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   OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, 1 OWi 2 SsBs 87/17   

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https://dejure.org/2017,47920
OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, 1 OWi 2 SsBs 87/17 (https://dejure.org/2017,47920)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, 1 OWi 2 SsBs 87/17 (https://dejure.org/2017,47920)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. November 2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, 1 OWi 2 SsBs 87/17 (https://dejure.org/2017,47920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 4a BKatV, § 17 Abs 3 S 1 OWiG, § 17 Abs 3 S 2 OWiG, § 79 Abs 1 Nr 1 OWiG
    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls; Erfordernis näherer Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bei Bußgeldverhängung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Berücksichtigung von Voreintragungen bei Höhe der Geldbuße

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nicht unterschriebenes Urteil als Anlage zum Protokoll: Nicht richtig - aber auch nicht so falsch!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 %: i.d.R. kann von Vorsatz ausgegangen werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erhöhte Geldbuße wegen Voreintragungen: Was muss denn da im Urteil stehen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geldbuße: Erst bei "mehr als 250 Euro" bedarf es Darstellungen zur wirtschaftlichen Situation des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 93
  • BeckRS 2017, 134516
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RBs 91/16

    28 km/h innerorts zu schnell - vorsätzliche Ordnungswidrigkeit!

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Nur bei niedrigeren Überschreitungen müssen weitere Indizien herangezogen werden, wie etwa das Vorliegen von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. III-4 RBs 91/16, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2015, Az. 3 Ws (B) 19/15, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 28. Oktober 2013, Az. 322 SsRs 280/13, m.w.N.; jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Nur bei niedrigeren Überschreitungen müssen weitere Indizien herangezogen werden, wie etwa das Vorliegen von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. III-4 RBs 91/16, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2015, Az. 3 Ws (B) 19/15, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 28. Oktober 2013, Az. 322 SsRs 280/13, m.w.N.; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    So ist inzwischen allgemein anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG festgeschriebenen Schwellenwert von 250,- EUR eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prinzipiell entbehrlich ist, wenn das Regelbußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (so bereits Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999, Az. 1 Ss 21/99; vgl. beispielhaft OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Dezember 2015, Az. 1 Ss OWi 163/15, m.w.N., zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. März 2017, Az. Ss BS 11/2017 (6/17 OWi), m.w.N.).
  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Schließlich soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung die nähere Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (zumindest) auch dann entbehrlich sein, wenn zwar nicht die Regelgeldbuße, sondern ein angemessen erhöhtes Bußgeld von weniger als 250,- EUR verhängt wird und der Betroffene keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht, Anhaltspunkte für eine Schätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorliegen und eine weitere Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Verzögerung der Entscheidung führen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2015, Az. III-3 RBs 354/14, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Nur bei niedrigeren Überschreitungen müssen weitere Indizien herangezogen werden, wie etwa das Vorliegen von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. III-4 RBs 91/16, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2015, Az. 3 Ws (B) 19/15, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 28. Oktober 2013, Az. 322 SsRs 280/13, m.w.N.; jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13

    Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR wegen innerörtlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17
    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 18.10.1982 - 1 Ss 499/82

    Bußgeldverfahren; Berücksichtigung; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldbescheid

  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 358/83

    Unwirksamkeit der Zustellung des Urteils aufgrund des nicht fertiggestellten

  • OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 5 Ss OWi 244/95
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1078/00

    Fertigstellung des Protokolls, Unterzeichnung einer Anlage durch den Richter,

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

  • KG, 09.08.1999 - 3 Ws (B) 413/99
  • RG, 08.04.1924 - IV 223/24

    Kann die Revision allein darauf gestützt werden, daß die Urteilsformel nicht in

  • OLG Zweibrücken, 14.04.2020 - 1 OWi 2 SsBs 8/20

    Rückschluss vom Maß einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf den Vorsatz

    Die Grenze, ab der der Tatrichter in der Regel von einer vorsätzlichen Begehungsweise ausgehen kann, sieht der Senat in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Übertretungen um mindestens 40% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vgl. Beschluss vom 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17, juris Rn. 6; s.a.: OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2010 - 322 SsBs 161/10, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2016 - III-4 RBs 91/16, juris Rn. 2; KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 5; Burhoff aaO. Rn. 2300).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Von diesen Feststellungen als Bemessungskriterium kann nämlich dann abgesehen werden, wenn das Tatgericht den Regelsatz nach dem BKat, auch den nach § 3 Abs. 4a BKatV erhöhten, verhängt und keine Anhaltspunkte für ein unterdurchschnittliches Einkommen vorhanden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2016 - 3 Ws (B) 207/16 - vom 27. November 2015 - 3 Ws (B) 510/15 - vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 -, [juris]; die obergerichtliche Rechtsprechung zusammenfassend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17 - BeckRS 2017, 134516; OLG Celle NZV 2016, 144).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 2 Rb 4 Ss 109/18

    Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls

    Ob eine solche Protokollierung - so die Senatsentscheidung vom 05.02.2018 - einer rechtswirksamen Fertigstellung des Protokolls entgegensteht, ist streitig (verneinend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17 -, juris, mit abl. Anm. Siegert-Paar, NZV 2018, 93; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 2 StR 42/01 -, juris [unklar]).
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