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   LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17   

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LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17 (https://dejure.org/2019,18335)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17 (https://dejure.org/2019,18335)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - L 7 AS 1391/17 (https://dejure.org/2019,18335)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 12982
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Der schuldrechtliche Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht kraft Gesetzes mit der Beendigung der Zugewinngemeinschaft, bei Beendigung durch Ehescheidung mithin mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 ; Thiele, a.a.O., § 1372 Rdnr. 3).

    Eine Vermögensumschichtung, d.h. die Surrogation eines Vermögensgegenstandes ohne wertmäßigen Zuwachs (vgl. hierzu BSGE 46, 271, 273 f. = SozR 4100 § 138 Nr. 3; Schmidt in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage, § 12 Rdnr. 23), liegt mithin bei einer Ausgleichsforderung auf den Zugewinn mangels eines dem Ausgleichsberechtigten vor Rechtskraft der Scheidung zuzuordnenden Vermögens nicht vor (vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 ).

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Die Ausgleichszahlung des geschiedenen Ehemanns der Klägerin war als einmalige Einnahme, wie von dem Beklagten im Ergebnis zutreffend erkannt, nicht in voller Höhe (8.000,00 Euro), sondern nur noch in Höhe des zu Beginn des Bewilligungsabschnitts (1. Mai 2016) noch vorhandenen Betrags (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R - ) von 6.482,37 Euro (8.000,00 Euro abzügl. 1.517,63 Euro) anzusetzen; aufgeteilt auf sechs Monate ergibt dies einen monatlichen Teilbetrag von 1.080,40 Euro.

    Selbst wenn bei Berechnung des bei der Verteilung zu berücksichtigenden Monatsbetrags hier (und nicht erst bei dem Einkommen der Klägerin aus geringfügiger Beschäftigung) zusätzlich noch die monatlichen Beiträge für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (§ 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a SGB II) von 171, 89 Euro (vgl. den Bescheid der IKK classic vom 11. Juli 2016) abzusetzen wären, weil auf Grund der Leistungsablehnung der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz der Klägerin entfallen war (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R - ; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 70 ), hätte sich der monatliche Teilbetrag immer noch auf 908, 51 Euro belaufen.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Auszugehen ist vom tatsächlichen Zufluss, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgebend bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie; vgl. nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 ; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 ; BSG SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 ; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 72 ).

    Eine einmalige Einnahme bleibt während des gesamten Verteilzeitraums Einkommen und mutiert nicht zu einem dem Zuflussmonat nachfolgenden Zeitpunkt zu Vermögen (vgl. BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 ).

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Auszugehen ist vom tatsächlichen Zufluss, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgebend bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie; vgl. nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 ; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 ; BSG SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 ; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 72 ).

    Einmalige Einnahmen sind - in Abgrenzung zu laufenden Einnahmen - solche, bei denen sich das Geschehen in einer einzigen Leistung erschöpft (st. Rspr.; vgl. etwa BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 ; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 72 ).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Eine Überprüfung der Einkommensberücksichtigung im Hinblick auf die im Verteilzeitraum vorzunehmende Durchschnittsbetrachtung war vorliegend mangels gegenteiligen Vortrags der rechtskundig vertretenen Klägerin nicht veranlasst (vgl. hierzu BSGE 112, 229 = SozR 4-4100 § 11 Nr. 57 ; BSG SozR4-4200 § 11 Nr. 70 ).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 14.98

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen, Schadensersatzanspruch als -;;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Fall der Ansparung von fälligen und liquiden Forderungen (z.B. bei Banken, Sparkassen oder Versicherungen) gemachten Ausnahmen (vgl. etwa BSG SozR 4-§ 11 Nr. 16 unter Verweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 5 C 14/98 und 5 C 16/98 - ) sind demnach vorliegend nicht übertragbar.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - L 4 AS 168/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Sonach stellt die hier nach der Erstantragstellung erfolgte Ausgleichszahlung des geschiedenen Ehemanns der Klägerin grundsicherungsrechtlich nicht Vermögen, sondern Einkommen dar (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 13 AS 202/18 - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 4 AS 168/15 NZB - ; Hess. LSG, Beschluss vom 6. April 2010 - L 7 AS 90/10 B ER - ; Söhngen in jurisPK-SGB 11, 4.
  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 143/12

    Ehevertrag: Vertragsanpassung bei wirksam vereinbarter Herausnahme eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Von der Formvorschrift des § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB abgesehen, kann sich vor der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kein Ehegatte verpflichten, über die Ausgleichforderung zu verfügen (vgl. Satz 3 a.a.O. und hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Juli 2013 - XII ZB 143/12 - ).
  • LSG Hessen, 06.04.2010 - L 7 AS 90/10

    Rechtscharakter eines während des SGB 2-Leistungsbezugs entstandenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Sonach stellt die hier nach der Erstantragstellung erfolgte Ausgleichszahlung des geschiedenen Ehemanns der Klägerin grundsicherungsrechtlich nicht Vermögen, sondern Einkommen dar (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 13 AS 202/18 - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 4 AS 168/15 NZB - ; Hess. LSG, Beschluss vom 6. April 2010 - L 7 AS 90/10 B ER - ; Söhngen in jurisPK-SGB 11, 4.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 13 AS 202/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommen - Vorschusszahlung auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17
    Sonach stellt die hier nach der Erstantragstellung erfolgte Ausgleichszahlung des geschiedenen Ehemanns der Klägerin grundsicherungsrechtlich nicht Vermögen, sondern Einkommen dar (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 13 AS 202/18 - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 4 AS 168/15 NZB - ; Hess. LSG, Beschluss vom 6. April 2010 - L 7 AS 90/10 B ER - ; Söhngen in jurisPK-SGB 11, 4.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98

    Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Stromkostenerstattung nach

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

  • LG Braunschweig, 14.12.2021 - 16 KLs 57/18

    Einziehung, zusätzliche Verfahrensgebühr, Beratung

    Dabei setzt der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit voraus, sondern kann auch im Falle außergerichtlichen Beratung in Ansatz gebracht werden, sofern diese zumindest nach Aktenlage geboten ist (Beschluss, LG Amberg vom 31.05.2019, 11 KLs 106 Js 7350/18, BeckRS 2019, 12982).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2021 - L 5 AS 571/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Entgegen der Auffassung der Klägerin stellen Zugewinnausgleichszahlungen keine Umschichtung innerhalb des Vermögens des ausgleichsberechtigten Ehegatten dar (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2019 - L 7 AS 1391/17, juris, Rn. 24).
  • LG Braunschweig, 14.12.2021 - 116 KLs 57/18

    Einziehung, Beratung des Beschuldigten

    Dabei setzt der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit voraus, sondern kann auch im Falle außergerichtlichen Beratung in Ansatz gebracht werden, sofern diese zumindest nach Aktenlage geboten ist (Beschluss, LG Amberg vom 31.05.2019, 11 KLs 106 Js 7350/18, BeckRS 2019, 12982).
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