Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5228
OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtskontrolle im dritten Rechtszug hinsichtlich der Betreuerauswahl; Zulässigkeit der Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht; Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1903; ; FGG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Betreuung bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsbetreuung gegen den Willen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1710
  • BtMan 2006, 215
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Rechtsanwältin S...... hat insoweit rechtswirksam als gesetzliche Vertreterin (§ 1902 BGB) der zur Kontrolle des Vollmachtnehmers krankheitsbedingt unfähigen Betroffenen gehandelt (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rdnrn. 117, 118).

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Das Bestehen einer Vollmacht oder das Vorhandensein anderer Hilfen (Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.) kann nach dem in § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB verankerten Grundsatz der Subsidiarität die Erforderlichkeit der Betreuung ausschließen, wenn dadurch die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (vgl. zum Ganzen etwa: Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 249 m. w. N. = FamRZ 2005, 748).

    Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Überzeugungsbildung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 249, 250).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01

    Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Die Verfahrensfähigkeit der Betroffenen folgt ohne Rücksicht auf ihre Geschäftsfähigkeit aus § 66 FGG; dementsprechend konnte sie ihre anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten auch selbst wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen (BayObLG FamRZ 2002, 764).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 3Z BR 93/04

    Verhältnis von Betreuerbestellung zur Möglichkeit einer Vollmachtserteilung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Entfällt jedoch die freie Willensbestimmung und damit zugleich die Geschäftsfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB), ist einerseits unter den übrigen Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB die Ablehnung einer Betreuung durch die Betroffene unbeachtlich, andererseits nach § 105 BGB aber auch nicht mehr die Möglichkeit gegeben, eine wirksame rechtsgeschäftliche Vollmacht als "andere Hilfe" i. S. v. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB neu zu erteilen (BayObLG FamRZ 2005, 63, 64).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919 m. w. N.; BayObLG BtPrax 2004, 239, 240).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln vorliegender Gutachten in Betracht, ferner bei Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters, wenn dessen Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 m. w. N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

  • OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligten zu 3 und 4 zur Wahrung der Interessen der Betroffenen tauglich erschienen (OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729).

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Dem entspricht es, wenn das Landgericht den Bevollmächtigten Rechtsanwalt L. wegen erheblicher Bedenken an dessen Redlichkeit für ungeeignet gehalten hat (vgl. OLG Zweibrücken, OLGReport 2006, 729, 730).
  • LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18

    Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11; Rn. 11, 12; BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 m.w.N.; KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 m.w.N.).
  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5793
OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen die sofortige Unterbringung und die Zwangsmedikation des Betroffenen; Abgrenzung der Beschwerdebefugnis des Betroffenen von derjenigen des Verfahrenspflegers; Folgen des Verzichts des Betroffenen auf das ihm persönlich zustehende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
  • BtMan 2006, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.10.1999 - 20 W 474/99

    Beschwerderecht des Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Der gem. § 70 b FGG bestellte Verfahrenspfleger ist ein Pfleger eigener Art, der die Funktion eines gesetzlichen Vertreters des Betroffenen einnimmt, ohne dass hierdurch die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen (§ 66 FGG), insbesondere seine Fähigkeit selbstständig Rechtsmittel einzulegen, beeinträchtigt würde (vgl. etwa OLG Frankfurt/M. FGPrax 2000, 21).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Die Begründung der sofortigen weiteren Beschwerde des Beteiligten zu 2) gibt dem Senat lediglich Anlass zu dem Hinweis, dass seiner Auffassung nach die Entscheidung des BGH vom 11.10.2000 (NJW 2001, 888 f.) der Annahme, dass eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung zulässig sein kann, nicht entgegen steht.
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Ob der Betreuer hierfür, soweit die besonderen Voraussetzungen des § 1904 BGB nicht vorliegen, überhaupt einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits aus § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB abzuleiten ist, der die Genehmigung einer gegen den Willen des Betroffenen erfolgenden geschlossenen Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung ausdrücklich zulässt, ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, vielmehr Gegenstand eines Vorlagebeschlusses an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2005 - 17 W 132/05, zitiert nach juris).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.).
  • BayObLG, 08.12.1999 - 3Z BR 353/99

    Zustellung an den Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Dementsprechend läuft für den Verfahrenspfleger eine eigene Beschwerdefrist, die den Beginn der Frist für den Betroffenen nicht berührt (BayObLGZ 1999, 374 f. = FamRZ 2000, 1445).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 105/85

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Soweit die erstinstanzliche Entscheidung einem befristeten Rechtsmittel unterliegt, ist zur Anfechtung der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur derjenige befugt, der selbst die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht angefochten hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1960f; OLG Düsseldorf OLGZ 1985, 437, 438; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15.Aufl., § 27 FGG, Rdnr. 11).
  • OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 -, FamRZ 2006, 1301 LS; Volltext bei JURIS) war der Betroffene nicht verpflichtet, neben seinem Verfahrenspfleger auch noch selbst sofortige Beschwerde einzulegen, um sich die sofortige weitere Beschwerde offen zu halten.

    Denn - wie das Oberlandesgericht Hamm in der genannten Entscheidung selbst ausführt - hat der Verfahrenspfleger die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06, JURIS Rn. 8; vgl. auch Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl. § 70 b Rn. 9).

  • OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06

    Vergütung mehrerer Berufbetreuer

    Die Beteiligte zu 5) kann als Verfahrenspflegerin im Interesse der Betroffenen unabhängig von dieser Rechtsmittel einlegen (Senat, BtPrax 2006, 190; Keidel/Kahl, FG, 15. Aufl., § 20 Rn. 21 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7235
OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz einer Betreuung durch eine Vollmacht; Wirksamer Widerruf einer Vollmacht; Aufhebung der Betreung im Beschwerderechtszug

  • Bt-Recht

    Betreuung trotz Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 1896 II 2; ; FGG § 12; ; FGG § 15

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Keine Entbehrlichkeit der Betreuung durch Bevollmächtigung bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 217
  • FamRZ 2006, 1629 (Ls.)
  • BtMan 2006, 215
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Das Erstbeschwerderecht des Beteiligen zu 1. bestand - wie klarstellend anzumerken ist - nicht auf Grund seiner in Anspruch genommenen Stellung als Bevollmächtigter (BayObLG FamRZ 2003, 1219), sondern seiner Stellung als Bruder des Betroffenen (§ 69 g Abs. 1 FGG).

    Eine sogenannte Kontrollbetreuung würde dann nicht mehr ausreichen, weil nicht abgewartet werden muss, bis tatsächlich weitere Schäden eintreten (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1221).

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass der Betroffenen diese Vollmachten wirksam widerrufen hat oder dass wegen des Widerrufs zumindest begründete Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen, denn schon im letztgenannten Fall wäre eine Vollmacht zur Besorgung von Geschäften weniger geeignet als eine Betreuung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 720; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1896 Rn. 11).

    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).

  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 149/03

    Betreuungsverfahren bei Zweifel über die Wirksamkeit mehrerer Vorsorgevollmachten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer

    Das gilt auch dann, wenn die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach den getroffenen Feststellungen - wie hier - außer Frage steht, es aber zweifelhaft ist, ob sie wirksam widerrufen worden ist (OLG Schleswig BtPrax 2006, 191; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 BGB Rn. 19).

    Denn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr wird durch ihren Widerruf auch dann eingeschränkt, wenn Zweifel an der Wirksamkeit des Widerrufs verbleiben (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191).

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191 mwN).

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • LG Offenburg, 13.01.2017 - 2 O 107/16

    Zulässigkeit einer Drittfeststellungsklage: Rechtliches Interesse an der

    In diesem Zusammenhang wäre auch die Geschäftsfähigkeit der Frau F im Moment der Vollmachtserteilung zu klären (dazu OLG Hamm, NJW-RR 2010, 799; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 217).
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Rechtsprechung
   LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11855
LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05 (https://dejure.org/2006,11855)
LG Stendal, Entscheidung vom 16.03.2006 - 25 T 258/05 (https://dejure.org/2006,11855)
LG Stendal, Entscheidung vom 16. März 2006 - 25 T 258/05 (https://dejure.org/2006,11855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung von Vergütungsansprüchen; Anspruch des vorläufigen Betreuers auf Erstattung der geltend gemachten Vergütung über den Tod des Betreuten hinaus; Angemessene Vergütung für den postmortalen ...

  • Bt-Recht

    Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten, Vergütung, Notgeschäftsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Notgeschäftsführung nach Tod des Betreuten und Vergütung

  • LG Stendal (Leitsatz)

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 1698b BGB, § 1836 Abs 1 BGB, § 1890 Abs 1 BGB, § 1893 Abs 1 BGB
    Zum Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers nach dem Tod des Betreuten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1085
  • FamRZ 2006, 1063
  • BtMan 2006, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen

    Auszug aus LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05
    Die tatsächliche Feststellung einzelner derartiger Maßnahmen durch das Vormundschaftsgericht eröffnet dann aber die Möglichkeit einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB (vgl. zur bisherigen Rechtslage BayObIG, BtPrax 1998, 234; Deinert, FamRZ 2002, 374 ff.).
  • OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05

    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer

    Aus dem VBVG und den Materialien hierzu ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass eine Vergütung für Notgeschäftsführungsmaßnahmen nunmehr ausgeschlossen sein sollte (so auch Dodegge NJW 2005, 1896/1899; LG Stendal FamRZ 2006, 1063).
  • LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06

    Zwangshypothek bei GbR

    Aus dem VBVG und den Materialien hierzu ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass eine Vergütung für Notgeschäftsführungsmaßnahmen nunmehr ausgeschlossen sein sollte (so auch Dodegge NJW 2005, 1896,1899; LG Stendal FamRZ 2006, 1063).
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