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   BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17   

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BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17 (https://dejure.org/2017,32858)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17 (https://dejure.org/2017,32858)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 (https://dejure.org/2017,32858)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 937 Abs 2 ZPO
    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangenen einstweiligen Verfügung: mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG - ...

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung und Verbreitung umfangreicher Passagen eines Artikels über Auszüge des Protokolls der Aufsichtsratssitzung einer AG; Erschöpfung des Rechtswegs

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangenen einstweiligen Verfügung: mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung und Verbreitung umfangreicher Passagen eines Artikels über Auszüge des Protokolls der Aufsichtsratssitzung einer AG; Erschöpfung des Rechtswegs

  • rechtsportal.de

    Veröffentlichung und Verbreitung umfangreicher Passagen eines Artikels über Auszüge des Protokolls der Aufsichtsratssitzung einer AG; Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangenen einstweiligen Verfügung: mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    In Pressesachen keine einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung der Gegenseite

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 123654
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17

    Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Insoweit ist die Beschwerdeführerin nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG von vornherein auf den Rechtsweg zu verweisen (vgl. dazu in einem vergleichbaren Fall: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, juris, Rn. 7).

    b) Soweit die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die Verletzung von Verfahrensrechten, namentlich der prozessualen Waffengleichheit und des Rechts auf ein faires Verfahren stützt, ist zwar die Verfassungsbeschwerde unter Zugrundelegung des Vortrags der Beschwerdeführerin weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet und ein Rechtsweg vor den Fachgerichten nicht eröffnet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, juris, Rn. 10 f.).

  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Im Besonderen - so auch hier - gilt das für die grundsätzlich mögliche Heilung von Gehörsverstößen durch nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Im Besonderen - so auch hier - gilt das für die grundsätzlich mögliche Heilung von Gehörsverstößen durch nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Im Besonderen - so auch hier - gilt das für die grundsätzlich mögliche Heilung von Gehörsverstößen durch nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestellung

    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 375/21

    Einstweilige Anordnung betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1005/20 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10).

    Dies gilt aber auch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG, da der gerügte Verfahrensfehler lediglich festgestellt, nicht aber beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 10).

    Denn auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren kann die hier gerügte Rechtsverletzung, namentlich die Verletzung der prozessualen Waffengleichheit, regelmäßig nur festgestellt, nicht aber beseitigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert zudem zu allen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend substantiierte Darlegungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 01.09.2020 - 2 BvQ 61/20

    Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf

    Insoweit ist die Antragstellerin nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG von vornherein auf den Rechtsweg zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 7).

    b) Soweit die Antragstellerin ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die Verletzung von Verfahrensrechten, namentlich der prozessualen Waffengleichheit stützt, ist die Verfassungsbeschwerde unter Zugrundelegung des Vortrags der Antragstellerin zwar weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet und ein Rechtsweg vor den Fachgerichten nicht eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, Rn. 10 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 1246/20 -, Rn. 12).

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18

    Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess

    Dies gilt insbesondere für die Durchführung der mündlichen Verhandlung, die auf den Widerspruch gemäß § 924 Abs. 2 S. 2 ZPO zwingend zu erfolgen hat (BVerfGE BeckRS 2017, 123654).
  • BVerfG, 18.06.2021 - 2 BvR 1077/21

    Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 08.07.2021 - 50-IV-21
    Dies erfordert insbesondere auch eine substantiierte Darlegung der Gründe für die Eilbedürftigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 8 ff.; Barczak in: ders., BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 18).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist zudem nur zulässig, wenn das Vorliegen der sich hieraus ergebenden Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2013 - 1 BvQ 44/13 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2020 - 1 BvQ 116/20 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 10.09.2020 - 2 BvR 336/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache -

  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21

    Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem

  • BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 17/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung zu öffentlichen

  • LG Köln, 11.12.2019 - 84 O 198/19
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 42-IV-21
  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4a O 27/20
  • VerfGH Sachsen, 06.07.2023 - 31-IV-23
  • LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 4a O 27/20

    Modifiziertes Nucleotidmolekül II

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