Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung einer Betreuerbestellung; Bestellung der vom zu Betreuenden vorgeschlagenen Person; Erfordernis der Feststellung eines zu befürchtenden Interessenkonflikts ist an Hand konkreter Tatsachen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Auswahl des Betreuers bei Interessenkonflikt
- Judicialis
BGB § 1897 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4
Zu befürchtender Interessenkonflikt bei der Auswahl eines Betreuers - Spannungen zwischen Betreuer und Geschwistern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meldorf - 72 XVII 512/04
- LG Itzehoe, 04.02.2005 - 4 T 596/04
- OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
- LG Itzehoe, 17.10.2005 - 4 T 596/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 262
- FamRZ 2005, 1860 (Ls.)
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Soweit die Spannungen zwischen der Beteiligten zu 2. und dem Beteiligten zu 4. betroffen sind, sind bisher keine konkreten Tatsachen festgestellt, dass hierdurch bei einer Betreuung durch die Beteiligte zu 2. das Wohl der Betroffenen nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 117, 118). - AG Groß-Gerau, 18.02.2003 - 72 F 164/03
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob er von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG FamRZ 2004, 197). - BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165). - OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165).
- OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07
Betreuungsverfahren: Aufhebung einer Betreuungserweiterung einschließlich der …
Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte. - OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 10/07
Gutachterqualifikation im Betreuungsverfahren
Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Beschränkung des Vormundschaftsgerichts für die Erteilung von Weisungen auf die Fälle von pflichtwidrigem Verhalten eines Betreuers; Möglichkeit einer präventiven Weisung durch das Vormundschaftsgericht bei der Besorgnis eines künftigen pflichtwidrigen Verhaltens eines ...
- Bt-Recht
Erteilung von Weisungen an Betreuer durch Vormundschaftsgericht
- Judicialis
BGB § 1837; ; BGB § 1908 i; ; FGG § 27; ; FGG § 69 g; ; FGG § 563
- ra.de
- rechtsportal.de
Umfang der Weisungsbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber einem Betreuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Präventive Weisung des Vormundschaftsgerichts
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1313
- FGPrax 2005, 155
- FamRZ 2006, 507
- Rpfleger 2005, 535
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03
Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses durch den Betreuer trotz Unterbringung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05
Eine (zu besorgende) Pflichtwidrigkeit liegt jedoch nur dann vor, wenn der Betreuer gegen bestimmt formulierte gesetzliche Regelungen verstößt, (zulässigerweise erteilte) gerichtliche Anordnungen nicht befolgt oder seinen Aufgabenkreis überschreitet (BayObLG BtPrax 2004, 69).
- OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem …
Das Vormundschaftsgericht ist damit in der Erteilung von Weisungen, die ein Gebot oder ein Verbot enthalten, auf die Fälle pflichtwidrigen Verhaltens des Betreuers beschränkt (OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 507). - AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16
Widerspruch des Betreuers gegen eine durch Verfügung erteilte Weisung
Eine (zu besorgende) Pflichtwidrigkeit liegt auch nur dann vor, wenn der Betreuer gegen bestimmt formulierte gesetzliche Regelungen verstößt, (zulässigerweise erteilte) gerichtliche Anordnungen nicht befolgt oder seinen Aufgabenkreis überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2005 - 19 Wx 7/05 -, juris). - AG Siegen, 20.07.2018 - 33 XVII 917/16
Beschränkung der Erteilung von Weisungen des Betreuungsgerichts gegenüber dem …
Eine (zu besorgende) Pflichtwidrigkeit liegt auch nur dann vor, wenn der Betreuer gegen bestimmt formulierte gesetzliche Regelungen verstößt, (zulässigerweise erteilte) gerichtliche Anordnungen nicht befolgt oder seinen Aufgabenkreis überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2005 - 19 Wx 7/05 -, juris). - OLG Brandenburg, 18.05.2015 - 10 UF 11/15
Untersagung der Veränderung des Aufenthaltsorts eines Kindes bei einer …
Mithin ist dem Familiengericht bei der Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit Zurückhaltung geboten und es darf in Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Vormunds liegen, nicht an seiner Stelle entscheiden (OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 155 ; vgl. auch OLG Hamm, NJOZ 2012, 1481). - LSG Bayern, 13.02.2008 - L 2 P 12/07
Zuordnung der Vertretung einer Pflegeversicherung vor den Sozialgerichten zum …
Die Verwendung des Pflegegeldes ist dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge" zuzurechnen (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2005, FamRZ 2006, 507 f), der vorliegend nicht als Aufgabenkreis der Betreuerin benannt ist.
Rechtsprechung
OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Anhörung durch Sachverständigen und Gericht, Schweigen des Betroffenen
- Judicialis
FGG § 69g Abs. 5
- rechtsportal.de
FGG § 69g Abs. 5
Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei Entscheidung über Fortbestand der Betreuung - Absehen von Ladung in erneutem Anhörungstermin - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Bestellung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen; Pflicht im Beschwerdeverfahren zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorherigem Schweigen; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei Verweigerung einer mündlichen oder ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 7 T 198/97 T 117/99
- LG Regensburg - 7 T 392/01
- LG Regensburg, 17.01.1997 - 7 T 650/96
- AG Regensburg, 18.02.1997 - XVII 1113/96
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
- LG Regensburg, 08.07.1999 - 7 T 117/99
- LG Regensburg, 08.07.1999 - 7 T 198/97
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
- BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 294/01
- LG Regensburg, 18.02.2005 - 7 T 669/04
- OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1778 (Ls.)
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41). - BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239). - BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis …
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von …
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft war, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N; BayObLG-Report 2002, 265 und RuP 2004, 33). - BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen …
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239). - BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung
Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Hatten sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BayObLG BtPrax 2004, 197).
- BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15
Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von …
Wenn der Sachverständige diesen persönlichen Eindruck im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie den Angaben der Stationsärztin und des Sozialarbeiters als eine ausreichende Grundlage angesehen hat, um sich ein eigenständiges Bild von der Betroffenen zu machen, welches ihm eine gutachterliche Einschätzung ermöglichte, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG München BtPrax 2005, 154;… Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 19;… Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG 4. Aufl. § 280 Rn. 68;… Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 280 Rn. 22;… MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 Rn. 17). - LG Kleve, 12.06.2014 - 4 T 441/14
Verwertung eines unbrauchbaren Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen als …
Der Beschluss des OLG München vom 02.06.2005, Az.: 33 Wx 47/05 (=BtPrax 2005, 154), den das Amtsgericht für seine entgegenstehende Rechtsauffassung anführt, erging noch unter Geltung des FGG, welches keine dem § 280 Abs. 2 FamFG entsprechende Vorschrift kannte. - LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08 Bei der Bewertung dieser Beschwerdebefugnis ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeberechtigung den in § 69 g Abs. 1 S. 1 FGG aufgeführten Personen primär nicht zur Wahrnehmung eigener Interessen gewährt ist, sondern zur Unterstützung der von dem Betreuungsverfahren betroffenen nahen Angehörigen, weil diese häufig krankheitsbedingt ihre Interessen im Betreuungsverfahren selbst nicht mehr umfassend verdeutlichen und wahrnehmen können (vgl. dazu OLG Frankfurt, BtPrax 2005, 154, zitiert nach juris Rdnr. 10).
Rechtsprechung
OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Entlassung eines Vermögensbetreuers, Betreuerentlassung, Abrechnungsdifferenzen
- Judicialis
BGB § 1908b
- rechtsportal.de
BGB § 1908b
Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von Fahrtkosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mitarbeiter eines Trägervereins - Tätigkeit als Betreuer?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entlassung eines Vermögensbetreuers; Mangelhafte Erläuterung für die Entnahme von Aufwendungsersatz aus dem verwalteten Vermögen; Erstattungsfähigkeit vorgenommener Besuchsfahrten; Rückführung von Beträgen in das Vermögen der Betroffenen; Auswahl der Sanktion gegen den ...
Verfahrensgang
- AG Würzburg - XVII 1194/02
- LG Würzburg, 23.11.2004 - 3 T 1926/04
- OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1927 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 533
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97
Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258). - BayObLG, 16.06.1998 - 4Z BR 49/98
Voraussetzungen für eine Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Bei Pflichtwidrigkeiten ist die Entlassung des Betreuers die letzte Maßnahme nach Ausschöpfung anderer Aufsichtsmöglichkeiten; entscheidend ist das Wohl des Betreuten (…vgl. MünchKomm/Schwab BGB 4.Aufl. 2002, § 1908b Rn.4; Knittel Betreuungsgesetz § 1908b BGB IV Rn.2 a, 4;… Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. 2000, § 1908b Rn.18; BayObLG FamRZ 1999, 1168). - BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258).
- BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93
Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
In diesem Fall muss ein Verfahrenspfleger nach § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG bestellt werden (…vgl. Keidel/Kayser aaO § 69i Rn.15; BayObLG Rpfleger 1993, 491). - BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Bestellung und Entlassung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258). - BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in …
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Für diese Anhörung gelten nicht die strengen Vorschriften des § 69i Abs. 7 Satz 1 FGG zur persönlichen Anhörung und damit die Beschränkungen für eine Anhörung durch den beauftragten Richter (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1360). - BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines …
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
So wirkt sich die Vermögenssorge auch auf die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge aus, wenn ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel insbesondere eine intensive ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Heim nicht finanziert werden können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 768 a.E.; BtPrax 2003, 270/271). - BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als …
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Zwar kann grundsätzlich bei einem festgestellten Eignungsmangel oder bei konkret zu befürchtenden Interessenkonflikten bezüglich nur eines Aufgabenkreises auch in Betracht kommen, dem Betreuer andere Aufgabenkreise zu belassen bzw. diese im Fall der Erstbestellung zu übertragen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 35). - BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97
Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Grundsätze unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; 1999, 51). - BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01
Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person
Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
So wirkt sich die Vermögenssorge auch auf die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge aus, wenn ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel insbesondere eine intensive ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Heim nicht finanziert werden können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 768 a.E.; BtPrax 2003, 270/271). - BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung
- BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
Eignung des Betreuers
- LG Würzburg, 03.05.2021 - 3 T 354/21
Entlassung des Betreuers wegen Eignungsmangels
Das Betreuungsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen und durch geeignete Ge- und Verbote einzuschreiten (OLG München, Beschluss vom 04.05.2005 - 33 Wx 010/05).Der enge Zusammenhang der Aufgabenkreise kann aber einer solchen Aufteilung entgegenstehen (OLG München, Beschluss vom 04.05.2005 - 33 Wx 010/05).
Rechtsprechung
OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Freiwilligkeitserklärung des Betroffenen
- Judicialis
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung freiwilligen Aufenthalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Aufhebung der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch das Vormundschaftsgericht bei Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen; Einwilligung des Betroffenen in seine Unterbringung in ...
Verfahrensgang
- AG Laufen - XVII 523/03
- LG Traunstein, 06.04.2005 - 4 T 1025/05
- OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1590 (Ls.)
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen …
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung ist aufzuheben, wenn der Betroffene sich ernstlich und verlässlich bereit erklärt, freiwillig in der Einrichtung zu verbleiben und sich der erforderlichen Therapie zu unterziehen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329).Eine bereits getroffene Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben (BayObLGZ 1998, 116/118 = FamRZ 1998, 1329;… Marschner/ Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. S. 110).
- BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96
Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene …
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Dann liegt keine Freiheitsentziehung vor; eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich (BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375 m. w. N.). - BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
- LG Oldenburg, 05.02.1987 - 5 T 58/87
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Allerdings setzt das voraus, dass der Betroffene sich ernsthaft und verlässlich mit der Unterbringung einverstanden erklärt (…BayObLG a.a.O.; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953;… Marschner/Volckart a.a.O.;… Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19). - BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909). - OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90
Auszug aus OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Allerdings setzt das voraus, dass der Betroffene sich ernsthaft und verlässlich mit der Unterbringung einverstanden erklärt (…BayObLG a.a.O.; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953;… Marschner/Volckart a.a.O.;… Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).
- OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
Unterbringung einer Alkoholabhängigen bei Krankheitsuneinsichtigkeit und …
Die Aufhebung der amtsgerichtlichen Genehmigungsentscheidung konnte daher auch nicht auf die Einwilligungserklärung der Betroffenen gestützt werden (vgl. auch Senatsentscheidung vom 19.5.2005, 33 Wx 078/05).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Umfang der Schutzpflicht eines Heimbewohners vor eigengefährdenden Situationen; Ersatz von Behandlungskosten für einen Oberschenkelhalsbruch; Vorliegen eines Schadensersatzanspruches aus einem Heimaufnahmevertrag; Voraussetzungen für freiheitsbeschränkende Maßnahmen ...
- Judicialis
GKG § 47 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § ... 48 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 72 Nr. 1; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; HeimG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; HeimG § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 4
- rechtsportal.de
Zum Schadenersatzanspruch der Krankenkasse aus übergegangenem Recht gegen den Träger eines Pflegeheims wegen gesundheitlicher Schäden eines an Altersdemenz leidenden Bewohners infolge eines Sturzes - hier: Oberschenkelfraktur
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 29.09.2004 - 5 O 478/03
- OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Papierfundstellen
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Zwar hätte der Senat dieses neue Tatsachenvorbringen im Berufungsverfahren dann zu berücksichtigen, wenn es unstreitig wäre (so BGH, Urteil vom 18. November 2004, - IX ZR 229/03, zit. nach juris). - OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93
Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Für den Beklagten bestand insbesondere keine Pflicht, gegenüber dem Betreuer der Betroffenen bereits vor dem streitgegenständlichen Vorfall die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen gem. § 1906 Abs. 4 BGB anzuregen, zu denen auch die Anbringung von Bettgittern mit dem Ziel, den Pflegling am Verlassen des Bettes zu hindern, gehört (z.B. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992). - OLG Dresden, 23.09.2004 - 7 U 753/04
Pflegevertrag; positive Vertragsverletzung
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Eine Beweislastumkehr, wie sie das Oberlandesgericht Dresden verallgemeinernd annimmt (zuletzt Urteil vom 23. September 2004, - 7 U 753/04 -, zit. nach juris) kommt nach Ansicht des Senats jedoch nur dann in Betracht, wenn aufgrund des unstreitigen oder erwiesenen Tatsachenvorbringens des Anspruchstellers feststeht, dass sich das schädigende Ereignis in dem vom Heimträger voll beherrschbaren Gefahrenbereich ereignet hat. - BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Der Senat, bei dessen Entscheidung das am 28. April 2005 verkündete Urteil des BGH im Rechtsstreit III ZR 399/04 noch nicht vorlag, vermag diese Ansicht, für die kein praktisches Bedürfnis streitet, nicht zu teilen. - BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Von dieser, vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen und verallgemeinerungsfähigen Rechtsauffassung geht eine Wiederholungs- und Nachahmungsgefahr aus, die zu schwer erträglichen Unterschieden in der Rechtsprechung zu führen geeignet ist und deshalb eine höchstrichterliche Leitentscheidung erfordert (z. B. BGH NJW 2004, 2222).
- OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
Sturz im Pflegeheim: Abwägung der Sicherheitsanforderungen und der Beachtung der …
Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (…vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.; s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22). - OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 24 U 77/14
Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheims
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
BGB § 1897 Abs. 4 § 1908b Abs. 3; FGG § 69g Abs. 2
Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des Betreuten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Wunsch des Betreuten auf Bestellung neuen Betreuers, Beschwerdeberechtigung
Verfahrensgang
- AG Ahrensburg - 80 XVII 3276
- LG Lübeck - 7 T 296/0
- LG Lübeck, 20.09.2004 - 7 T 296/04
- LG Lübeck, 20.09.2004 - 7 T 299/04
- LG Lübeck, 20.04.2005 - 7 T 296/04 T 299/04
- OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
- OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 214
- FamRZ 2006, 289 (Ls.)
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Im Rahmen von § 1908 b Abs. 3 BGB ist auch § 1897 Abs. 4 BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigten (BayObLG FamRZ 1994, 1353, 1354).Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235;… Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
- BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235;… Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn er sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebraucht gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1261 m.w.Nw.).
- BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95
Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).Sie folgt auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG , weil diese Norm nicht - auch nicht entsprechend - im Betreuungsrecht anwendbar ist (…BGH aaO.; BayObLG FamRZ 1996, 508 ;… Keidel/Kayser, FGG , 15. Aufl., § 69 g Rn. 8 m.w.Nw.).
- OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94
Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235;… Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8). - BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ). - BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ). - BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235;… Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen …
Auch wenn dieser Wunsch des Betroffenen nicht schlechthin verbindlich ist, hat das Gericht bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen, dass Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1260 f. und FamRZ 1994, 322; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214, 215; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235), andererseits ein Betreuerwechsel - auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Konstanz einer Betreuung und der Abwehr von Einflussnahmen interessierter Dritter - dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen darf. - BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14
Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten …
Aus der Gesetzesformulierung, dass der Betreuer und der Vorsorgebevollmächtigte Beschwerde "auch" im Namen des Betroffenen einlegen kann, folgt nicht, dass der Vorsorgebevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde einlegen kann (…zutreffend Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 11;… Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 53, 41;… aA Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 303 FamFG Rn. 171;… Bassenge in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 303 Rn. 8;… Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 303 FamFG Rn. 52 f.;… Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 50; OLG Hamm FamRZ 2001, 373; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214 jeweils zu § 69 g Abs. 2 FGG zum Betreuer;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69 g Rn. 20). - OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05
Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers
2 W 250/04. - OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 8 W 101/05
Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach übereinstimmender …
Er schließt sich aber insofern der ablehnenden Auffassung wie der des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 21.7.2005 - 16 W 37/05 - OLGR Schleswig 2005, 503) und den dort im Einzelnen aufgeführten, aus Sicht des Senats überzeugenden Gründen an, wonach zum einen über § 494 a Abs. 2 ZPO hinausgehende Ausnahmen problematisch erscheinen und zum anderen eine Ermessensentscheidung nach § 91 a ZPO auch deswegen nicht in Betracht kommt, weil eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren ohnehin ausgeschlossen ist.
Rechtsprechung
KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers eines geistig Behinderten; Betreuung für den Bereich der "Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung zum Zweck der Heilbehandlung"; Anforderungen an ein medizinisches Sachverständigengutachten
- Bt-Recht
Erweiterung des Aufgabenkreises und Feststellungen zur Erforderlichkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1908d Abs. 3; FGG § 12
Zum Erfordernis, den Aufgabenkreis des Betreuers zu erweitern - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 51 XVII O 33
- LG Berlin, 02.11.2004 - 83 T 408/04
- KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1776 (Ls.)
- BtMan 2005, 236
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung
Auszug aus KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen oder - wie hier - gegen seinen Willen, setzt ferner voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen in dem fraglichen Bereich nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 209; FamRZ 2001, 1245). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen oder - wie hier - gegen seinen Willen, setzt ferner voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen in dem fraglichen Bereich nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 209; FamRZ 2001, 1245).
- BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das …
Das zuletzt am 15. Januar 2015 erstatte Gutachten lag im Zeitpunkt der Entscheidung länger als sechs Monate zurück und die Erweiterung des zuvor auf die Vermögenssorge beschränkten Aufgabenkreises nunmehr auch auf die Gesundheitssorge als ein Aspekt der Personensorge ist nicht unwesentlich (…vgl. Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 293 Rn. 7;… Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 293 Rn. 7;… Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 293 Rn. 7;… Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG 3. Aufl. § 293 Rn. 5; vgl. auch KG BtPrax 2005, 153 zu § 69 i Abs. 1 Satz 2, 3 FGG). - KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB). - KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB). - KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).