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   OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18   

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https://dejure.org/2018,23970
OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18 (https://dejure.org/2018,23970)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.08.2018 - 4 W 577/18 (https://dejure.org/2018,23970)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 (https://dejure.org/2018,23970)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks; Ansprüche eines Nutzers wegen der Löschung eines Beitrags

  • online-und-recht.de

    "Hassrede"-Klausel in Facebook-AGB wirksam

  • rabüro.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Löschung der in einem sozialen Netzwerk eingestellten Hassrede eines Nutzers

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 17, 18 EuGVVO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Qualifizierung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 306
    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Hassrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Soziales Netzwerk darf "Hassrede" auf seiner Plattform verbieten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook darf als "Hassrede" eingestufte Postings löschen und User zeitweilig sperren

Besprechungen u.ä.

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Löschen von Nutzerbeiträgen: "Hassrede”, NetzDG und AGB-Kontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3111
  • NJ 2018, 427
  • MMR 2018, 756
  • afp 2018, 525
  • BeckRS 2018, 18249
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Dem Betreiber muss daher das Recht zustehen, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren (LG München I, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 30 O 11973/05 -, Rn. 108, juris LG Bonn v. 16.11.1999 - 10 O 457/99 , CR 2000, 245).
  • LG München I, 25.10.2006 - 30 O 11973/05

    Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Dem Betreiber muss daher das Recht zustehen, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren (LG München I, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 30 O 11973/05 -, Rn. 108, juris LG Bonn v. 16.11.1999 - 10 O 457/99 , CR 2000, 245).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Bei der F...-Plattform der Antragsgegnerin handelt es sich aufgrund der Nutzerzahlen und der Inanspruchnahme in allen Bereichen des öffentlichen Lebens um einen öffentlichen Kommunikationsraum, der dadurch charakterisiert wird, dass auf ihm eine Vielzahl von verschiedenen Tätigkeiten und Anliegen verfolgt werden kann, wodurch ein vielseitiges und offenes Kommunikationsgeflecht entsteht (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, Rn. 70, juris).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Weder die in Ziff. 12 der Gemeinschaftsstandards niedergelegte Definition von "Hassrede" noch die hieran anknüpfende Sanktion in Ziff. 3.2 der Nutzungsbedingungen verstoßen zudem gegen § 307 Abs. 1 S. 2 oder Abs. 2 BGB, der auch für die Satzungsbestimmungen der Antragsgegnerin gilt, bei denen es sich nicht um kontrollfreie Leistungsbeschreibungen handelt (Holznagel, CR 2018, 369 (372); vgl. BGH, Urteil vom 9.4.2014 - VIII ZR 404/12, Rn 44 bei juris).
  • VG München, 27.10.2017 - M 26 K 16.5928

    Ausübung des virtuellen Hausrechts durch Sperrung der Kommentarfunktion auf einer

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Hieraus wird teilweise abgeleitet, Äußerungen in sozialen Netzwerken, die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützt seien, dürften auch nicht zum Anlass für eine Sperrung oder Löschung genommen werden (vgl. etwa LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.6.2018, 11 O 54/18; LG Frankfurt, Beschluss vom 14.5.2018, 1-03 O 182/18; VG München, Urteil vom 27.10.2017 - M 26 K 16.5928 Rn 17-juris; LG Köln, Urteil vom 4.5.2005, 9 S 17/05 - juris).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, Rn. 32, juris, ähnlich bereits BVerfGE 7, 198, 205 ff. - Lüth).
  • LG München I, 30.05.2018 - 41 O 7430/18

    Einstweilige Verfügung wegen Sperrung eines Beitrags auf einer Internetplattform

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Ziff. 3.2 der Nutzungsbedingungen knüpft die Entfernung von Beiträgen und die anderen dort geregelten Sanktionen nicht mehr - wie noch die Vorgängervorschrift (Ziff. 5.2, vgl. hierzu OLG München Beschluss vom 17.7.2018, 41 O 7430/18)) - an ein einseitiges Bestimmungsrecht der Antragsgegnerin, sondern an einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, die Gemeinschaftsstandards und sonstige Bedingungen und Richtlinien von F... und damit an im Grundsatz objektivierbare Kriterien an (von Holznagel aaO FN 53 als "nutzerfreundlichste Lösung" klassifiziert).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, Rn. 32, juris, ähnlich bereits BVerfGE 7, 198, 205 ff. - Lüth).
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Vertrages insbesondere danach, ob eine Klausel vom Leitbild des Vertragstyps oder von den üblichen Vertragsbedingungen oder dem dispositiven Recht erheblich abweicht (vgl. BGH NJW 1992, 1236; BGHZ 121, 113 Palandt-Grüneberg, aaO. § 305c Rn 3).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94

    Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
    Eine - auch dynamische - Verweisung auf weitere Regelwerke steht der Transparenz einer Regelung nicht entgegen (BGH NJW 1996, 2374; Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Aufl. § 307 Rn 22).
  • LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18

    Unterlassungsanspruch der Sperrung eines Facebook-Accounts wegen allgemeiner

  • LG Mosbach, 01.06.2018 - 1 O 108/18
  • LG Karlsruhe, 12.06.2018 - 11 O 54/18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05

    Bindung der Ausübung des Zwangsrechts gemäß § 116 Abs. 1 Brandenburgisches

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    [2] Einer anderen Auffassung zufolge, der auch das Berufungsgericht und die Revisionserwiderung zuneigen, sind Netzwerkbetreiber von Verfassungs wegen nicht gehindert, in ihren Geschäftsbedingungen ein Verbot von "Hassrede" vorzusehen, durch das auch nicht strafbare oder rechtsverletzende Meinungsäußerungen erfasst werden, sofern gewährleistet ist, dass die Entfernung von Inhalten im Einzelfall unter Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Position des jeweiligen Nutzers erfolge und sachlich gerechtfertigt ist (OLG Braunschweig, ZUM-RD 2021, 398 Rn. 143 ff; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2020, 41440 Rn. 28 ff; OLG Brandenburg, GRUR-RS 2020, 35273 Rn. 12 f; OLG Hamm, K&R 2020, 841, 845; OLG Schleswig, GRUR-RS 2020, 8539 Rn. 56 ff; OLG Bamberg, GRUR-RS 2020, 38642 Rn. 39 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 1006 Rn. 24 ff; OLG Stuttgart NJW-RR 2019, 35 Rn. 29 f; OLG Dresden, NJW 2018, 3111 Rn. 17 ff; Beurskens, NJW 2018, 3418, 3420; Friehe, NJW 2020, 1697, 1702; Holznagel, CR 2018, 369 Rn. 20; ders., CR 2019, 518 Rn. 19, 26; König, AcP 2019, 611, 635 ff; Knoke/Krüger in: BeckOK InfoMedienR/Knoke/Krüger, § 3 NetzDG Rn. 25, 30, 32 [Stand: 1. Mai 2021]; Löber/Roßnagel, MMR 2019, 71, 75; Lüdemann, MMR 2019, 279, 280 ff; Redeker in Hoeren/Sieber/Holznagel aaO Teil 12 Rn. 76 ff; Ring, MDR 2018, 1469, 1474; Spiegel/Heymann, K&R 2020, 344, 348 f; Spindler, CR 2019, 238 Rn. 23, 33, 35).
  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

    Diese ist - wie der Senat im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung und Literatur (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 15 W 86/18 -, juris; OLG München, Beschluss vom 17. September 2018 - 18 W 1383/18 -, juris; Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, 234; weiterführend zum Overblocking s. Holznagel, CR 2018, 369) bereits entschieden hat (Senat Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, juris), auf der Grundlage ihrer nach den §§ 305ff. BGB nicht zu beanstandenden Community-Standards in der auch hier anzuwenden Fassung berechtigt, Beiträge, die den Tatbestand der "Hassbotschaft" erfüllen, zu löschen und zu sperren, sofern sichergestellt ist, dass diese Sanktionen nicht willkürlich festgesetzt und dass Nutzer nicht vorschnell und dauerhaft gesperrt werden.
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    [2] Einer anderen Auffassung zufolge, der auch das Berufungsgericht und die Revisionserwiderung zuneigen, sind Netzwerkbetreiber von Verfassungs wegen nicht gehindert, in ihren Geschäftsbedingungen ein Verbot von "Hassrede" vorzusehen, durch das auch nicht strafbare oder rechtsverletzende Meinungsäußerungen erfasst werden, sofern gewährleistet ist, dass die Entfernung von Inhalten im Einzelfall unter Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Position des jeweiligen Nutzers erfolgt und sachlich gerechtfertigt ist (OLG Braunschweig, ZUM-RD 2021, 398 Rn. 143 ff; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2020, 41440 Rn. 28 ff; OLG Brandenburg, GRUR-RS 2020, 35273 Rn. 12 f; OLG Hamm, K&R 2020, 841, 845; OLG Schleswig, GRUR-RS 2020, 8539 Rn. 56 ff; OLG Bamberg, GRUR-RS 2020, 38642 Rn. 39 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 1006 Rn. 24 ff; OLG Stuttgart NJW-RR 2019, 35 Rn. 29 f; OLG Dresden, NJW 2018, 3111 Rn. 17 ff; Beurskens, NJW 2018, 3418, 3420; Friehe, NJW 2020, 1697, 1702; Holznagel, CR 2018, 369 Rn. 20; ders., CR 2019, 518 Rn. 19, 26; König, AcP 2019, 611, 635 ff; Knoke/Krüger in: BeckOK InfoMedienR/Knoke/Krüger, § 3 NetzDG Rn. 25, 30, 32 [Stand: 1. Mai 2021]; Löber/Roßnagel, MMR 2019, 71, 75; Lüdemann, MMR 2019, 279, 280 ff; Redeker in Hoeren/Sieber/Holznagel aaO Teil 12 Rn. 76 ff; Ring, MDR 2018, 1469, 1474; Spiegel/Heymann, K&R 2020, 344, 348 f; Spindler, CR 2019, 238 Rn. 23, 33, 35).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Entsprechend wird die unter Ziffer 3.2.der Nutzungsbedingungen neuer Fassung geltende Regelung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen die geltenden Regeln gerade deshalb nicht als unwirksam gem. § 307 Abs. 1 S. 2 oder Abs. 2 BGB angesehen, weil sie - im Gegensatz zur Vorgängerregelung - nicht mehr an ein einseitiges Bestimmungsrecht der Beklagten anknüpfe (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8.8.2018 - 4 W 577/18; Holznagel, CR 2018, 369, 372 Fn.53).

    Damit bedarf es in jedem Einzelfall der Subsumtion unter die konkret beschriebenen einschlägigen Regelungen zu Teil I Ziffer 2 (Verbot von "Begünstigung und Propagieren von Verbrechen") und Ziffer 4 (Verbot von "koordiniertes Zufügen von Schaden" sowie Teil II Ziffer 2 (Verbot von "Hassrede") (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2019 - 6W 81/18, juris- Rn. 56; OLG Dresden, Beschluss vom 8.8.2018 -4 W 577/18, juris- Rn.18; dies ablehnend zur Vorgängerregelung: OLG München, Beschluss vom 17.7.2018 - 41O 7430/18; Urteil vom 7.1.2020 -18 U 1491/19).

    Demgegenüber wird die Wirksamkeit kommunikationsregelnder Standards unter Berücksichtigung des "virtuellen Hausrechts" des Betreibers einer Plattform und dessen Grundrechtsposition gem. Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG aus verfassungsrechtlich Gründen nicht in Frage gestellt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8.8.2018 - 4 W 577/18, Urteil vom 20.8.2020 - 4 U 784/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2019 - 6 W 81/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.9.2018 - 4 W 63/18; OLG Nürnberg, Urteil vom 4.8.2020 - 3 U 3641/19).

  • OLG Schleswig, 26.02.2020 - 9 U 125/19

    Löschung von Beiträgen oder Sperren des Nutzerkontos wegen Verstoßes gegen

    Das lässt erkennen, dass die Beklagte unter Maßnahmen bezüglich des Nutzerkontos in Nr. 3.2 Abs. 2 Satz 1 der Nutzungsbedingungen auch solche verstehen möchte, die die Nutzung des Kontos zeitweilig einschränken oder aufheben (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 6 W 81/18, juris Rn. 45; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 15; vgl. auch OLG München, Beschluss vom17. September 2018 - 18 W 1383/18, juris Rn. 35).

    Sie sind für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen (OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 17; Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, S. 234, 237).

    Eine - auch dynamische - Verweisung auf weitere Regelwerke steht der Transparenz einer Regelung nicht entgegen, soweit die im Zeitpunkt der Anwendung geltenden Regeln - wie hier - bestimmbar sind (BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 798/08, juris Rn. 29; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 18; MüKo-BGB/Wurmnest, 8. Aufl., § 307 Rn. 61).

    Vielmehr entnimmt ein objektiver Nutzer Teil III Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards schon dem Wortlaut nach, dass jede Art von gewalttätiger und entmenschlichender Sprache mit einer Sanktion geahndet werden kann, weil weder Teil III. Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards noch Nr. 3.2 der Nutzungsbedingungen eine diesbezügliche Einschränkung vorsieht (OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 19).

    Dessen ungeachtet vermittelt sich einem objektiven Nutzer noch hinreichend deutlich, dass ein die Voraussetzungen der Hassrede erfüllender Beitrag die Beklagte ungeachtet des jeweils betroffenen Schweregrades zu einer Sanktion berechtigen soll (im Ergebnis ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 19).

    (bb) Im Verhältnis zwischen privatrechtlichen Plattformbetreibern und ihren Nutzern ist stattdessen die Meinungsäußerungsfreiheit des einzelnen Nutzers gegen die dem Plattformanbieter seinerseits im Rahmen seiner wirtschaftlichen Betätigung zustehenden Grundrechte abzuwägen (OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 23; Holznagel, CR 2018, S. 369, 371 Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere das berechtigte Interesse des Plattformbetreibers anzuerkennen, einer Verrohung der Sitten in den eingestellten Beiträgen entgegenzuwirken, weil diese zum einen geeignet ist, sich generell auf das Geschäftsmodell des Plattformbetreibers nachteilig auszuwirken (OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - a.a.O Rn. 25).

    Darüber hinaus können sich entsprechende Beiträge mit als unangemessen empfundenen, wenngleich nicht strafbaren Inhalten auch auf den Meinungsaustausch über Plattformen sozialer Netzwerke nachteilig auswirken, indem sie andere Nutzer von der Benutzung der Plattform abhalten (OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2018 - a.a.O Rn. 25).

    Vielmehr kann der Meinungsäußerungsfreiheit des Nutzers bei der gebotenen Abwägung mit den entgegenstehenden Grundrechten des privaten Plattformbetreibers im Ergebnis ein geringerer Stellenwert zukommen, als dies gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt der Fall wäre (OLG Dresden, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 U 1471/19, juris Rn. 5; vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 6 W 81/18, juris Rn. 55; OLG München, Beschluss vom 30. November 2018 - 24 W 1771/18, n.v.).

    Sie dürften abstrakt politische Inhalte nicht verbieten, haben aber bei hasserfüllten Inhalten einen Gestaltungsspielraum, auch wenn die Äußerung im Verhältnis zur öffentlichen Gewalt von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt wäre (OLG Dresden, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 U 1471/19, juris Rn. 5; vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 6 W 81/18, juris Rn. 55 f.; Holznagel, CR 2018, S. 369, 372 Rn. 21).

    Zudem darf eine Sperre nicht willkürlich festgesetzt und vorschnell oder dauerhaft verhängt werden (OLG Dresden, Beschlüsse vom 19. November 2019 - a.a.O. Rn. 8; vom 8. August 2018 - a.a.O. Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2019 - a.a.O.; Holznagel, CR 2018, S. 369, 372 Rn. 22).

    Dem darin zum Ausdruck kommenden Prinzip der Verhältnismäßigkeit hat die Beklagte vorliegend mit ihrer auf 30 Tage begrenzten Sperre angemessen Rechnung getragen (vgl. OLG Dresden, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 U 1471/19, juris Rn. 8; vom 8. August 2018 - 4 W 577/18, juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 6 W 81/18, juris Rn. 56).

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

    Die Löschung und Sperre waren darüber hinaus auch nicht als willkürlich anzusehen, da sie jedenfalls aufgrund der Einordnung der Äußerung des Antragstellers als Hassrede den Bedingungen der Antragsgegnerin entsprechen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.06.2018 - 15 W 86/18; OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018 - 4 W 477/18, BeckRS 2018, 18249; LG Heidelberg, Beschl. v. 28.08.2018 - 1 O 71/18; offen gelassen OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18).
  • LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift

    Auf das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis findet gemäß Ziff. 4.4 der Nutzungsbedingungen (Anlage K 1) deutsches Recht Anwendung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17 -, Rn. 20, juris).

    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrags ist die Verfügungsbeklagte grundsätzlich verpflichtet, dem Verfügungskläger die bereitgestellte Infrastruktur zur Einstellung und Rezeption von Inhalten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17 -, Rn. 35, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 14, juris; Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, 234, 237).

    Ob bzw. in welchem Umfang die Standards, welche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i. S. d. §§ 305 ff. BGB sind (Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, 234, 237), der AGB-Kontrolle standhalten, kann deswegen dahinstehen (vgl. dazu LG Mosbach, Beschl. v. 01.06.2018 - 1 O 108/18 -, Seite 6 von dem Verfügungskläger vorgelegt - nicht veröffentlicht; Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, 234, 237; OLG Dresden, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 17 ff., juris).

    Für eine auf das Hausrecht gestützte Nutzungsbeschränkung ist somit nur Raum, soweit die Nutzungsregelungen und Standards nicht abschließend sind und der Vertrag zwischen den Parteien dahingehend ausgelegt werden kann, dass der Verfügungsbeklagten auch über die vertraglich geregelten Fälle hinaus das Recht zustehen soll, die Nutzung des Verfügungsklägers zu beschränken (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 14, juris; Holznagel, CR 2018, 369, 373 Rn. 30; aA für das "echte" Hausrecht offenbar BGH, Urteil vom 09. März 2012 - V ZR 115/11 -, Rn. 14, juris, wonach trotz ausdrücklicher entgegenstehender vertraglicher Bindung das Hausrecht greifen kann und eine Abwägung durchzuführen ist).

    Ob dies dazu führt, dass die Verfügungsbeklagte zulässige Meinungsäußerungen gemäß Art. 5 GG überhaupt nicht löschen darf (so wohl OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 18 W 858/18 -, Rn. 32, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 2-03 O 182/18 -, Rn. 16, juris; siehe auch Müller-Riemenschneider/Specht MMR 2018, 545, 547), oder ob insoweit eine Abwägung mit den Interessen der Verfügungsbeklagten stattzufinden hat, welche im Einzelfall auch dazu führen kann, dass eine nach dem Grundgesetz zulässige Meinungsäußerung gelöscht werden darf (so OLG Dresden, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 23, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 10. September 2018 - 2-03 O 310/18 -, Rn. 22, juris; LG Heidelberg, Urteil vom 28. August 2018 - 1 O 71/18 -, Rn. 38, juris; vgl. auch Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, 234, 239; Holznagel, CR 2018, 369, 371 f.), kann dahinstehen, da die Abwägung zu Lasten der Verfügungsbeklagten ausgeht:.

    Auf Seiten des Verfügungsklägers ist insoweit zu berücksichtigen, dass der Plattform der Verfügungsbeklagten aufgrund der Nutzerzahlen inzwischen eine sehr hohe Bedeutung für die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung zukommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 24, juris).

  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    Insoweit wird der abstrakt-generelle Ausschluss bestimmter Inhalte durch Richtlinien sozialer Netzwerke und Verhaltensregeln elektronischer Medien ("Netiquette"), auch soweit dies von dem Anbieter einseitig und über die Grenzen objektiver Rechtswidrigkeit hinaus vorgegeben wird, von dem angesprochenen Verkehr auch erwartet werden (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, BeckRS 2018, 1824 Rn. 15).

    Durch die dortige - durch Fettdruck und Unterstreichung bereits drucktechnisch hervorgehobene - Bezugnahme auf die Gemeinschaftsstandards wird jedoch hinreichend deutlich, dass ein Teil der Grenzen des Nutzungsrechts in diesen Standards näher konkretisiert wird (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.1996, I ZR 44/94, NJW 1996, 2374; OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 18).

    Auch die in Bezug genommene Ziffer 12 der Gemeinschaftsstandards, die definiert, welches Nutzungsverhalten dem Begriff der grundsätzlich vom Nutzungsrecht nicht umfassten Hassrede unterfällt, ist in sich für einen Durchschnittsnutzer des sozialen Netzwerks hinreichend klar und verständlich (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.02.2019, 6 W 81/18, juris Rn. 59).

    Auch die für die Beschreibung der Rechtsfolgen verwendete (dynamische) Verweisungstechnik auf weitere Regeln und Regelwerke steht der Annahme der Transparenz der Regelungen nicht entgegen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 172; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.02.2019, 6 W 81/18, juris Rn. 35).

    Die so durch die Beklagte getroffenen Regelungen sind allerdings willkürfrei und in der Gesamtwürdigung auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. der Meinungsfreiheit der betroffenen Nutzer mit dem gebotenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz vereinbar (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.09.2018, 4 W 63/18, juris Rn. 73; OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 23 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.02.2019, 6 W 81/18, juris Rn. 55, 56, 59; abw.

    Umgekehrt ist eine gesetzgeberische Wertung, nach der Anbieter sozialer Netzwerke lediglich die in § 1 Abs. 3 NetzDG abschließend aufgeführten rechtswidrigen Inhalte von dem Recht zur Nutzung ihrer Plattform ausnehmen dürfen, diesem gerade nicht zu entnehmen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 21, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.02.2019, 6 W 81/18, juris Rn. 56).

    Es kann ihr daher nicht verwehrt sein, in ihren Nutzungsbedingungen Inhalte auszuschließen, die nach der gebotenen Abwägung Rechte Dritter - namentlich das Persönlichkeitsrecht - verletzen, und hieran angemessene Sanktionen zu knüpfen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 18).

    Die Beklagte verfolgt offenkundig das nachvollziehbare und von den Wertungen der Art. 12, 14 GG getragene Interesse (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 8.8.2018, 4 W 577/18 Rn. 15), das internationale und von Personen mit unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Wert- und Moralvorstellungen genutzte soziale Netzwerk so auszugestalten, dass sich Nutzer möglichst unbeeinträchtigt und wohl fühlen.

    Angesichts dessen und des Schweregrads des Verstoßes erscheint die dreißigtägige Sperrung - die immerhin keine vollständige Suspendierung des Nutzungsrechts bewirkte - auch in Ansehung der Meinungsäußerungsfreiheit mit Blick auf das konkrete Forum der möglichen Meinungsäußerung als angemessen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.02.2019, 6 W 81/18, juris Rn. 40; OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018, 4 W 577/18, juris Rn. 20).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19

    Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken

    (12) Der Senat kann auch nicht davon ausgehen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im NetzDG eine abschließende Regelung darstellen, die es Netzwerkbetreiben wie der Beklagten verbieten würden, ihren Nutzern strengere Maßstäbe vorzugeben (OLG Dresden, MMR 2018, 756 (757), Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 6 W 81/18, MMR 2020, 52, Rn. 29).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Bei den Nutzungsbedingungen und den darin in Bezug genommenen Gemeinschaftsstandards handelt es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen und damit um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB (OLG Dresden NJW 2018, 3111; OLG Stuttgart NJW-RR 2019, 35; LG Hamburg, Urt. v. 31.05.2019 - 305 O 117/18, BeckRS 2019, 21755 Rn. 23).

    Eine - auch dynamische - Verweisung auf weitere Regelwerke steht der Transparenz einer Regelung nicht entgegen (OLG Dresden NJW 2018, 3111).

    Er wird daraus aber den Rückschluss ziehen, dass die in Ziffer 3.2 der Nutzungsbedingungen vorgesehenen Sanktionen unabhängig von diesen Schweregraden verhängt werden können (OLG Dresden NJW 2018, 3111).

    Es liegt auch keine überraschende Klausel im Sinne von § 305c BGB vor (vgl. insoweit OLG Dresden NJW 2018, 3111 Rn. 15 m.w.N.; OLG Dresden AfP 2020, 56; OLG Karlsruhe MMR 2020, 52 Rn. 35).

    In Anwendung dieser Grundsätze und unter Abwägung der jeweiligen Interessen der Parteien kann daher eine Löschung eines Beitrages jedenfalls als gerechtfertigt anzusehen sein, die als "Hassrede" im Sinne der Gemeinschaftsbedingungen der Beklagten anzusehen ist (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.09.2018 - 2-03 O 310/18, MMR 2018, 770 m.w.N.; ebenso OLG München NJW 2018, 3115; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.01.2019 - 4 U 214/18, BeckRS 2019, 5526; OLG Dresden NJW 2018, 3111; OLG Dresden AfP 2020, 56; KG Berlin, Beschl. v. 09.01.2020 - 10 W 29/19; LG Bremen, Urt. v. 20.06.2019 - 7 O 1618/18, BeckRS 2019, 12419).

  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1471/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19

    Hassrede und Hassorganisation als Gründe für eine außerordentliche

  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19

    Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu

  • OLG Stuttgart, 06.09.2018 - 4 W 63/18

    Facebook darf bei drohender Inanspruchnahme aufgrund NetzDG löschen und sperren

  • LG Bamberg, 18.10.2018 - 2 O 248/18

    Verbot einer Erklärung 2018 in Facebook

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - 6 W 81/18

    Nutzerkontosperrung - Meinungsäußerungsfreiheit in Sozialen Netzwerken:

  • OLG Bamberg, 06.02.2020 - 8 U 246/19

    Zulässige Profilsperrung wegen Hassrede auf Internetplattform

  • OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20

    Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch

  • OLG Bamberg, 28.04.2020 - 4 U 228/19

    Beitragslöschung auf Facebook und vorübergehende Kontensperrung nach Hassrede

  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Bamberg, 16.06.2020 - 5 U 337/19

    Erfolglose Klage gegen temporäre Sperrung eines Facebook-Nutzerkontos wegen der

  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 29 U 6/20

    Die Facebook-Regeln zur Sperre bei Hassrede-Postings sind rechtmäßig

  • OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1523/19
  • LG Traunstein, 02.05.2019 - 8 O 3510/18

    Unterlassung der Verhinderung der Änderung des Profilnamens am eigenen Profil

  • LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 23/20

    Ansprüche gegen den Netzwerkbetreiber wegen vorübergehender Löschung eines

  • LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18

    Hassrede im "sozialen Netzwerk" - und die Sperrung des Zugangs

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19

    Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 W 57/18

    Rechtstellung des Verfassers eines gelöschten Kommentars im Internet

  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1050/21

    Vollständige Sperrung und Deaktivierung eines Nutzerkontos in einem sozialen

  • OLG Dresden, 19.01.2019 - 4 W 1074/18

    Streitwert einer Streitigkeit betreffend die Löschung von Äußerungen und die

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 282/19

    Zur Kündigung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk nach verweigerter

  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

  • LG Regensburg, 27.08.2019 - 72 O 1943/18

    Kein Anspruch auf teilweise Wiederherstellung eines Beitrags in sozialem Netzwerk

  • LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 238/19

    Zulässigkeit der Sperrung eines Nutzer-Accounts durch den Betreiber eines

  • LG Frankenthal, 08.03.2019 - 6 O 56/19

    Soziales Netzwerk: Rechtmäßigkeit einer Sperrung und Löschung bei

  • LG Hamburg, 31.05.2019 - 305 O 117/18

    Vertrag über die Nutzung eines sozialen Netzwerks: Anspruch auf Wiederherstellung

  • LG Deggendorf, 09.04.2019 - 32 O 51/18

    Sperrung eines Profils auf Internetplattform wegen einer Hassbotschaft

  • OLG Braunschweig, 28.09.2020 - 1 W 3/20

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Antrag auf Datenberichtigung eines

  • OLG Dresden, 06.12.2019 - 4 U 2198/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • LG Mannheim, 24.06.2020 - 14 O 140/19

    Kündigung durch Facebook wegen Unterstützung von Hassorganisation

  • LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18
  • LG Köln, 12.02.2020 - 10 O 265/19
  • LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18

    Zulässige Sperrung eines Nutzerkontos auf sozialem Netzwerk wegen Hassrede

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2020 - 15 U 62/19

    Entfernung von Äußerungen auf einer Online-Plattform bei Hassbotschaften

  • LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18

    Unberechtigte Sperrung eines Nutzerkontos durch Facebook: Anspruch des

  • OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 1 U 68/20

    Unterlassung der Löschung eines Inhalts auf einer Internetplattform; Keine

  • OLG München, 30.11.2018 - 24 W 1771/18

    Löschung von Nutzerbeiträgen auf Kommunikationsplattform

  • OLG Koblenz, 13.10.2021 - 2 U 279/21

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln in AGB Unangemessene Benachteiligung von

  • LG Göttingen, 20.02.2019 - 9 O 4/18

    Facebook; Gemeinschaftsstandards; Hassrede; Meinungsfreiheit;

  • LG Cottbus, 07.10.2020 - 1 O 229/20
  • OLG Schleswig, 01.03.2021 - 7 U 152/20

    Berechtigung von Facebook (jetzt Meta) zur Löschung von Posts mit "Hassrede" und

  • LG Aachen, 01.09.2020 - 8 O 226/19
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