst solche Ausführungsformen, die zwar unter den Schutz des Patents fallen, aber von der fehlerhaften Übersetzung nicht erfasst würden, sofern diese für die Bestimmung des Schutzbereichs maßgeblich wäre (vgl. Senat, Urt. v. 24.06.2011 -I-2 U 62/04, juris; Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04, juris).

    Ein guter Glaube ist z.B. dann zu verneinen, wenn der angesprochene Fachmann, sofern er die Übersetzung läse, deren Fehlerhaftigkeit ohne Weiteres erkennen würde und - ggf. unter Heranziehung der Übersetzung der Beschreibung - in der Lage wäre, den Inhalt des Patents zutreffend zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgeschirr; Senat, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Dieses erfasst solche Ausführungsformen, die zwar unter den Schutz des Patents fallen, aber von der fehlerhaften Übersetzung nicht erfasst würden, sofern diese für die Bestimmung des Schutzbereichs maßgeblich wäre (vgl. Senat, Urt. v. 24.06.2011 -I-2 U 62/04, juris; Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04, juris).

    Bleibt der Schutzbereich in der fehlerhaften Fassung der Patentschrift derselbe oder ist er sogar breiter als der Schutzbereich in der Originalfassung der Patentschrift, kommt eine Anwendung des Art. 11 § 3 Abs. 5 IntPatÜG a.F. nicht in Betracht (Senat, Urt. v. 24.06.2011 - I-2 U 62/04, m. w. Nachw.).

    Zu verneinen ist ein guter Glaube hierbei im Allgemeinen schon dann, wenn nur dem Patentanspruch ein Übersetzungsfehler anhaftet und der Benutzer bei Heranziehung der zutreffend übersetzten Beschreibung den Fehler unschwer erkennen konnte (Senat, Urt. v. 24.06.2011 - I-2 U 62/04; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. E Rn. 411).

    Hingegen lässt sich aus dieser Formulierung nicht herleiten, dass es auf einen guten Glauben des Benutzers nicht ankommt, solange eine berichtigte Übersetzung nicht veröffentlicht worden ist (Senat, Urteil vom 24.06.2011 - I- 2 U 62/04).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgeschirr), genießt vielmehr grundsätzlich auch derjenige den Gutglaubensschutz nach Art. 11 § 3 Abs. 5 IntPatÜG, der die ihm günstige, unrichtige Fassung der Übersetzung nicht gekannt hat.

    Auf den Gutglaubensschutz nach kann sich nur derjenige berufen, der, wäre ihm die fehlerhafte Übersetzung bekannt gewesen, zu dem Schluss hätte kommen dürfen, dass der Anspruch des betreffenden Patents auf einen vom dem tatsächlich geschützten abweichenden Gegenstand gerichtet ist (BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgeschirr).

    Ein guter Glaube ist z.B. dann zu verneinen, wenn der angesprochene Fachmann, sofern er die Übersetzung läse, deren Fehlerhaftigkeit ohne Weiteres erkennen würde und - ggf. unter Heranziehung der Übersetzung der Beschreibung - in der Lage wäre, den Inhalt des Patents zutreffend zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 2015, 361, 363 - Kochgeschirr; Senat, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 54/04).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 3/09

    JOOP!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Solche Erkundigungspflichten werden in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2001, 2187; NJW 1999, 1965; GRUR 2010, 1107, 1108 - JOOP!; vgl. a. OLG Köln, NZG 2002, 870) angenommen, wenn es sich bei dem entgegnungsbedürftigen Sachverhalt um Vorgänge im Bereich von Personen - nicht nur der eigenen, sondern auch einer fremden Firma - handelt, die unter Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung derjenigen Partei tätig geworden sind, die sich im Prozess zu den Behauptungen des Gegners zu erklären hat (BGH, GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2011, 121, 122 - Vorrichtung zum Streckblasformen).

    Auch in Bezug auf solche Tatsachen ist ein Bestreiten mit Nichtwissen erst zulässig, wenn die Partei ihrer bestehenden Pflicht zur Informationsbeschaffung nachgekommen ist (BGHZ 109, 205, 210 = NJW 1990, 453; BGH, GRUR 2010, 1107, 1108 - JOOP!).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Macht der Kläger - wie hier - eine wortsinngemäße Patentverletzung geltend, ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urt. v. 15.05.2014 - I - 2 U 74/13) grundsätzlich statthaft, den Klageantrag nach dem Wortlaut des verletzten Patentanspruchs zu formulieren.

    Soweit der Patentanspruch mehrere Alternativen vorsieht, von denen bei der angegriffenen Ausführungsform eine zwingend verwirklicht sein muss, ermöglicht ein entsprechender Urteilausspruch zudem nach den Regeln der Wahlfeststellung eine Verurteilung, ohne dass festgestellt werden muss, ob die eine oder die andere Benutzungsalternative vorliegt (Senat, Urt. v. 15.05.2014 - I - 2 U 74/13; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. D Rn. 275).

  • BPatG, 24.09.2014 - 2 Ni 11/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Auf eine von dritter Seite erhobene Nichtigkeitsklage hat das Bundespatentgericht das Klagepatent durch Urteil vom 24.09.2014 (Az.: 2 Ni 11/12 (EP)) für nichtig erklärt.

    Bei einer LED handelt es sich üblicherweise um ein optoelektronisches Halbleiter-bauelement, das elektrischen Strom direkt in Licht umwandeln kann und daher als helle, energiesparende Lichtquelle einsetzbar ist (vgl. deutsche Übersetzung der Klagepatentschrift, DE 697 02 AAB T4, Abs. [0001]; die nachfolgenden Bezugnahmen beziehen sich jeweils auf die T4-Schrift; BPatG, Urt. v. 24.09.2014 - 2 Ni 11/12 (EP) [nachfolgend: NU], S. 19).

  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Auf die Berufung der Klägerin hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 16.08.2016 (Az.: X ZR 96/14; GRUR 2016, 1260) abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Das Klagepatent hat es sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe gemacht, die oben beschriebenen Probleme zu lösen und eine lichtaussendende Vorrichtung vorzustellen, die nur einen äußerst geringen Grad der Abnahme an Intensität, Wirkungsgrad und Farbverschiebung des emittierten Lichts über einen langen Zeitraum der Benutzung mit hoher Leuchtdichte aufweist (Abs. [0013]; BGH, Urt. v. 16.08.2016 - X ZR 96/14 [nachfolgend: NU], Rn. 9).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Anders als bei der Geltendmachung einer äquivalenten Patentverletzung ist es in einem solchen Fall in der Regel nicht erforderlich, den Klageantrag - und die Urteilsformel - über den Anspruchswortlaut hinaus an die angegriffene Ausführungsform anzupassen, indem konkret diejenigen konstruktiven oder räumlich-körperlichen Mittel bezeichnet werden, mit denen bei der angegriffenen Ausführungsform das bzw. die streitige(n) Anspruchsmerkmal(e) verwirklicht wird/werden (Kühnen, GRUR 2006, 180; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. D Rn. 273-275; a.A. BGH, GRUR 2005, 569 - Blasfolienherstellung; GRUR 2012, 485, 488 - Rohrreinigungsdüse II; GRUR 2016, 1031, 1036 - Wärmetauscher).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der BGH-Entscheidung "Blasfolienherstellung" (GRUR 2005, 569).

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Dafür spricht auch, dass der Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die Verletzung desselben Schutzrechts, sondern sogar auch für Verletzungen anderer Schutzrechte begründen kann, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartige sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 1235, 1236 - Restwertbörse II).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - 2 U 46/09

    Streckblasmaschine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12
    Solche Erkundigungspflichten werden in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2001, 2187; NJW 1999, 1965; GRUR 2010, 1107, 1108 - JOOP!; vgl. a. OLG Köln, NZG 2002, 870) angenommen, wenn es sich bei dem entgegnungsbedürftigen Sachverhalt um Vorgänge im Bereich von Personen - nicht nur der eigenen, sondern auch einer fremden Firma - handelt, die unter Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung derjenigen Partei tätig geworden sind, die sich im Prozess zu den Behauptungen des Gegners zu erklären hat (BGH, GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2011, 121, 122 - Vorrichtung zum Streckblasformen).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • LG Mannheim, 04.05.2010 - 2 O 142/08
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • OLG Köln, 21.02.2002 - 18 U 124/01
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Mit Blick auf die das Vertragsstatut festlegenden Kollisionsnormen bedarf es für den europäischen Rechtsraum der Differenzierung: Für alle seit dem 17. Dezember 2009 abgeschlossenen Verträge ist die Rom I-VO anwendbar, während es für alle übrigen ihr nicht unterfallenden Sachverhalte (außerhalb und/oder zeitlich vor Inkrafttreten der Rom I-VO) bei den Art. 27, 28 EGBGB a.F. bleibt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2017, Az.: I-2 U 41/12, BeckRS 2017, 102029).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2019 - 4a O 72/17

    Lichtemittierende Vorrichtung mit LED

    Erst solche Untersuchungen mit dem genannten Ergebnis hätten aber die Vorlage und/oder Individualisierung unter Umständen als relevant erscheinen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2017 - I-2 U 41/17, BeckRS 2017, 102029 Rn. 108).

    Auf den Gutglaubensschutz kann sich aber nur derjenige berufen, der, wäre ihm die fehlerhafte Übersetzung bekannt gewesen, zu dem Schluss hätte kommen dürfen, dass der Anspruch des betreffenden Patents auf einen von dem tatsächlich Geschützten abweichenden Gegenstand gerichtet ist (BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgeschirr; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2017 - I-2 U 41/12).

    Ein guter Glaube ist beispielsweise dann zu verneinen, wenn der angesprochene Fachmann, sofern er die Übersetzung läse, deren Fehlerhaftigkeit ohne Weiteres erkennen würde und - gegebenenfalls unter Heranziehung der Übersetzung der Beschreibung - in der Lage wäre, den Inhalt des Patents zutreffend zu bestimmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2017 - I-2 U 41/12; vgl. auch BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgeschirr; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2015 - I-2 U 54/04).

    Zu verneinen ist ein guter Glaube im Allgemeinen schon dann, wenn nur dem Patentanspruch ein Übersetzungsfehler anhaftet und der Benutzer bei Heranziehung der zutreffend übersetzten Beschreibung den Fehler unschwer erkennen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2017 - I-2 U 41/12; Urteil vom 24.06.2011 - I-2 U 62/04).

    In dem den Parteien bekannten Urteil vom 20.01.2017 (Az.: I-2 U 41/12) hat das OLG Düsseldorf der dortigen Beklagten den Gutglaubensschutz hinsichtlich des auch vorliegend geltend gemachten Übersetzungsfehlers im Klagepatent abgesprochen.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 42/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Wie der Senat in dem am heutigen Tage verkündeten Urteil in dem Parallelverfahren (I-2 U 41/12) zwischen der Klägerin und C Corporation ausgeführt hat, gilt Folgendes:.

    Kann sich danach die von der Klägerin in dem Parallelverfahren I-2 U 41/12 wegen Verletzung des Klagepatents in Anspruch genommene C Corporation als Herstellerin und Lieferantin der angegriffenen Ausführungsformen nicht mit Erfolg auf die von der Klägerin abgegebene Zusicherungserklärung berufen, gilt dies erst recht für die Beklagte als Abnehmerin der C Corporation.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 43/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Wie der Senat in dem am heutigen Tage verkündeten Urteil in dem Parallelverfahren (I-2 U 41/12) zwischen der Klägerin und C Corporation ausgeführt hat, gilt Folgendes:.

    Kann sich danach die von der Klägerin in dem Parallelverfahren I-2 U 41/12 wegen Verletzung des Klagepatents in Anspruch genommene C Corporation als Herstellerin und Lieferantin der angegriffenen Ausführungsformen nicht mit Erfolg auf die von der Klägerin abgegebene Zusicherungserklärung berufen, gilt dies erst recht für die Beklagten als Abnehmer der C Corporation.

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 10/19
    Macht der Kläger - wie hier - eine wortsinngemäße Patentverletzung geltend, ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 15.05.2014 - I-2 U 74/13, BeckRS 2014, 14360; Urt. v. 08.12.2016 - I-2 U 6/13, GRUR-RS 2016, 111011 Rn. 35; Urt. v. 20.01.2017 - I-2 U 41/12, BeckRS 2017, 102029 Rn. 30; Urt. v.19.12.2019 - 2 U 62/16, GRUR-RS 2019, 38883 Rn. 51) grundsätzlich statthaft, den Klageantrag nach dem Wortlaut des verletzten Patentanspruchs zu formulieren.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 62/16

    Verletzung eines Patents

    Macht der Kläger - wie hier - eine wortsinngemäße Patentverletzung geltend, ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 15.05.2014 -I-2 U 74/14, BeckRS 2014, 14360; Urt. v. 20.01.2017 - I-2 U 41/12, BeckRS 2017, 102029) grundsätzlich statthaft, den Klageantrag nach dem Wortlaut des verletzten Patentanspruchs zu formulieren.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Mit Blick auf die das Vertragsstatut festlegenden Kollisionsnormen bedarf es für den europäischen Rechtsraum der Differenzierung: Für alle seit dem 17. Dezember 2009 abgeschlossenen Verträge ist die Rom I-VO anwendbar, während es für alle übrigen ihr nicht unterfallenden Sachverhalte (außerhalb und/oder zeitlich vor Inkrafttreten der Rom I-VO) bei den Art. 27, 28 EGBGB a.F. bleibt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2017, Az.: I-2 U 41/12, BeckRS 2017, 102029).
  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20

    Oberflächenbedruckungsverfahren

    In diesem Zusammenhang genügt zunächst - ohne Gegenvortrag des vermeintlichen Verletzers - die konkrete Behauptung, die angegriffene Ausführungsform mache von jedem Merkmal des Patentanspruchs Gebrauch (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2017, Az.: I-2 U 41/12, GRUR-RS 2017, 102029, Rn.104).
  • LG Düsseldorf, 19.11.2020 - 4b O 76/16

    Kippachsentor mit integrierter Tür

    Die Darlegung der Verletzung des Klagepatents durch eine bestimmte, von dem Beklagten benutzte Ausgestaltung obliegt im Patentverletzungsprozess nach den allgemeinen Grundsätzen dem Kläger, der Rechte aus der Verletzung seines Schutzrechts herzuleiten gedenkt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2017, Az.: I-2 U 41/12, GRUR-RS 2017, 102029, Rn.104).
  • LG Düsseldorf, 18.11.2021 - 4b O 26/20

    Oberflächenstrukturierungsverfahren 2

    Aus Sicht des darlegungsbelasteten Patentinhabers genügt zunächst - ohne Gegenvortrag des vermeintlichen Verletzers - die konkrete Behauptung, die angegriffene Ausführungsform mache von jedem Merkmal des Patentanspruchs Gebrauch (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2017, Az.: I-2 U 41/12, GRUR-RS 2017, 102029, Rn.104).
  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21

    Hydraulikaggregat

  • LG Düsseldorf, 30.06.2020 - 4a O 83/17

    Regal aus knickbarem Material

  • LG Düsseldorf, 22.10.2020 - 4b O 34/19

    Stufenschaltgetriebe für Motofahrzeuge

  • LG Düsseldorf, 19.11.2020 - 4b O 68/19

    Basismittel für Lebens- und Futtermittelherstellung

  • LG Düsseldorf, 22.10.2020 - 4b O 15/19

    Steuervorrichtung für Motorfahrzeuge

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