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   OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20   

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https://dejure.org/2020,6634
OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 (https://dejure.org/2020,6634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 (https://dejure.org/2020,6634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 (https://dejure.org/2020,6634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 141 ; StPO § 304 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung einer Pflichtverteidigerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 625
  • BeckRS 2020, 4944
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).

    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21 ; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 ; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 3 Ws 13/11

    Strafvollstreckungsrecht: Aufrechnungen der Gerichtskasse mit Verfahrenskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).

    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21 ; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 ; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).

  • KG, 20.07.1998 - 4 Ws 118/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21 ; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 ; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).
  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beschwer setzt voraus, dass die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den betroffenen Verfahrensbeteiligten bewirkt, seine geschützten Interessen beeinträchtigt und die Beseitigung eines unzutreffenden Beschlusses dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293).
  • KG, 08.03.2013 - 2 Ws 86/13

    Rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21 ; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 ; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).
  • KG, 05.11.2001 - 3 Ws 510/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2011 - 2 Ws 121/11

    Gerichtliche Festsetzung der Entschädigung nach Anlage 3 zu § 23 JVEG (hier:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21 ; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 ; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).
  • LG Hamburg, 05.04.2022 - 612 Qs 6/22

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Die rückwirkende Beiordnung sei auf etwas Unmögliches gerichtet und würde die notwendige Verteidigung eines Angeklagten in der Vergangenheit nicht mehr gewährleisten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20).
  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem

    Die rückwirkende Beiordnung sei auf etwas Unmögliches gerichtet und würde die notwendige Verteidigung eines Angeklagten in der Vergangenheit nicht mehr gewährleisten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20).
  • KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

    Gesetzlicher Richter im Strafverfahren: Entbindung eines Schöffen aufgrund des

    Ein Eingreifen des Rechtsmittelgerichts ist daher im Fall der Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung angesichts der in § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG (iVm § 77 Abs. 1 GVG) normierten Unanfechtbarkeit einer solchen Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO (weiterhin) nur dann möglich, wenn der Beschwerdeführer durch die von ihm beanstandete Entscheidung seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entzogen wird (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 -).

    Bei der antragsgemäßen Entbindung aufgrund eines von dem Schöffen angezeigten Erholungsurlaubs liegt Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 -, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 9. März 2020 â?? 1 Ws 19/20 -), denn während berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen können, ist der auf bereits anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand, der regelmäßig zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH NStZ 2018, 616).

    Die Frage, ob einem Schöffen ein Erscheinen zur Hauptverhandlung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - sowie vom 20. November 2018 - 2 Ws 227/18 -).

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