Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08   

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OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08 (https://dejure.org/2008,3977)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2008 - 33 Wx 127/08 (https://dejure.org/2008,3977)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 127/08 (https://dejure.org/2008,3977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten Rechtsanwalts

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abrechnung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach RVG

  • Judicialis

    BGB § 1835a; ; FGG § 67a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a; FGG § 67a
    Abrechnung einer anwaltlichen Verfahrenspflegschaft in Unterbringungssache als berufsspezifische Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung eines Verfahrenspfleger nach RVG?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Suchen anwaltlichen Rats durch einen qualifizierten Laien als Kriterium der Abrechnungsmöglichkeit eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Erfordernis besonderer rechtlicher Fähigkeiten für die zu bewältigende Aufgabe (originär anwaltliche ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 355
  • MDR 2008, 976
  • FGPrax 2008, 207
  • FamRZ 2008, 2150
  • Rpfleger 2008, 574
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet - wie die vorherige inhaltsgleiche Regelung in der BRAGO - Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Dies entspricht dem Maßstab des § 670 BGB, der auch für den Ersatz von Aufwendungen gemäß § 1835 Abs. 3 BGB den Rahmen absteckt (vgl. BayObLGZ 2002, 11/13).

    Daher kann sich, solange der Verfahrenspfleger nur in diesem Verfahren zu handeln hat, für seine Tätigkeit die Einstufung als besondere berufsspezifische Tätigkeit im Grundsatz nur aus der besonderen rechtlichen Schwierigkeit der Sache ergeben (BayObLGZ 2002, 11/14).

    aa) Ein Rechtsanwalt, der in einem Betreuungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, kann allerdings darauf vertrauen, einen Aufwendungsersatzanspruch nach dem RVG abrechnen zu können, wenn ihm der Richter bei seiner Bestellung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen mitgeteilt hat, die im konkreten Fall die erforderliche Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erkennbar begründen (BayObLGZ 2002, 11).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285).

    b) Auch in Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen gelten die gleichen Maßstäbe (BVerfG FamRZ 2000, 1280/1283).

    Soweit ein Rechtsanwalt zu den gesetzlich vorgesehenen Stundensätzen nicht kostendeckend arbeiten kann oder will, braucht er Verfahrenspflegschaften nicht anzunehmen (BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet - wie die vorherige inhaltsgleiche Regelung in der BRAGO - Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG ist aber nur gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/348; BGH aaO).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844/846; BayObLGZ 2004, 339/345; BayObLGZ 2001, 368/371).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit anzusehen ist etwa die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; Küsgens BtPrax 2000, 242/244; Seitz BtPrax 1992, 82/86) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ 2001, 368/372).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit anzusehen ist etwa die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; Küsgens BtPrax 2000, 242/244; Seitz BtPrax 1992, 82/86) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ 2001, 368/372).

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Denn eine Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass dieser zu einer freien Bildung dieses Willens nicht in der Lage ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 600 und FamRZ 2002, 908; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29/30; OLG Hamm DAVorm 1997, 55).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet - wie die vorherige inhaltsgleiche Regelung in der BRAGO - Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Denn eine Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass dieser zu einer freien Bildung dieses Willens nicht in der Lage ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 600 und FamRZ 2002, 908; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29/30; OLG Hamm DAVorm 1997, 55).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844/846; BayObLGZ 2004, 339/345; BayObLGZ 2001, 368/371).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
    Spiegelbildlich hierzu stellt sich die Frage, ob umgekehrt eine ausdrückliche Erklärung der Freiwilligkeit des weiteren Verbleibs in der Einrichtung beachtlich ist (vgl. hierzu Knittel BtG § 1906 Rn. 9 m.w.N.), was aber vor allem eine Würdigung der Erklärung mit sachverständiger Hilfe im Rahmen von § 12 FGG erfordert (BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375).
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

  • AG Hamburg-Wandsbek, 04.09.2019 - 706 XIV 56/19

    Anwaltsspezifische Tätigkeit eines Verfahrenspflegers in Fixierungssachen

    Die Feststellung der Notwendigkeit anwaltsspezifischer Tätigkeit im Rahmen der originären Bestellung bewirkt Vertrauensschutz, bedeutet aber nicht, dass die Feststellung bereits zu diesem Zeitpunkt erforderlich ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.6.2008 - 33 Wx 127/08, FGPrax 2008, 207/208 Beschluss vom 23.7.2014 - XII ZB 111/14, FGPrax 2014, 228/229).

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH, Beschluß vom 20.12.2006 - XII ZB 118/03, NJW 2007, 844/846; BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04, BayObLGZ 2004, 339/345; OLG München, Beschluss vom 24.6.2008 - 33 Wx 127/08, FGPrax 2008, 207).

    Der Gesetzgeber hat sich nicht dafür entschieden, die Führung von Verfahrenspflegschaften in solchen Verfahren einem Rechtsanwalt vorzubehalten (vgl. Beschluss vom 24.6. 2008 - 33 Wx 127/08, FGPrax 2008, 207 zu Unterbringungsverfahren).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 874/09

    Verpflichtung von zugelassenen Rechtsanwälten zur Anzeige ihrer Tätigkeit als

    BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 -, FamRZ 2000, 1280; BGH; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/03 -, NJW 2007, 844; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 127/08 - und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, beide juris.
  • OLG Oldenburg, 20.04.2012 - 11 WF 86/12

    Bestimmung der Vergütung eines als Ergänzungspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Die besondere berufliche Qualifikation ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 2 VBVG aber in der Regel abgegolten (vgl. OLG München, FGPrax 2008, 207 zur Verfahrenspflegschaft in Betreuungssachen; s. auch Keidel-Budde, FamFG 17. Auflage, § 277 Rd 11).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 15 Wx 519/10

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Verfahrenspflegers

    § 1 Abs. 2 S. 2 RVG eröffnet Rechtsanwälten aber die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 S. 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (BVerfG FamRZ 2000, 345; BGH NJW 1998, 3567; OLG München FGPrax 2008, 207; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 277 Rn 9).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6; Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9; Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).
  • OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09

    Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines

    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • LG Siegen, 20.05.2010 - 4 T 102/10

    Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zeitweisen Beschränkung der Freiheit eines

    Entscheidend ist vielmehr, dass die ausgewählte Person angesichts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Grundrechtseingriffs Erfahrungen im Bereich der Psychiatrie hat, um die Rechte des Betroffenen effizient wahren zu können (vgl. OLG München FGPrax 2008, 207).
  • OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts; Anwendung des RVG

  • LG Köln, 14.04.2010 - 1 T 357/09
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6310
OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08 (https://dejure.org/2008,6310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.08.2008 - 20 W 211/08 (https://dejure.org/2008,6310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. August 2008 - 20 W 211/08 (https://dejure.org/2008,6310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1836c Ziff 2 BGB, § 1836d BGB, § 1836e Abs 1 BGB, § 56g Abs 1 S 2 FGG
    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck der dinglichen Absicherung durch eine Zwangshypothek für den Fall der späteren Verwertbarkeit eines Grundstücks

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 e; ; FGG § 56 g Abs. 1; ; FGG § 69 e; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 91

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten wegen von der Staatskasse geleisteter Betreuervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regresszahlungen gegen den Betreuten bei unverwertbarem Grundstück?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz und Vergütung aus der Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten; Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Betreuten im Rahmen des staatlichen Regressanspruchs aus § 1836c BGB; Möglichkeit der Festsetzung einer ...

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Rückgriff der Staatskasse beim Betreuten wegen Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 250 (Ls.)
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Mit dieser Regelung soll ein Regress der Staatskasse gegen den Betreuten ermöglicht werden, wenn dieser zur Deckung des angefallenen Anspruches zumindest teilweise oder in Raten in der Lage ist, zunächst zu Unrecht für leistungsunfähig gehalten wurde oder nachträglich leistungsfähig geworden ist (vgl. BT-Drucks 13/2158 S. 32; Palandt-Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1836 e Rn. 1; Soergel/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 1836 e Rn. 2; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1836 e Rn. 11/12; Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2002, BtPrax 2003, 85).

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2003, 85; Jurgeleit/Maier, a.a.0., § 1836 c Rn. 29; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 c Rn. 7).

    Hieraus folgend hat der Senat bereits mit Beschluss vom 03. Dezember 2002 (20 W 366/02 - BtPrax 2003, 85 = OLG-Report Frankfurt 2003, 75) entschieden, dass die Festsetzung einer Regresszahlung ausscheidet, wenn der Betreute zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung wegen fehlender Verwertbarkeit eines vorhandenen Vermögenswertes mittellos ist.

    Eine solche vorsorgliche Sicherung eines möglichen späteren Regressanspruches hat der Gesetzgeber mit der Regelung der §§ 56 g Abs. 1 FGG i.V.m. §§ 1836 c, d, und e BGB auch mit der Einführung des VBVG nicht eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 110; OLG Frankfurt BTPrax 2003, 85).

    Hierauf hat der Senat bereits mit seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2002 (BTPrax 2003, 85) hingewiesen und hält hieran weiterhin fest.

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Als verwertbar sind sämtliche Vermögensgegenstände anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung, sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2001, 167).

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2003, 85; Jurgeleit/Maier, a.a.0., § 1836 c Rn. 29; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 c Rn. 7).

  • OLG Dresden, 06.04.2000 - 20 WF 200/00

    Beschwerde gegen Anpassung des Unterhaltstitels - Einwendungen gegen Festsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Eine solche vorsorgliche Sicherung eines möglichen späteren Regressanspruches hat der Gesetzgeber mit der Regelung der §§ 56 g Abs. 1 FGG i.V.m. §§ 1836 c, d, und e BGB auch mit der Einführung des VBVG nicht eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 110; OLG Frankfurt BTPrax 2003, 85).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2000 - 20 W 116/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Als verwertbar sind sämtliche Vermögensgegenstände anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung, sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2001, 167).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2000 - 25 Wx 74/00

    Vergütungsansprüche des Betreuers gegen den mittellosen Betroffenen; Einsatz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • Drs-Bund, 15.08.1995 - BT-Drs 13/2158
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08
    Mit dieser Regelung soll ein Regress der Staatskasse gegen den Betreuten ermöglicht werden, wenn dieser zur Deckung des angefallenen Anspruches zumindest teilweise oder in Raten in der Lage ist, zunächst zu Unrecht für leistungsunfähig gehalten wurde oder nachträglich leistungsfähig geworden ist (vgl. BT-Drucks 13/2158 S. 32; Palandt-Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1836 e Rn. 1; Soergel/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 1836 e Rn. 2; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1836 e Rn. 11/12; Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2002, BtPrax 2003, 85).
  • OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Anforderungen an die Feststellung

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris; vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08

    Begriff der Verwertung des Vermögens

    Es fehlt an einer Verwertbarkeit, wenn dieser ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar wäre (so m.w.n. BayObLG, NJW-RR 2001, 1515; OLG Frankfurt v. 11.8.2008 - 20 W 211/08- in juris).
  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    Er kann - allerdings (weiterhin) erst nach Wegfall der Mittellosigkeit - gegenüber dem Betroffenen durchgesetzt werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.08.2008, Az. 20 W 211/08 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Eine Mittellosigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn zum Nachlass überhaupt keine Mittel gehören, aus denen die Vergütung des berufsmäßigen Betreuers bestritten werden könnte, sondern auch schon dann, wenn der Verwertung ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008, 20 W 211/08 - OLGR 2009, 505, in juris Tz. 16; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001, 3Z BR 182/01 - FamRZ 2002, 416, in juris Tz. 15 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000, 5 W 145/00 - zitiert nach juris Tz. 5; vgl. auch Diederichsen in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1836c Rn. 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7870
OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07 (https://dejure.org/2008,7870)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2008 - 33 Wx 119/07 (https://dejure.org/2008,7870)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 33 Wx 119/07 (https://dejure.org/2008,7870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Vergütung an einen ehrenamtlichen Betreuer wegen des Umfangs und der Schwierigkeit der Betreuung; Begrenzung der Höhe der Vergütung durch die seit 1.7.2005 für berufsmäßige Betreuer maßgebenden pauschalierten Stundenansätze

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 2; VBVG § 5 Abs. 1, 2
    Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers bei umfänglicher und schwieriger Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungshöhe von ehrenamtlichen Betreuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 149
  • FamRZ 2009, 78
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach einhelliger Auffassung können auch nach dem Tod des Betroffenen Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Verfahren gemäß § 56g Abs. 1 FGG festgesetzt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 373; BayObLG FamRZ 2001, 866/867 je m.w.N.).

    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Die durch einen Berufsbetreuer zu erzielende Vergütung stellte demnach einen Kontroll- und Höchstwert dar (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1138/1139 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach einhelliger Auffassung können auch nach dem Tod des Betroffenen Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Verfahren gemäß § 56g Abs. 1 FGG festgesetzt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 373; BayObLG FamRZ 2001, 866/867 je m.w.N.).
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99

    Vergütung eines Berufsbetreuers aus dem Nachlass des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Insoweit weicht der Sachverhalt hier von dem durch das Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall ab, in dem die Betroffene erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens starb und der Senat eine Haftungsbeschränkung der Erben lediglich im Wege der Vollstreckungsabwehrklage für möglich ansah (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1912 f).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Vielmehr kann aufgrund der neuen Systematik des Vergütungsrechts für Berufsbetreuer der ehrenamtliche Betreuer eine im Einzelfall höhere Vergütung erhalten als der Berufsbetreuer (vgl. ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270; Bienwald FamRZ 2006, 1302).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8071
OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuungsmaßnahme nach deren Aufhebung

  • Bt-Recht

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Aufhebung vorläufiger Betreuung mit Kostenlast der Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt und Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 209
  • FamRZ 2008, 2216
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).

    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Für den Fall der Freiheitsentziehung hat das BayObLG (BayObLGZ 2002, 304/310) entschieden: Macht der Betroffene ausdrücklich auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung und der bisherigen Durchführung der Freiheitsentziehung zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, hat das Beschwerdegericht auch diese zu überprüfen.
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Allenfalls kann der Beschwerdeführer grundsätzlich nach Erledigung der Hauptsache sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränken (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (vgl. BayObLGZ 1997, 53 = FamRZ 1997, 701; OLG Naumburg FamRZ 1994, 1335; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1836 Rn. 14).
  • OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05

    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Ob auch in Betreuungssachen eine derartige Entscheidung in Ausnahmefällen geboten sein kann, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vgl. z.B. Senat in BtPrax 2006, 151).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG Naumburg, 24.11.1993 - 5 W 7/93

    Rechtsmittel gegen den Beschluss eines Rechtspflegers; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (vgl. BayObLGZ 1997, 53 = FamRZ 1997, 701; OLG Naumburg FamRZ 1994, 1335; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1836 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 479/12

    Vergütungsfestsetzung für einen Vereinsbetreuer: Beachtlichkeit von Mängeln bei

    Diese Grundlage wird weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218; BayObLG FamRZ 1997, 701, 702).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24554
OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07 (https://dejure.org/2008,24554)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2008 - 33 Wx 119/07 (https://dejure.org/2008,24554)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 33 Wx 119/07 (https://dejure.org/2008,24554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs durch einen im Aufgabenbereich Vermögenssorge bestellten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergleichsgebühr eines als Gegenbetreuer im Aufgabenbereich Vermögenssorge bestellten Rechtsanwalts wegen Vornahme der schwierigen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

  • rechtsportal.de

    Anwaltsvergütung des Gegenbetreuers bei Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2309
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Während der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen umfassend handlungsbefugt und -verpflichtet ist, trifft den Gegenbetreuer in erster Linie die Pflicht zur Beaufsichtigung des Betreuers (§§ 1799, 1908i BGB), womit er zugleich das Vormundschaftsgericht entlastet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 438).

    Er ist kein Mitbetreuer im Sinne von § 1899 BGB; seine Aufgabe erschöpft sich darin, den Betreuer zu überwachen und hierdurch das Vormundschaftsgericht zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1996, 274/275 m.w.N.).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Davon kann ausgegangen werden, wenn wegen der Bedeutung der Angelegenheit und/oder deren Schwierigkeit notwendiger- oder zumindest üblicherweise professioneller Rechtsrat eingeholt wird (vgl. BayObLGZ 2001, 368/371 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99

    Vergütung eines Berufsbetreuers aus dem Nachlass des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des (Gegen-) Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Dies gilt zweifellos im Rahmen eines einheitlichen Abrechnungsverfahrens, innerhalb dessen ein Betreuer vor rechtskräftiger Festsetzung von dem einen zum anderen Abrechnungsmodus wechselt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1186/1187).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Insoweit weicht der Sachverhalt hier von dem durch das Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall ab, in dem die Betroffene erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens starb und der Senat eine Haftungsbeschränkung der Erben lediglich im Wege der Vollstreckungsabwehrklage für möglich ansah (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1912 f.).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des (Gegen-) Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Eine bestimmte Form ist für diese Feststellung nicht vorgeschrieben; die Frage, ob eine rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit z.B. noch im Vergütungsbeschluss zulässig ist, wird davon nicht berührt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 1115 [Leitsatz]; juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

    Auszug aus OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des (Gegen-) Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
  • SG Berlin, 06.12.2010 - S 180 SF 2185/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - vorgerichtliche

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass der Anwaltsbetreuer, der berufsmäßig tätig wird, ein Wahlrecht hat, ob er seine außergerichtlichen spezifischen Tätigkeiten nach Betreuungsrecht oder nach § 1835 Abs. 3 BGB als Rechtsanwalt vergüten lassen will (vgl. u. a. OLG München, Beschluss v. 08.07.2008, 33 Wx 119/07; OLG Hamm, Beschluss v. 25.01.2007, 15 W 311/06; Bienwald in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 1835 Rn. 39).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 UF 344/11

    Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers nach § 1835 IV BGB

    Ein zum Ergänzungspfleger bestellter Rechtsanwalt, der für einen minderjährigen Pflegling Dienste erbringt, für die ein anderer Pfleger oder Vormund wegen fehlender fachspezifischer Kenntnisse einen Rechtsanwalt hinzuziehen müsste, kann wählen, ob er wegen der von ihm erbrachten Dienste, die zu seinem Beruf gehören, Aufwendungsersatz nach §§ 1915 Abs. 1, 1835 Abs. 4 BGB i. V. m. dem RVG verlangt oder eine Vergütung seiner Tätigkeit nach Stunden gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB i. V. m. § 3 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) beansprucht (KG FamRZ 2012, 63; OLG Frankfurt am Main BeckRS 2011, 05379; OLG München FamRZ 2008, 2309; Palandt/Diederichsen, BGB, 72. Aufl., § 1835 BGB Rn. 13).
  • KG, 13.09.2011 - 1 W 462/10

    Vergütung eines Anwaltsbetreuers: Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens für

    Der anwaltliche Berufsbetreuer, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung wählen, ob er insoweit Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangt oder eine Vergütung nach §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 geltend macht (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 2 WF 457/10 -, Juris, Rdn. 11; OLG München, FamRZ 2008, 2309; OLG Hamm NJW-RR 2008, 232, 234; BayObLG, BayObLG-Report 2004, 192; OLG Köln, OLG-Report 2004, 53; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 1835 BGB, Rdn. 42; Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1835 BGB, Rdn. 15; Bettin, in: Bamberger/Roth, BGB, BeckOK; März 2011, § 1835, Rdn. 7; Saar, in: Erman, BGB 13. Aufl., § 1835, Rdn. 6; Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, § 1835, Rdn. 8; Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1835, Rdn. 13).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2013 - 5 WF 215/11

    Vergütung des Berufsergänzungspflegers für Vertretung unbegleiteter

    Der anwaltliche Berufsergänzungspfleger, der für den minderjährigen Pflegling Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Pfleger oder Vormund wegen fehlender fachspezifischer Kenntnisse einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann nach der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung wählen, ob er wegen der von ihm erbrachten Dienste, die zu seinem Beruf gehören, Aufwendungsersatz nach §§ 1915 Abs. 1, 1835 Abs. 4 BGB i. V. m. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangt oder eine Vergütung seiner Tätigkeit nach Stunden gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB i. V. m. § 3 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) beansprucht (KG FamRZ 2012, 63; OLG Frankfurt BeckRS 2011, 05379; OLG München 2008, FamRZ 2008, 2309; Palandt/Diederichsen, BGB, 72. Aufl., § 1835 BGB Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2013 - 6 UF 200/11

    Vergütung des zum Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts

    11 Ein zum Ergänzungspfleger bestellter Rechtsanwalt, der für einen minderjährigen Pflegling Dienste erbringt, für die ein anderer Pfleger oder Vormund wegen fehlender fachspezifischer Kenntnisse einen Rechtsanwalt hinzuziehen müsste, kann wählen, ob er wegen der von ihm erbrachten Dienste, die zu seinem Beruf gehören, Aufwendungsersatz nach §§ 1915 Abs. 1, 1835 Abs. 4 BGB i. V. m. dem RVG verlangt oder eine Vergütung seiner Tätigkeit nach Stunden gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB i. V. m. § 3 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) beansprucht (KG FamRZ 2012, 63; OLG Frankfurt am Main BeckRS 2011, 05379; OLG München FamRZ 2008, 2309; Palandt/Diederichsen, BGB, 72. Aufl., § 1835 BGB Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 UF 169/11

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts als Ergänzungspfleger nach § 1835 IV BGB

    Ein zum Ergänzungspfleger bestellter Rechtsanwalt, der für einen minderjährigen Pflegling Dienste erbringt, für die ein anderer Pfleger oder Vormund wegen fehlender fachspezifischer Kenntnisse einen Rechtsanwalt hinzuziehen müsste, kann wählen, ob er wegen der von ihm erbrachten Dienste, die zu seinem Beruf gehören, Aufwendungsersatz nach §§ 1915 Abs. 1, 1835 Abs. 4 BGB i. V. m. dem RVG verlangt oder eine Vergütung seiner Tätigkeit nach Stunden gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB i. V. m. § 3 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) beansprucht (KG FamRZ 2012, 63; OLG Frankfurt am Main BeckRS 2011, 05379; OLG München FamRZ 2008, 2309; Palandt/Diederichsen, BGB, 72. Aufl., § 1835 BGB Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 20 W 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6258
OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 20 W 145/08 (https://dejure.org/2008,6258)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.08.2008 - 20 W 145/08 (https://dejure.org/2008,6258)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. August 2008 - 20 W 145/08 (https://dejure.org/2008,6258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68b Abs 4 FGG, § 70e FGG
    Sachverständigenentschädigung: Erstattung der Kosten eines stationären Aufenthaltes bei richterlich angeordneter Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens

  • Judicialis

    FGG 68 b Abs. 4; ; FGG § 70 e; ; HFEG § 31; ; JVEG § 4 Abs. 4; ; JVEG § 4 Abs. 5; ; JVEG § 8 Abs. 1; ; JVEG § 12 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 128 b; ; SGB V § 27; ; SGB V § 39

  • rechtsportal.de

    Kostentragung für richterlich angeordnete Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus zur Gutachtenvorbereitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von Kosten eines stationären Aufenthaltes als Aufwendungen eines Sachverständigen nach §§ 8 Abs. 1 Nr. 4, 12 Gesetz über die Entschädigung von Sachverständigen (JVEG); Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 275
  • FamRZ 2009, 249 (Ls.)
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    Denn Kostenträger für einen stationären Krankenhausaufenthalt zur Erkennung oder Behandlung einer Krankheit ist insoweit die jeweilige Krankenkasse bzw. der Sozialhilfeträger, nicht das die stationäre Begutachtung anordnende Gericht (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. August 2008, 20 W 145/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - L 2 SF 232/15

    Kosten des stationären Aufenthalts - Begutachtung

    So hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 20. August 2008, 20 W 145/08 zitiert nach juris) zu Recht entschieden, dass eine Erstattung der Kosten des stationären Aufenthalts als Aufwendungen des Sachverständigen nur dann in Betracht kommt, wenn der Aufenthalt ausschließlich der Begutachtung dient.
  • LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 5 T 250/12
    Hierbei handelt es sich um eine der abschließenden Entscheidung des Betreuungsgerichts vorgelagerte Zwischenentscheidung, die dazu dient, die betroffene Person aufzufinden und der Sachverständigenuntersuchung zuzuführen; die Anordnung steht somit in untrennbarem Zusammenhang mit der dem Betreuungsgericht im Rahmen der Amtsermittlung ( § 26 FamFG ) obliegenden Sachaufklärung (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2008, 275 für den Fall einer gerichtlich angeordneten Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08, 33 Wx 119/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10010
OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08, 33 Wx 119/08 (https://dejure.org/2008,10010)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2008 - 33 Wx 118/08, 33 Wx 119/08 (https://dejure.org/2008,10010)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 118/08, 33 Wx 119/08 (https://dejure.org/2008,10010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Zurückstellung einer Entscheidung bis zu einer Entscheidung des Amtsgerichts über die Verlängerung und Aufhebung der Betreuung

  • Bt-Recht

    Entscheidungszuständigkeit des Landgerichts, Unzulässiger Beschwerde gegen Ablehnung einer Betreuungsaufhebung, Begutachtung des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 69 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    FGG § 19 § 69 Abs. 1 Nr. 5
    Umgehende Sachentscheidung des Beschwerdegerichts zur Ablehnung der Betreuungsaufhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer Pflicht des Landgerichts zur Entscheidung in der Sache über eine zulässig eingelegte Beschwerde gegen die Ablehnung einer Betreuungsaufhebung; Zeitnahes erstinstanzliches Befinden über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung und Anordnung einer ...

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 206
  • FamRZ 2008, 2062
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (§ 1896 Abs. 1a BGB; vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08
    Das Beschwerdegericht tritt in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der Erstinstanz (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (§ 1896 Abs. 1a BGB; vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (§ 1896 Abs. 1a BGB; vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08
    Zur Entscheidung über die Aufhebung der Betreuung ist nicht stets ein neues Gutachten zu erholen (BayObLG FGPrax 1995, 52/53).
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19

    Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung

    aa) Im rechtlichen Ausgangspunkt hat der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung der Betreuung einschließlich eines etwa angeordneten Einwilligungsvorbehalts keine Auswirkungen (vgl. Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 286 Rn. 9; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 286 Rn. 11; BeckOK FamFG/Günter [Stand: Januar 2019] § 286 Rn. 10a; Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Harm Betreuungsrecht 6. Aufl. § 286 Rn. 26; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 286 Rn. 9; vgl. zum früheren Recht BayObLG FamRZ 1998, 1183, 1185; OLG Naumburg OLGR 2004, 56; OLG München FamRZ 2008, 2062, 2063).
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Rechtsprechung
   LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18663
LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08 (https://dejure.org/2008,18663)
LG Detmold, Entscheidung vom 23.07.2008 - 3 T 126/08 (https://dejure.org/2008,18663)
LG Detmold, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 3 T 126/08 (https://dejure.org/2008,18663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rückforderung Betreuervergütung einzusetzendes Vemögen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FGG § 56 Abs. 1; BGB 1908 i Abs. 1; BGB § 1836 c Nr. 2; BGB § 1836 e Abs. 1; SGB XII § 90
    Rückforderung Betreuervergütung einzusetzendes Vemögen

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Ermittllung des einzusetzenden Vermögens bei tatsächlich erfolgtem Abfluss aus dem Vermögen; Erstattung der Betreuervergütung aus dem Privatvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 23 XVII Sch 694
  • LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 544
  • BtMan 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Auszug aus LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08
    Solange ein dem Betroffenen zustehender Gegenstand nicht aus seinem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (vgl. BayObLG, FGPrax. 2004, S. 25 (S. 26); OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, S. 1593 ff.).
  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2011 - L 8 SO 157/11
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Verbindlichkeit des Betroffenen durch öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheid festgelegt oder tituliert ist; solange Geldmittel noch nicht aus dem Vermögen abgeflossen sind, müssen diese vielmehr dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (vgl. LG Detmold, Beschluss vom 23. Juli 2008, 3 T 126/08 mwN, juris Rn 10).
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