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   KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19 - 122 Ss 55/19   

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https://dejure.org/2019,23226
KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19 - 122 Ss 55/19 (https://dejure.org/2019,23226)
KG, Entscheidung vom 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19 - 122 Ss 55/19 (https://dejure.org/2019,23226)
KG, Entscheidung vom 05. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 - 122 Ss 55/19 (https://dejure.org/2019,23226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 3 Abs 3 StVO, § 46 OWiG, § 79 OWiG
    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an das Bußgeldurteil zur Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVO § 4 Abs. 1 ; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 16058
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Auszug aus KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 22.10.2001 - 3 Ws (B) 516/01
    Auszug aus KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
    Dies ist namentlich der Fall, wenn sie mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder unbezweifelbarem Erfahrungswissen unvereinbar ist, Widersprüche oder sonstige Verstöße gegen die Gesetze der Logik enthält oder Lücken aufweist, sich insbesondere nicht mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH NJW 2007, 384).
  • OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05

    Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren

    Auszug aus KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • OLG Braunschweig, 21.11.1988 - Ss (BZ) 103/88
    Auszug aus KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 5. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 -, juris; vom 22. August 2017 a.a.O.).
  • BayObLG, 18.06.2020 - 201 ObOWi 739/20

    Nichtstandardisierte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h soll im Regelfall die Mindeststrecke, über die die Geschwindigkeit festgestellt werden muss, 500 Meter betragen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 04.02.2010 - 2 Ss OWi 77/10 bei juris; KG, Beschluss vom 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19, BeckRS 2019, 16058).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 5. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 -, juris; vom 22. August 2017 a.a.O.).
  • KG, 23.09.2019 - 3 Ws (B) 278/19

    Anforderungen an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Voraussetzung für eine beweissichere Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist in diesem Fall, dass die Messstrecke ausreichend lang, der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs gleichbleibend und möglichst kurz und die Geschwindigkeitsüberschreitung wesentlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 -, juris m.w.N.).
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