Rechtsprechung
   OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3005
OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 (https://dejure.org/2006,3005)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 (https://dejure.org/2006,3005)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 (https://dejure.org/2006,3005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Einstufung der Einrichtung als Heim, Heimbegriff, Wohnpark

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher und pflegerischer Betreuung durch Träger eines Wohnparks bei gleichzeitiger Einstufung in Pflegestufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnpark kann als Heimunterbringung gelten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs "Heimaufenthalt" i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG); Abgrenzung des Begriffs des "Heimaufenthalts" von Formen des so genannten "Betreuten Wohnens"; Anforderungen für die Annahme einer "Eingliederung" ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1016
  • FGPrax 2006, 163
  • FamRZ 2006, 1229 (Ls.)
  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17

    Zur Frage, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen der gewöhnliche Aufenthalt

    Der Mietvertrag sieht aber insoweit keine Verpflichtung des Bewohners vor, sondern lässt es auch zu, dass die Bewohner, wenn auch in ihrer Gesamtheit als "Gremium", einen anderen Pflegedienstanbieter auswählen (aA noch OLG München BtPrax 2006, 107).
  • SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - betreutes Wohnen - Betreuungs- und

    Abzustellen ist dabei auf den heimmäßigen Aufenthalt des konkret Betroffenen (OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 - Juris).
  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Insoweit hat das Landgericht auch zurecht darauf abgestellt, dass das Haus L. der Diakonischen Werke H. der Heimaufsicht unterliegt (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1016, 1017. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 174, 175. BtKomm/Dodegge aaO. Deinert FamRZ 2005, 954, 958).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06

    Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten -

    An letzterem könnten deshalb Zweifel bestehen, weil die dem "ASB" geschuldete Servicepauschale für den obligatorisch von diesem abzunehmenden Grundservice in Höhe von 167, 17 EUR monatlich deutlich mehr als 20 % der Bruttomiete in Höhe von 404, 09 EUR ausmacht und deshalb im Verhältnis zur Miete nicht mehr von untergeordneter Bedeutung sein dürfte (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. April 2005 - III ZR 293/04 - FamRZ 2005, 1076, 1078 und in Juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 - abgedruckt in Juris).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Betreute im vergütungsrechtlichen Sinne heimmäßig untergebracht ist oder nicht (OLG München BtPrax 2006, 107 = NJW-RR 2006, 1016; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209, 210; Jürgens, Betreuungsrecht, Komm., 3 Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06

    Berufsbetreuervergütung: Abgrenzung des "Heims" von "betreutem Wohnen"

    Für den für die Betreuervergütung maßgeblichen Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG kommt es zwar nicht auf den (objektiven) Charakter der Einrichtung selbst an, sondern darauf, ob der konkret Betreute heimmäßig untergebracht ist (OLG München NJW-RR 2006, 1016) und sich dadurch für den Betreuer ein geringerer Zeitaufwand ergibt.
  • LG Bielefeld, 12.09.2006 - 23 T 428/06

    Ausgestaltung der Vergütung des Zeitaufwandes eines Betreuers mit einer für die

    Es kommt im Rahmen des VBVG, anders als beim Heimgesetz, nicht auf den Charakter der jeweiligen Einrichtung insgesamt, sondern auf die Frage an, ob der konkrete Betroffene heimmäßig untergebracht ist oder nicht (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 107 ff.; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209 ff.).

    Das formale Kriterium der Unterstellung einer Einrichtung unter die Heimaufsicht bewirkt aber auch im Rahmen des Vergütungsrechtes regelmäßig die Annahme einer heimmäßigen Unterbringung (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 107 ff.).

  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Heimgesetz und VBVG liegen nämlich unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde: Während das Heimgesetz bezweckt, die Rechtsstellung und den Schutz von Heimbewohnern zu verbessern, geht es im Rahmen des VBVG um die Vergütung des Berufsbetreuers nach seinem gesetzlich typisierten Arbeitsaufwand (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13.4.2006, Az. 33 Wx 042/06, S. 5; Deinert, a.a.O., S. 958; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, S. 209, 213; a.A. - aber ohne Begründung - Dodegge/Roth-Dodegge, a.a.O., F Rdnr. 185), der - so die Annahme des Gesetzgebers - bei einem nicht in einem Heim wohnenden Betreuten signifikant höher ist als bei einem Heimbewohner (BT-Drucks. 15/2494 S. 32).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Betreute im vergütungsrechtlichen Sinne heimmäßig untergebracht ist oder nicht (OLG München BtPrax 2006, 107 = NJW-RR 2006, 1016; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209, 210; Jürgens, Betreuungsrecht, Komm., 3 Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 8).
  • LG Koblenz, 23.02.2007 - 2 T 155/07

    Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung

  • LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08

    Betreuervergütung: Unterbringung eines Betreuten in einer Gastfamilie als

  • LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in

  • LG Dresden, 15.04.2016 - 2 T 1135/15
  • LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6126
OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,6126)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2006 - 33 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,6126)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2006 - 33 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,6126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Erforderlichkeit der Unterbringung bei fortschreitender Demenz

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein aufgrund vermutetem Antrieb zum unbeaufsichtigten Verlassen des Heimes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Demenz?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschlossene Unterbringung einer an zunehmender Demenz leidender Person durch einen Betreuer; Hohe Wahrscheinlichkeit der Selbstgefährdung der betroffenen Person bei fortwährender Unterbringung in einem Heim; Erforderlicher Geisteszustand für eine freiheitsentziehende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Art. 19 Abs. 4 GG gibt keinen Anspruch auf eine weitere Instanz (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; st.Rspr.).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist (BT-Drucks. 11/4528 S. 146; BayObLG FamRZ 1993, 998; OLG München BtPrax 2006, 105; MünchKomm/Schwab BGB 5. Aufl. § 1906 Rdn. 16; Staudinger/Bienwald BGB (2006) § 1906 Rdn. 23).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11

    Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem

    Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die fortdauernde Heilbehandlung des Beschwerdeführers durch seine Unterbringung sichergestellt werden darf, erfüllt; denn die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3517
OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05 (https://dejure.org/2006,3517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2006 - 1 U 202/05 (https://dejure.org/2006,3517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2006 - 1 U 202/05 (https://dejure.org/2006,3517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Heimvertrag: Anspruch des Heimbewohners auf Erstattung des Verpflegungsentgelts bei Verabreichung einer von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Sondennahrung; Verjährung des Bereicherungsanspruchs auf Rückzahlung von Entgeltanteilen

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen wegen Verabreichung einer bereits bezahlten Sondernahrung; Anpassungen des verabredeten Entgelts je nach individueller Ausnutzung; Kurze Verjährungsfrist des ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 195; ; BGB a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 11; ; BGB a.F. § 615; ; BGB a.F. § 812; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 195; BGB a. F. § 196 Abs. 1 Nr. 7; BGB a. F. § 196 Abs. 1 Nr. 11; BGB a. F. § 615; BGB a. F. § 812; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3
    Verjährungsfrist für Bereicherungsanspruch eines Heimbewohners wegen Zurückzahlung von Verpflegungsentgelt

  • rue94.de PDF

    Forderung

  • rechtsportal.de

    Zum bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen Heimträger auf Rückzahlung von Verpflegungsentgelt bei Ernährung eines Heimbewohners über Magensonde - Verjährungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Sondennahrung wird Verpflegungsgeld zurückgezahlt

Besprechungen u.ä. (2)

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 195, 196, 197, 615, 812 BGB; Art. 229 § 6 EGBGB; § 5 Abs. 11 HeimG
    Anspruch eines Heimbewohners auf Rückzahlung von Verpflegungsgeld bei Aufnahme von Sondennahrung [Rückzahlung von Verpflegungsgeld; Heimvertrag; Sondennahrung; Verjährung von Rückforderungsansprüchen]

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 195, 196, 197, 615, 812 BGB; Art. 229 § 6 EGBGB; § 5 Abs. 11 HeimG
    Anspruch eines Heimbewohners auf Rückzahlung von Verpflegungsgeld bei Aufnahme von Sondennahrung [Rückzahlung von Verpflegungsgeld; Heimvertrag; Sondennahrung; Verjährung von Rückforderungsansprüchen]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1530 (Ls.)
  • VersR 2006, 1416
  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Ein Heimbewohner kann vom Heimträger Zurückzahlung des Entgeltanteils für Verpflegung fordern, wenn der Heimbewohner ausschließlich eine von der Krankenversicherung bezahlte Sondennahrung aufnehmen kann (im Anschluss an BGHZ 157, 309 und NJW 2005, 824).

    b) Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Grunde gelegt, wonach im Rahmen eines Heimvertrags einem Heimbewohner, der die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, Anspruch auf Entgeltreduzierung, bzw. nach Überzahlung ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichanspruch zustehen kann (BGHZ 157, 309 und BGH NJW 2005, 824).

    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. BGH NJW 2002, 507; BGHZ 148, 233, 234 f; BGHZ 157, 309).

  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Der Bundesgerichtshof hat insbesondere im Bereich der "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen" (§ 197 BGB a.F.) und bei Dauerschuldverhältnissen aufgrund der Interessenlage der Parteien festgestellt, dass der bereicherungsrechtliche Ausgleichsanspruch nicht der regelmäßigen - langen - Verjährungsfrist unterfällt, sondern dieser Anspruch der gleichen kurzen Verjährungsfrist unterliegt, denen die Ansprüche, aufgrund derer die nun zurückgeforderte Leistung erbracht worden war, unterlagen (vgl. etwa BGHZ 98, 174 ff.; BGH NJW-RR 1989, 1013 ff.).

    Denn sowohl in der Entscheidung vom 10.7.1986 (BGHZ 98, 174 ff) als auch in dem Urteil vom 26.4.1989 (NJW-RR 1989, 1013 ff.) hatte gleichfalls ein Wechsel in der Gläubiger- und Schuldnerstellung stattgefunden.

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Der Bundesgerichtshof hat insbesondere im Bereich der "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen" (§ 197 BGB a.F.) und bei Dauerschuldverhältnissen aufgrund der Interessenlage der Parteien festgestellt, dass der bereicherungsrechtliche Ausgleichsanspruch nicht der regelmäßigen - langen - Verjährungsfrist unterfällt, sondern dieser Anspruch der gleichen kurzen Verjährungsfrist unterliegt, denen die Ansprüche, aufgrund derer die nun zurückgeforderte Leistung erbracht worden war, unterlagen (vgl. etwa BGHZ 98, 174 ff.; BGH NJW-RR 1989, 1013 ff.).

    Denn sowohl in der Entscheidung vom 10.7.1986 (BGHZ 98, 174 ff) als auch in dem Urteil vom 26.4.1989 (NJW-RR 1989, 1013 ff.) hatte gleichfalls ein Wechsel in der Gläubiger- und Schuldnerstellung stattgefunden.

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Ein Heimbewohner kann vom Heimträger Zurückzahlung des Entgeltanteils für Verpflegung fordern, wenn der Heimbewohner ausschließlich eine von der Krankenversicherung bezahlte Sondennahrung aufnehmen kann (im Anschluss an BGHZ 157, 309 und NJW 2005, 824).

    b) Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Grunde gelegt, wonach im Rahmen eines Heimvertrags einem Heimbewohner, der die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, Anspruch auf Entgeltreduzierung, bzw. nach Überzahlung ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichanspruch zustehen kann (BGHZ 157, 309 und BGH NJW 2005, 824).

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Im Bereich des § 196 BGB ergreift also die kurze Verjährung den Anspruch dessen, der die Vergütung für seine erbrachte Leistung verlangt, auch dann, wenn er sich nicht auf einen wirksamen Vertrag, sondern auf § 812 BGB stützt (BGHZ 48, 125; BGHZ 57, 191).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. BGH NJW 2002, 507; BGHZ 148, 233, 234 f; BGHZ 157, 309).
  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. BGH NJW 2002, 507; BGHZ 148, 233, 234 f; BGHZ 157, 309).
  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Im Bereich des § 196 BGB ergreift also die kurze Verjährung den Anspruch dessen, der die Vergütung für seine erbrachte Leistung verlangt, auch dann, wenn er sich nicht auf einen wirksamen Vertrag, sondern auf § 812 BGB stützt (BGHZ 48, 125; BGHZ 57, 191).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 172/07

    Erstattung ersparter Verpflegungskosten bei Sondennahrung eines Heimbesuchers

    Insoweit teilt der erkennende Senat die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welches die Einschaltung eines solchen Unternehmens ebenfalls für unerheblich gehalten hat (VersR 2006, 1416, 1417).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 417/05

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung im

    Vielmehr genügt es, dass er wirtschaftlich ganz oder teilweise an seine Stelle getreten ist (vgl. BGHZ 73, 266, 269; 86, 313, 319; s.a. OLG Celle VersR 2003, 1293, 1294; OLG Karlsruhe VersR 2006, 1416, 1417).
  • OLG Köln, 30.04.2013 - 15 U 22/12

    Anforderungen an die Übertragung eines Rechtsstreits vor dem Einzelrichter an die

    Dementsprechend wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich einheitlich - für mittels Magensonde ernährte Heimbewohner auch nur eine Reduzierung der Heimkosten um den Rohverpflegungsaufwand befürwortet (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 17.2.2006 - 6 U 22/05, abrufbar bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.4.2006 - 1 U 202/05, in: VersR 2006, 1416 f.).
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06

    Rückerstattung des Pflegeentgeltteils für Verpflegung an den Erben; Bestehen

    Der Senat vermag sich jedoch nicht der weitergehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 13.04.2006 (VersR 2006, 1416 f) anzuschließen, wonach Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen nicht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F., sondern der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 bzw. 11 BGB a.F. unterliegen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3619
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 209
  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    "b) Bereits der Gesetzeswortlaut legt die Auslegung nahe, dass hierbei - ebenso wie für die jeweiligen Stundenansätze in den übrigen Fallkonstellationen des § 5 VBVG - auf den Lauf der Betreuung als solcher abzustellen ist, unabhängig davon, ob diese von Anfang an von dem anspruchstellenden Betreuer geführt wurde (ebenso Schleswig-Holst. OLG Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05 - ; Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. Anh. zu § 1836 - § 5 VBVG Rn. 6 f.).

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    Zu dieser Frage hat zwischenzeitlich der 33.Zivilsenat des OLG München (Beschluss vom 29.02.2006 - 33 Wx 237/05-; BtPrax 2006, 73f) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (BVerfG NJW-RR 2000, 1241f).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).

    Denn insoweit ist - ebenso wie bei der erstmaligen Betreuung durch einen Berufsbetreuer - von dem aus der Studie des ISG gewonnenen Erfahrungswert auszugehen, dass der Betreuungsaufwand mit der Dauer der Betreuung abnimmt (OLG München FamRZ 2006, 647, 648; OLG Hamm OLGR 2006, 686, 687; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 34).

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7676
OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,7676)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2006 - 19 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,7676)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 19 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,7676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines ursprünglich ehrenamtlichen Betreuers nach dem Wechsel zu einem Berufsbetreuer; Zeitpunkt für die Festsetzung einer Vergütung

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Wechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zu Berufsbetreuer

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1483 (Ls.)
  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Heidelberg, 12.12.2005 - 2 T 69/05

    Betreuungsrecht: Vergütung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06
    Dieser Zeitpunkt ist auch bei einem Betreuerwechsel vom ehrenamtlichen zum Berufsbetreuer entscheidend (Schleswig-Holsteinisches OLG - Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05; Beschluss vom 2.2.2006 - 2 W 12/06; LG Heidelberg - Beschluss vom 12.12.2005 - 2 T 69/05 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06
    Dieser Zeitpunkt ist auch bei einem Betreuerwechsel vom ehrenamtlichen zum Berufsbetreuer entscheidend (Schleswig-Holsteinisches OLG - Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05; Beschluss vom 2.2.2006 - 2 W 12/06; LG Heidelberg - Beschluss vom 12.12.2005 - 2 T 69/05 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06
    Dieser Zeitpunkt ist auch bei einem Betreuerwechsel vom ehrenamtlichen zum Berufsbetreuer entscheidend (Schleswig-Holsteinisches OLG - Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05; Beschluss vom 2.2.2006 - 2 W 12/06; LG Heidelberg - Beschluss vom 12.12.2005 - 2 T 69/05 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06
    Ein Ausnahmefall (vergl. OLG Zweibrücken - Beschluss vom 6.3.2006 - 3 W 3/06: Betreuerwechsel mit der Aufgabe, Regressansprüche gegen den Erstbetreuer wegen Rechtswidrigkeiten geltend zu machen) liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11671
OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06 (https://dejure.org/2006,11671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.04.2006 - 3 W 20/06 (https://dejure.org/2006,11671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. April 2006 - 3 W 20/06 (https://dejure.org/2006,11671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896
    Gericht der weiteren Beschwerde kann Entscheidung des Beschwerdegerichts über Betreuungsbedürftigkeit nur auf Rechtsfehler überprüfen, aber nicht dessen Überzeugung durch seine eigene ersetzen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Auflösung eines Betreuungsverhältnisses; Betreuungsbedürftigkeit als zwingende Anforderung an die Anordnung einer Betreuung; Möglichkeit der Vornahme von Verfahrenshandlungen durch einen beauftragten Richter; Möglichkeit der telefonischen Anhörung durch ein ...

  • Bt-Recht

    Beschwerden in Betreuungssachen, Verfahrensrechtliche Fragen

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § ... 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1897; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 68; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 68 a; ; FGG § 68 b; ; FGG § 69 g Abs. 5; ; ZPO §§ 114 ff.

  • rechtsportal.de

    Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers - Voraussetzungen für eine Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Soweit sich die Beklagten mit Schriftsatz vom 4.5.2007 in Ablehnung an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 - darauf berufen, dass in Nordrhein-Westfalen "der Betreiber des öffentlichen Wettunternehmens seinen Internet-Vertrieb an einen gewerblichen Spielevermittler weiterreicht und auf seiner Internet-Seite hierauf hinweist", ist damit ein Verstoß gegen die zu stellenden Anforderungen nicht belegt.

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07

    Zulässigkeit privater Sportwetten (hier: Abänderungsklage wegen Änderung der

    7 Zwar gibt es neuere Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vom 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06 und 3 W 20/06), mit denen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungs- bzw. Schließungsverfügungen betreffend das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten im Saarland ausgesetzt wurde.
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Rechtsprechung
   SG Detmold, 10.05.2006 - S 6 SO 140/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24268
SG Detmold, 10.05.2006 - S 6 SO 140/05 (https://dejure.org/2006,24268)
SG Detmold, Entscheidung vom 10.05.2006 - S 6 SO 140/05 (https://dejure.org/2006,24268)
SG Detmold, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - S 6 SO 140/05 (https://dejure.org/2006,24268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BtMan 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Detmold, 11.10.2005 - S 19 SO 56/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Detmold, 10.05.2006 - S 6 SO 140/05
    Das in der Werkstatt für Behinderte zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen stellt eine solche nach § 2 Abs. 1 SGB XII wahrzunehmende Selbsthilfemöglichkeit dar, die von der Klägerin grundsätzlich auch wahrzunehmen ist (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 26.10.2004, Az.: 6 K 1293/02; SG Detmold, Urteil vom 11.10.2005, Az.: S 19 SO 56/05).
  • VG Minden, 26.10.2004 - 6 K 1293/02

    Ausgestaltung des Sozialhilfeanspruchs eines an Epilepsie erkrankten Inhabers

    Auszug aus SG Detmold, 10.05.2006 - S 6 SO 140/05
    Das in der Werkstatt für Behinderte zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen stellt eine solche nach § 2 Abs. 1 SGB XII wahrzunehmende Selbsthilfemöglichkeit dar, die von der Klägerin grundsätzlich auch wahrzunehmen ist (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 26.10.2004, Az.: 6 K 1293/02; SG Detmold, Urteil vom 11.10.2005, Az.: S 19 SO 56/05).
  • SG Osnabrück, 16.08.2007 - S 16 SO 1/07
    aa) Der Beklagte konnte wegen des erlangten Mittagessens den Regelsatz abweichend festlegen (vgl.: LSG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: L 23 SO 1094/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: L 8 SO 45/06 ER; SG Detmold, Urteil vom 10.05.2006, Az.: S 6 SO 140/05; SG Osnabrück, Urteil vom 18. April 2007, S 24 SO 215/06 und Urteil vom 28.04.2005, Az.: S 16 SO 11/05; für eine Berücksichtigung als Einkommen: SG Köln, Urteil vom 10.10.2006, Az.: S 27 SO 59/06; gegen eine An-rechnung: SG Neubrandenburg, Urteil vom 27.04.2006, Az.: S 6 SO 35/05; offen gelas-sen: LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: L 5 B 221/06 SO PKH).
  • SG Osnabrück, 16.08.2007 - S 16 SO 72/07
    aa) Der Beklagte konnte wegen des erlangten Mittagessens den Regelsatz abweichend festlegen (vgl.: LSG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: L 23 SO 1094/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: L 8 SO 45/06 ER; SG Detmold, Urteil vom 10.05.2006, Az.: S 6 SO 140/05; SG Osnabrück, Urteil vom 18. April 2007, S 24 SO 215/06 und Urteil vom 28.04.2005, Az.: S 16 SO 11/05; für eine Berücksichtigung als Einkommen: SG Köln, Urteil vom 10.10.2006, Az.: S 27 SO 59/06; gegen eine An-rechnung: SG Neubrandenburg, Urteil vom 27.04.2006, Az.: S 6 SO 35/05; offen gelas-sen: LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: L 5 B 221/06 SO PKH).
  • SG Osnabrück, 16.08.2007 - S 16 SO 71/07
    aa) Der Beklagte konnte wegen des erlangten Mittagessens den Regelsatz abweichend festlegen (vgl.: LSG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: L 23 SO 1094/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: L 8 SO 45/06 ER; SG Detmold, Urteil vom 10.05.2006, Az.: S 6 SO 140/05; SG Osnabrück, Urteil vom 18. April 2007, S 24 SO 215/06 und Urteil vom 28.04.2005, Az.: S 16 SO 11/05; für eine Berücksichtigung als Einkommen: SG Köln, Urteil vom 10.10.2006, Az.: S 27 SO 59/06; gegen eine An-rechnung: SG Neubrandenburg, Urteil vom 27.04.2006, Az.: S 6 SO 35/05; offen gelas-sen: LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: L 5 B 221/06 SO PKH).
  • SG Osnabrück, 16.08.2007 - S 16 SO 181/06
    aa) Der Beklagte konnte wegen des erlangten Mittagessens den Regelsatz abweichend festlegen (vgl.: LSG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: L 23 SO 1094/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: L 8 SO 45/06 ER; SG Detmold, Urteil vom 10.05.2006, Az.: S 6 SO 140/05; SG Osnabrück, Urteil vom 18. April 2007, S 24 SO 215/06 und Urteil vom 28.04.2005, Az.: S 16 SO 11/05; für eine Berücksichtigung als Einkommen: SG Köln, Urteil vom 10.10.2006, Az.: S 27 SO 59/06; gegen eine An-rechnung: SG Neubrandenburg, Urteil vom 27.04.2006, Az.: S 6 SO 35/05; offen gelas-sen: LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: L 5 B 221/06 SO PKH).
  • SG Osnabrück, 16.08.2007 - S 16 SO 41/07
    aa) Der Beklagte konnte wegen des erlangten Mittagessens den Regelsatz abweichend festlegen (vgl.: LSG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: L 23 SO 1094/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: L 8 SO 45/06 ER; SG Detmold, Urteil vom 10.05.2006, Az.: S 6 SO 140/05; SG Osnabrück, Urteil vom 18. April 2007, S 24 SO 215/06 und Urteil vom 28.04.2005, Az.: S 16 SO 11/05; für eine Berücksichtigung als Einkommen: SG Köln, Urteil vom 10.10.2006, Az.: S 27 SO 59/06; gegen eine An-rechnung: SG Neubrandenburg, Urteil vom 27.04.2006, Az.: S 6 SO 35/05; offen gelas-sen: LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: L 5 B 221/06 SO PKH).
  • SG Osnabrück, 16.08.2007 - S 16 SO 191/06
    aa) Der Beklagte konnte wegen des erlangten Mittagessens den Regelsatz abweichend festlegen (vgl.: LSG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: L 23 SO 1094/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: L 8 SO 45/06 ER; SG Detmold, Urteil vom 10.05.2006, Az.: S 6 SO 140/05; SG Osnabrück, Urteil vom 18. April 2007, S 24 SO 215/06 und Urteil vom 28.04.2005, Az.: S 16 SO 11/05; für eine Berücksichtigung als Einkommen: SG Köln, Urteil vom 10.10.2006, Az.: S 27 SO 59/06; gegen eine An-rechnung: SG Neubrandenburg, Urteil vom 27.04.2006, Az.: S 6 SO 35/05; offen gelas-sen: LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: L 5 B 221/06 SO PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 8 SO 41/06
    Das in der WfbM zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen stellt eine solche nach § 2 Abs. 1 SGB XII wahrzunehmende Selbsthilfemöglichkeit dar, die von dem Antragsteller auch grundsätzlich wahrzunehmen ist (vgl SG Detmold - S 19 SO 56/05 - vom 11. Oktober 2005 und SG Detmold - S 6 SO 140/05 - vom 10. Mai 2006).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2006 - L 8 SO 47/06
    Das in der WfbM zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen stellt eine solche nach § 2 Abs. 1 SGB XII wahrzunehmende Selbsthilfemöglichkeit dar, die von dem Antragsteller auch grundsätzlich wahrzunehmen ist (vgl SG Detmold - S 19 SO 56/05 - vom 11. Oktober 2005 und SG Detmold - S 6 SO 140/05 - vom 10. Mai 2006).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 8 SO 42/06
    Das in der WfbM zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen stellt eine solche nach § 2 Abs. 1 SGB XII wahrzunehmende Selbsthilfemöglichkeit dar, die von dem Antragsteller auch grundsätzlich wahrzunehmen ist (vgl SG Detmold - S 19 SO 56/05 - vom 11. Oktober 2005 und SG Detmold - S 6 SO 140/05 - vom 10. Mai 2006).".
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 12.04.2006 - 5 T 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,62607
LG Mönchengladbach, 12.04.2006 - 5 T 59/06 (https://dejure.org/2006,62607)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12.04.2006 - 5 T 59/06 (https://dejure.org/2006,62607)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12. April 2006 - 5 T 59/06 (https://dejure.org/2006,62607)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Geld für Arbeiten nach dem Tod des Betreuten

Papierfundstellen

  • BtMan 2006, 162
 
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