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   VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875   

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https://dejure.org/2020,40810
VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875 (https://dejure.org/2020,40810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2020 - 20 CE 20.2875 (https://dejure.org/2020,40810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 20 CE 20.2875 (https://dejure.org/2020,40810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; IfSG § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 Nr. 2; 9. BayIfSMV § 18 Abs. 2
    Corona: Befreiung von Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

  • rewis.io

    Antrag auf Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf vorläufige Feststellung der Befreiung von der Maskenpflicht auf einem Schulgelände aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antrag auf Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 34824
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875
    Der Senat hat bereits zur 7. BayIfSMV erkannt, dass für die Glaubhaftmachung bei gesundheitlichen Gründen regelmäßig die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, die nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthalten müsse (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 18 f.).

    In derartigen Konstellationen muss die Verwaltung bzw. das Gericht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19; vgl. auch OVG NW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 12).

    Die Verwaltung und die Gerichte sind anhand solcher Angaben in dem Attest nicht in der Lage, das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines Befreiungsgrundes nach § 2 Nr. 2 Halbsatz 2 9. BayIfSMV zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875
    Die Ablehnung des Eilantrags erweist sich im Ergebnis (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - NVwZ 2004, 251 = juris Rn. 16; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 29 ff.) als richtig.
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875
    Schon vor dieser gesetzlichen Klarstellung (vgl. BT-Drs. 19/23944 S. 27) hat der Senat erkannt, dass die Maskenpflicht im Schulunterricht an weiterführenden Schulen voraussichtlich von der Ermächtigungsgrundlage der § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG gedeckt ist (BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 18 ff. zu § 16 Abs. 2 Satz 1 6. BayIfSMV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875
    In derartigen Konstellationen muss die Verwaltung bzw. das Gericht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19; vgl. auch OVG NW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001

    Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875
    Solange keine zuverlässigere Testmethode vorhanden und anerkannt ist, stellt der PCR-Test ein geeignetes Instrument zur Einschätzung der Übertragungsgefahr von SARS-CoV-2 dar (BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - juris Rn. 28; OVG NW - B.v. 30.11.2020 - 13 B 1658/20.NE - juris Rn. 32 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1658/20

    Betrieb eines Hotels und die Coronaschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875
    Solange keine zuverlässigere Testmethode vorhanden und anerkannt ist, stellt der PCR-Test ein geeignetes Instrument zur Einschätzung der Übertragungsgefahr von SARS-CoV-2 dar (BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - juris Rn. 28; OVG NW - B.v. 30.11.2020 - 13 B 1658/20.NE - juris Rn. 32 f.).
  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Das weitergehende sinngemäße Argument des Antragstellers, dass mittels PCR-Tests keine aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden könne und deshalb die Voraussetzungen des IfSG für Schutzmaßnahmen nach den §§ 28 und 28a IfSG nicht durch den Verweis auf das mittels PCR-Tests ermittelte Infektionsgeschehen nachgewiesen werden könnten, beruht auf einer unzutreffenden Interpretation der gesetzlichen Grundlagen und ist deshalb irrelevant (im Ergebnis ebenso BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 CE 20.2875 - juris Rn. 9; OVG NW - B.v. 30.11.2020 - 13 B 1658/20.NE - juris Rn. 32 f.).
  • ArbG Köln, 17.06.2021 - 12 Ca 450/21

    Corona-Maskenverweigerung am Arbeitsplatz: Pauschales Attest reicht nicht - auch

    Ein derartiges Attest ist nicht hinreichend aussagekräftig und zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen, nicht ausreichend (vgl. zB. OVG NRW 24.9.2020 - 13 B 1368/20; Bayerischer VGH 8.12.2020 - 20 CE 20.2875, beide juris).
  • VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Der Normgeber hat sich bei seiner Beurteilung somit nicht auf eine offensichtlich ungeeignete Datengrundlage gestützt (vgl. dazu z. B. auch BayVGH vom 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - juris Rn. 28; vom 8.12.2020 - 20 CE 20.2875 - juris Rn. 9; SächsOVG vom 7.12.2020 - 3 B 396/20 - juris Rn. 29; NdsOVG vom 23.12.2020 - 13 MN 506/20 - juris Rn. 45).
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