Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 2-03 O 162/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4019
LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 2-03 O 162/19 (https://dejure.org/2020,4019)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.02.2020 - 2-03 O 162/19 (https://dejure.org/2020,4019)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 2-03 O 162/19 (https://dejure.org/2020,4019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,4019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsouting vor dem Arbeitgeber

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Zwangsouting eines Profisportlers vor dem Arbeitgeber - Betroffener wollte Homosexualität im Arbeitsumfeld geheim halten

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 5181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Köln, 10.10.2012 - 28 O 195/12

    Anforderungen an das Bestehen eines immateriellen Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt daher nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn die Persönlichkeit in ihren Grundlagen betroffen ist (LG Köln, Urt. v. 10.10.2012 - 28 O 195/12 Rn. 23 - juris).

    Gleiches gilt für die zugehörige Textberichterstattung, wenn sie geeignet ist, den Betroffenen in den Augen der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht zu rücken (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 1273; LG Köln, Urt. v. 10.10.2012 - 28 O 195/12).

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15; OLG Celle NJW-RR 2001, 335, juris-Rn. 11; Dreier/Schulze, a.a.O., §§ 33 ff. KUG, Rn. 22).

    Dabei kann bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch ein erwirkter Unterlassungstitel in Ansatz gebracht werden, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15).

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15; OLG Celle NJW-RR 2001, 335, juris-Rn. 11; Dreier/Schulze, a.a.O., §§ 33 ff. KUG, Rn. 22).

    Dabei kann bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch ein erwirkter Unterlassungstitel in Ansatz gebracht werden, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Der Schutz der Intim- oder Privatsphäre kann aber entfallen, wenn der Grundrechtsträger diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, und bestimmte, an sich der Intim- oder Privatsphäre zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BGH NJW 2012, 767 Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).

    Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Intim- oder Privatsphäre berufen (BGH NJW 2012, 767 Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).

  • LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Der Kläger verweist insoweit auf ein Urteil des Landgerichts München I zum Az. 7 O 4742/05.

    v. 16.03.2016 - 16 U 188/15 in der Berufung zur Sache der Kammer 2-03 O 455/14, die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen; wohl auch LG München I, Urt. v. 21.07.2005 - 7 O 4642/05 (nicht veröffentlicht) zu einem Foto vom Christopher Street Day in Würzburg, wobei der dortige Kläger seine Homosexualität vor der Familie und dem weiteren Bekanntenkreis geheim gehalten hatte, vgl. becklink 153337).

  • LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14

    Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann auch vorliegen, wenn der Betroffene in gewisser Art und Weise eine Selbstöffnung herbeiführt, er sich aber darum bemüht, solche Umstände zum Beispiel gegenüber dem eigenen privaten Umfeld bzw. bestimmten Personenkreisen geheim zu halten (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.07.2015 - 2-03 O 455/14, BeckRS 2016, 1532 zu einer Escort-Dame, die ihre Nebentätigkeit vor dem familiären Umfeld geheim halten will; OLG Frankfurt a.M., Vfg.

    v. 16.03.2016 - 16 U 188/15 in der Berufung zur Sache der Kammer 2-03 O 455/14, die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen; wohl auch LG München I, Urt. v. 21.07.2005 - 7 O 4642/05 (nicht veröffentlicht) zu einem Foto vom Christopher Street Day in Würzburg, wobei der dortige Kläger seine Homosexualität vor der Familie und dem weiteren Bekanntenkreis geheim gehalten hatte, vgl. becklink 153337).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07

    Recht eines Unbeteiligten am eigenen Bild; Unterlassung identifizierender

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Gleiches gilt für die zugehörige Textberichterstattung, wenn sie geeignet ist, den Betroffenen in den Augen der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht zu rücken (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 1273; LG Köln, Urt. v. 10.10.2012 - 28 O 195/12).
  • OLG Celle, 20.04.2000 - 13 U 160/99

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15; OLG Celle NJW-RR 2001, 335, juris-Rn. 11; Dreier/Schulze, a.a.O., §§ 33 ff. KUG, Rn. 22).
  • OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19

    Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Er umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, etwa - aber nicht nur - weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (BGH NJW 2020, 53 Rn. 11 m.w.N.; OLG Köln, Urt. v. 21.11.2019 - 15 U 121/19, BeckRS 2019, 32379 Rn. 13).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
    Zur Privatsphäre gehören auch Informationen über das Bestehen einer Liebesbeziehung, deren Bekanntwerden der Betroffene - aus welchen Gründen auch immer - nicht wünscht, sondern vielmehr geheim halten möchte (BGH GRUR 2017, 850 Rn. 19 - Tim B.; BGH NJW 2012, 763 Rn. 11).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18

    Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19

    Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen

    Eine solche Behauptung stellt auch bei unterstelltem Wahrheitsgehalt einen Eingriff in die Intimsphäre dar, solange dieser Bereich nicht aus anderen Gründen, z.B. durch eine Selbstöffnung des Betroffenen, dem Bereich der Intimsphäre entzogen ist (vgl. BGH NJW 2012, 767 Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.02.2019 - 2-03 O 162/19, BeckRS 2020, 5181 Rn. 37; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2018 - 2-03 O 320/17, BeckRS 2018, 25130 Rn. 44 m.w.N.).

    Denn einerseits wird der Bereich der Intimsphäre in solchen Fällen noch nicht dadurch verlassen, dass der Betroffene zwangsläufig mit Dritten in einem engen Umfeld in Kontakt gerät (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.02.2019 - 2-03 O 162/19, BeckRS 2020, 5181 Rn. 37 ff. m.w.N.).

    Auch wenn sich die gesellschaftliche Wahrnehmung mittlerweile in weiten Teilen gewandelt hat, ist die Offenbarung einer homosexuellen Orientierung weiterhin dem Kernbereich der Intimsphäre zuzuordnen (vgl. zuletzt LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.02.2019 - 2-03 O 162/19, BeckRS 2020, 5181).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht