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   BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16   

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https://dejure.org/2017,53592
BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16 (https://dejure.org/2017,53592)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2017 - 2 StR 118/16 (https://dejure.org/2017,53592)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16 (https://dejure.org/2017,53592)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 StGB; § 20 StGB
    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit (Fehlen von Berechnungsgrundlangen für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration: zulässige Annahme voller Schuldfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 32 Abs 2 StGB
    Notwehr: Sofortiger mehrfacher Messereinsatz gegenüber einem unbewaffneten Angreifer; Schätzung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

  • IWW

    § 32 Abs. 2 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Zahl der ihm beim Tatgeschehen gegenüberstehenden Personen; Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat (hier: Einsatz eines Messers) ; Androhung des Gebrauchs des Messers in der ...

  • rewis.io

    Notwehr: Sofortiger mehrfacher Messereinsatz gegenüber einem unbewaffneten Angreifer; Schätzung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Zahl der ihm beim Tatgeschehen gegenüberstehenden Personen; Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat (hier: Einsatz eines Messers); Androhung des Gebrauchs des Messers in der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 32 Abs. 2
    Beweiswürdigung der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Zahl der ihm beim Tatgeschehen gegenüberstehenden Personen; Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat (hier: Einsatz eines Messers); Androhung des Gebrauchs des Messers in der ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blutalkoholkonzentration - und das Fehlen zuverlässiger Berechnungsgrundlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - mit Messereinsatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatz eines Messers im Rahmen der Notwehr

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 69
  • StV 2018, 723 (Ls.)
  • BeckRS 2017, 140123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO).

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    a) Fehlen zuverlässige Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit, ist der Tatrichter zwar gehalten, sich unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Überzeugung davon zu verschaffen, welche Höchstmenge aufgenommenen Alkohols nach der Sachlage in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 332/92, StV 1993, 466; Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258).

    Bei Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte ist eine Schätzung zulässig und geboten (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 332/92; Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, jeweils aaO).

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 332/92

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    a) Fehlen zuverlässige Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit, ist der Tatrichter zwar gehalten, sich unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Überzeugung davon zu verschaffen, welche Höchstmenge aufgenommenen Alkohols nach der Sachlage in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 332/92, StV 1993, 466; Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258).

    Bei Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte ist eine Schätzung zulässig und geboten (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 332/92; Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, jeweils aaO).

  • BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss:

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    Der Tatrichter ist aber nicht verpflichtet, Sachverhalte zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keinen begründeten Anhalt gibt (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (Senat, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    Lassen sich nach Erschöpfung aller Beweismöglichkeiten keine Erkenntnisse darüber gewinnen, dass der Täter erheblich alkoholisiert war, ist daher volle Schuldfähigkeit anzunehmen (BGH, Urteil vom 15. September 1987 - 5 StR 260/87, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
    Der Tatrichter ist aber nicht verpflichtet, Sachverhalte zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keinen begründeten Anhalt gibt (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18

    Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, StraFo 2018, 202).
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22

    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 119/23

    Notwehr (Erforderlichkeit; Gebrauch eines Messers gegenüber unbewaffnetem

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69, 70; Beschluss vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    b) Das Landgericht hat seiner Prüfung, ob die von Verteidigungswillen getragenen Handlungen zur Abwehr des bevorstehenden Angriffs erforderlich und geboten waren, einen rechtlich zutreffenden Maßstab (vgl. zur Erforderlichkeit der Notwehrhandlung BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 ? 5 StR 276/22, NJW 2023, 166; Beschluss vom 13. September 2018 ? 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136; Urteil vom 25. Oktober 2017 ? 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69; Beschluss vom 22. Juni 2016 ? 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594; Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; zur Gebotenheit der Verteidigungshandlung vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 ? 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 f.; Urteil vom 15. Mai 1975 ? 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) zugrunde gelegt.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

    Soweit bisweilen die Ansicht vertreten wird, dass das Notwehrrecht im Falle des Einsatzes lebensgefährlicher Verteidigungsmittel (insbesondere Schusswaffen) gewisse Abstufungen (Erfordernis der Androhung des Einsatzes der Waffe usw.) erfährt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 23.09.1975 - VI ZR 232/73 -, NJW 1976, 41, 42; Urteil vom 22.11.2000 - 3 StR 331/00 -, NJW 2001, 1075, 1076; Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 375/11 -, NStZ 2012, 272, 274; Urteil vom 13.09.2017 - 2 StR 188/17 -, NStZ 2018, 84, 85; Urteil vom 25.10.2017 - 2 StR 118/16 -, NStZ-RR 2018, 69, 70; Fischer, Strafgesetzbuch, 69. Aufl. 2022, § 32, Rdnr. 33 ff.; Perron/Eisele, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Aufl. 2019, § 32, Rdnr. 37; Beulke, Jura 1988, 641, 642), kann eine derartige Abstufung jedenfalls beim Einsatz eines Holzstabes zu Verteidigungszwecken nicht begründet werden.
  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    (2) Die Berechnung einer möglichen Blutalkoholkonzentration aufgrund von Trinkmengen kann indes dann unterbleiben, wenn die Trinkmengenangaben so vage sind, dass selbst unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine auch nur annähernd verlässliche Ermittlung des Blutalkoholgehalts nicht möglich ist (BGH, Urt. v. 07.11.2018 - 5 StR 241/18 bei juris; 25.10.2017 - 2 StR 118/16 = NStZ-RR 2018, 69 = StraFo 2018, 202; Beschluss vom 20.04.2022 - 6 StR 111/22 bei juris; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: lebensgefährlicher Einsatz eines

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8 und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16 Rn. 13).
  • BayObLG, 15.01.2021 - 202 StRR 111/20

    Absehen von grundsätzlich gebotener BAK-Bestimmung zur Beurteilung der

    b) Die Berechnung einer möglichen Blutalkoholkonzentration aufgrund von Trinkmengen kann indes dann unterbleiben, wenn die Trinkmengenangaben so vage sind, dass auch unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine auch nur annähernd verlässliche Ermittlung des Blutalkoholgehalts nicht möglich ist (BGH, Urt. v. 07.11.2018 - 5 StR 241/18 bei juris; 25.10.2017 - 2 StR 118/16 = NStZ-RR 2018, 69 = StraFo 2018, 202).
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