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   OLG Hamm, 02.05.2017 - III-1 Vollz (Ws) 132/17   

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https://dejure.org/2017,37034
OLG Hamm, 02.05.2017 - III-1 Vollz (Ws) 132/17 (https://dejure.org/2017,37034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2017 - III-1 Vollz (Ws) 132/17 (https://dejure.org/2017,37034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - III-1 Vollz (Ws) 132/17 (https://dejure.org/2017,37034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 32 StVK 38/16
  • OLG Hamm, 02.05.2017 - III-1 Vollz (Ws) 132/17

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 121665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug/in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.04.2016 - III - 1 VollzWs 61/16 -, vom 14.05.2013 - III - 1 Vollz (Ws) 139/13 -, vom 17.08.2010 - III - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris, und vom 01.12.2000 - III - 1 Vollz (Ws) 165/00 -, juris).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13

    Besitz eines Computers im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.04.2016 - III - 1 VollzWs 61/16 -, vom 14.05.2013 - III - 1 Vollz (Ws) 139/13 -, vom 17.08.2010 - III - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris, und vom 01.12.2000 - III - 1 Vollz (Ws) 165/00 -, juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/00

    Freizeitgestaltung eines Strafgefangenen, Versagungsgründe, Ermessen, Ausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.04.2016 - III - 1 VollzWs 61/16 -, vom 14.05.2013 - III - 1 Vollz (Ws) 139/13 -, vom 17.08.2010 - III - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris, und vom 01.12.2000 - III - 1 Vollz (Ws) 165/00 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 2 Ws 616/98
    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Der zu erwerbende Laptop ermöglicht durch das CD- bzw. DVD-Laufwerk einen schlechthin nicht mehr kontrollierbaren Datenaustausch aus der Anstalt heraus in die Außenwelt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 271 und NJW 1989, 2637).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447 und BVerfG NStZ-RR 1996, 252).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447 und BVerfG NStZ-RR 1996, 252).
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