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   BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07   

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https://dejure.org/2009,1240
BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07 (https://dejure.org/2009,1240)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - X ZB 22/07 (https://dejure.org/2009,1240)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07 (https://dejure.org/2009,1240)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JurPC

    PatG § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4
    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Bildauflösung eines Computertomographen als eine auf technischem Gebiet liegende patentfähige Erfindung; "Anbieten interaktiver Hilfe" als konkrete technische Problemstellung; Patent mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verarbeitung medizinisch relevanter ...

  • Judicialis

    PatG § 1; ; PatG § 1 Abs. 3; ; PatG § 1 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1; PatG § 1 Abs. 3; PatG § 1 Abs. 4
    Einstellung der Bildauflösung eines Computertomographen als eine auf technischem Gebiet liegende patentfähige Erfindung; "Anbieten interaktiver Hilfe" als konkrete technische Problemstellung; Patent mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verarbeitung medizinisch relevanter ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 1 ; PatG § 1 Abs. 3 ; PatG § 1 Abs. 4
    Einstellung der Bildauflösung eines Computertomographen als eine auf technischem Gebiet liegende patentfähige Erfindung; "Anbieten interaktiver Hilfe" als konkrete technische Problemstellung; Patent mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verarbeitung medizinisch relevanter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Kriterium für Patentierung bei Datenverarbeitungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 479
  • GRUR Int. 2009, 528
  • BlPMZ 2009, 183
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
    Die auf der sogenannten Kerntheorie beruhende Rechtsprechung zur Abgrenzung nicht schutzfähiger Kombinationen, auf die sich das Patentgericht für seinen gegenteiligen Ansatz berufen hat (Sen. Urt. v. 11.3.1986 - X ZR 65/85, GRUR 1986, 531 - Flugkostenminimierung), ist mit der Entscheidung "Tauchcomputer" vom 4. Februar 1992 (BGHZ 117, 144 ) aufgegeben worden (vgl. Benkard/Bacher/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 PatG Rdn. 45b; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. § 1 Rdn. 34).

    Die programmgesteuerte Einstellung solcher Geräteparameter führt, an die Stelle der manuellen Einstellung durch das Bedienungspersonal tretend, einen technischen Erfolg herbei, der einem Anwendungsprogramm zur Überwachung und Regelung des Ablaufs einer technischen Einrichtung (Sen. Beschl. v. 13.05.1980 - X ZB 19/78 - Antiblockiersystem) oder zur Aufarbeitung von Messergebnissen (Sen., BGHZ 117, 144 - Tauchcomputer) vergleichbar ist (vgl. zur Schutzfähigkeit einer von einem Ablaufprogramm gesteuerten Röntgeneinrichtung zur Erzielung optimaler Belichtung bei hinreichender Überlastungssicherheit der Röntgenröhren auch EPA GRUR Int. 1988, 585).

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (Sen., BGHZ 149, 68 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; 159, 197 - elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98

    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
    Etwas anderes ergibt sich für den Standpunkt des Bundespatentgerichts auch nicht aus der Senatsentscheidung "Logikverifikation" (BGHZ 143, 255 ).
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
    Die programmgesteuerte Einstellung solcher Geräteparameter führt, an die Stelle der manuellen Einstellung durch das Bedienungspersonal tretend, einen technischen Erfolg herbei, der einem Anwendungsprogramm zur Überwachung und Regelung des Ablaufs einer technischen Einrichtung (Sen. Beschl. v. 13.05.1980 - X ZB 19/78 - Antiblockiersystem) oder zur Aufarbeitung von Messergebnissen (Sen., BGHZ 117, 144 - Tauchcomputer) vergleichbar ist (vgl. zur Schutzfähigkeit einer von einem Ablaufprogramm gesteuerten Röntgeneinrichtung zur Erzielung optimaler Belichtung bei hinreichender Überlastungssicherheit der Röntgenröhren auch EPA GRUR Int. 1988, 585).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (Sen., BGHZ 149, 68 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; 159, 197 - elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
    Die auf der sogenannten Kerntheorie beruhende Rechtsprechung zur Abgrenzung nicht schutzfähiger Kombinationen, auf die sich das Patentgericht für seinen gegenteiligen Ansatz berufen hat (Sen. Urt. v. 11.3.1986 - X ZR 65/85, GRUR 1986, 531 - Flugkostenminimierung), ist mit der Entscheidung "Tauchcomputer" vom 4. Februar 1992 (BGHZ 117, 144 ) aufgegeben worden (vgl. Benkard/Bacher/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 PatG Rdn. 45b; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. § 1 Rdn. 34).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Für das Technizitätserfordernis ist es jedoch, wie der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten" (Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479) klargestellt hat, unerheblich, ob der Gegenstand einer Anmeldung neben technischen Merkmalen auch nichttechnische aufweist und welche dieser Merkmale die beanspruchte Lehre prägen.

    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen bzw. vom Patentschutz ausgeschlossenen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt vielmehr - abgesehen von etwa einschlägigen Ausschlusstatbeständen des § 1 Abs. 3 PatG - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 10 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Sen.Urt. v. 4.2.2010 - Xa ZR 4/07 Tz. 20 - Glasflaschenanalysesystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten betrifft und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 = BlPMZ 2009, 183 Rn. 8 ff. - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 = BlPMZ 2010, 326 Rn. 19 - Dynamische Dokumentengenerierung).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197, 204 - Elektronischer Zahlungsverkehr; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGH, Beschluss v. 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 22 - Dynamische Dokumentengenerierung).

  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    Dabei handelt es sich um typische Schritte der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Daten mittels technischer Geräte (vgl. auch BGH, GRUR 2009, 479 Rn. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt, muss die beanspruchte Lehre vielmehr über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGHZ 185, 214 Rn. 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

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