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   BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97   

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BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97 (https://dejure.org/1999,55)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1999 - I ZB 2/97 (https://dejure.org/1999,55)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - I ZB 2/97 (https://dejure.org/1999,55)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • markenmagazin:recht

    § 8 MarkenG
    Radio von hier, Radio wie wir

  • Wolters Kluwer

    Werbeslogan - Unterscheidungskraft - Anforderung - Angemeldete Waren - Dienstleistungen - Anbieter - Originalität - Prägnanz - Wortfolge

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Radio von hier

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 - "Radio von hier"
    Markenschutz eines Werbeslogans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 708
  • GRUR 2000, 321
  • DB 2000, 569
  • afp 2000, 211
  • BlPMZ 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (535)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH WRP 1999, 1167, 1168 f. - YES).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).

    Das Bundespatentgericht wird nunmehr die bislang offengebliebene Frage eines eventuellen Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) zu beantworten sowie gegebenenfalls auch der Frage nachzugehen haben, ob nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes der Eintragung mit dem Zeitrang des vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegenden Anmeldetages von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegenstanden (§ 156 MarkenG i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813 f. = WRP 1998, 745 - CHANGE).

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    Auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage kann nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden (vgl. zur Frage der wettbewerblichen Eigenart im Rahmen des § 1 UWG: BGH, Urt. v. 17.10.1996 - I ZR 153/94, GRUR 1997, 308, 310 = WRP 1997, 306 - Wärme fürs Leben).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    Das Bundespatentgericht wird nunmehr die bislang offengebliebene Frage eines eventuellen Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) zu beantworten sowie gegebenenfalls auch der Frage nachzugehen haben, ob nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes der Eintragung mit dem Zeitrang des vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegenden Anmeldetages von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegenstanden (§ 156 MarkenG i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813 f. = WRP 1998, 745 - CHANGE).
  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BPatG, 23.10.1996 - 29 W (pat) 47/95
    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 37, 77 = GRUR 1997, 282).
  • BPatG, 14.05.1997 - 26 W (pat) 7/97
    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).
  • BPatG, 24.03.1993 - 28 W (pat) 56/92
    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95

    Markenschutz - Schutzfähigkeit eines aus schutzunfähigen gebildeter Werbeslogan

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Die Markenfähigkeit eines Zeichens ist nach § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt, d.h. ohne Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen allein danach zu prüfen, ob das Zeichen als solches geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - Rs. C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804, 806 Tz. 37 = WRP 2002, 924 - Philips/Remington; BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, GRUR 2000, 321, 322 = WRP 2000, 298 - Radio von hier; Beschl. v. 21.9.2000 - I ZB 35/98, GRUR 2001, 240, 241 = WRP 2001, 157 - SWISS ARMY).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 18/98

    "Stabtaschenlampen II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Die Markenfähigkeit eines Zeichens ist nach § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt, d.h. ohne Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen allein danach zu prüfen, ob das Zeichen als solches geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - Rs. C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804, 806 Tz. 37 = WRP 2002, 924 - Philips/Remington; BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, GRUR 2000, 321, 322 = WRP 2000, 298 - Radio von hier; Beschl. v. 21.9.2000 - I ZB 35/98, GRUR 2001, 240, 241 = WRP 2001, 157 - SWISS ARMY).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Dies schließt es allerdings nicht aus, daß diese Merkmale - neben anderen - ein Indiz für die Eignung sein können, die konkret angemeldeten Waren eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, GRUR 2000, 321, 322 = WRP 2000, 298 - Radio von hier; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, GRUR 2000, 323, 324 = WRP 2000, 300 - Partner with the Best).
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