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   BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18   

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BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18 (https://dejure.org/2018,19050)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18 (https://dejure.org/2018,19050)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 2 StR 200/18 (https://dejure.org/2018,19050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 64 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ohne Entscheidung über das Verhängen einer Maßregel nach § 64 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; StPO § 246a
    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ohne Entscheidung über das Verhängen einer Maßregel nach § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterbringung nach § 64 StGB

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 14698
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5, vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - Rn. 7 und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 - Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Da die verfahrensgegenständliche Betäubungsmittelstraftat zumindest auch der Finanzierung des Eigenkonsums des Angeklagten dienen sollte, kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge seines langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5).

  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18
    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17 - Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5, vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - Rn. 7 und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 - Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Beeinträchtigung der Gesundheit;

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5, vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - Rn. 7 und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 - Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge des langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5).

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4).

  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Die Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit indiziert zwar einen Hang, ihr Fehlen schließt ihn indes nicht aus (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 19.04.2016 - 3 StR 566/15 = NStZ-RR 2016, 246; 05.06.2018 - 2 StR 200/18 und Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 bei juris).

    Das Bestehen einer bereits physischen Abhängigkeit ist für die Annahme eines Hangs ebenso wenig erforderlich (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.04.2016 - 3 StR 566/15 = BeckRS 2016, 9869 = NStZ-RR 2016, 246 [Ls] und 05.06.2018 - 2 StR 200/18 bei juris; ferner Fischer StGB 67. Aufl. § 67 Rn. 7, jeweils m.w.N.) wie die Feststellung, dass bei dem Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 bei juris m.w.N.).

    Dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht im Übrigen nach st.Rspr. nicht, auf eine zulässig erhobene, die Nichtanwendung des § 64 StGB - wie hier - nicht ausdrücklich vom Rechtsmittelangriff ausnehmende Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu Anlass gegeben haben (st.Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 03.12.2019 - 4 StR 553/19 = NStZ-RR 2020, 48 und 30.07.2019 - 2 StR 93/19 = NStZ-RR 2020, 37; ferner u.a. BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18 bei juris; 02.09.2017 - 3 StR 307/17 bei juris; 05.03.2014 - 3 StR 12/14 bei juris; 07.01.2009 - 3 StR 458/08 = NStZ 2009, 261 = BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 und schon Urt. v. 07.10.1992 - 2 StR 374/92 = BGHSt 38, 362 = StV 1992, 572 = NStZ 1993, 97 = NJW 1993, 477 = BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 3).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Für einen Hang gemäß § 64 StGB - dieser muss sicher feststehen, ohne dass für den Zweifelssatz Raum wäre (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19) - ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen oder psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 24.02.2021 - 6 StR 18/21; 09.02.2021 - 6 StR 17/21; 05.05.2020 - 6 StR 78/20; 07.04.2020 - 6 StR 28/20; 24.03.2020 - 6 StR 44/20), zwingend ausgeprägte Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18) oder gar eine Aufhebung oder Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Tatbegehung vorliegen müssten (BGH, Urteil vom 25.11.2020 - 5 StR 493/19).
  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hanges; Verhältnis zu

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 468/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang

    Gleiches gilt für drogenfreie Intervalle (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 212/21 [...]) und für einen Mangel ausgeprägter Entzugssymptome (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges; Begriff des

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt ist, sondern insbesondere auch bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4 mwN).
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