Rechtsprechung
   OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3562
OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05 (https://dejure.org/2006,3562)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2006 - 33 Wx 249/05 (https://dejure.org/2006,3562)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2006 - 33 Wx 249/05 (https://dejure.org/2006,3562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tod des Betreuten, Betreuervergütung bis zum Todestag

  • Judicialis

    BGB § 1908i; ; BGB § 1893; ; BGB § 1698b; ; VBVG § 5; ; VBVG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 § 6; BGB § 1908i § 1893 § 1698b
    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer weitergehender Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuertätigkeit wird nur bis zum Todestag vergütet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung der Tätigkeit des Betreuers bei Beendigung des Betreuungsverfahrens mit dem Tod des Betroffenen; Abgeltung der Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung; Vergütung des Betreuers für eine Tätigkeit nach dem Tod des Betroffenen über die normalen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1517
  • MDR 2006, 1414
  • FamRZ 2006, 1787
  • Rpfleger 2006, 650
  • BtMan 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06

    Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

  • OLG Dresden, 23.01.2006 - 3 W 1523/05

    Vergütung des Betreuers für den Schlussbericht

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

  • LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05

    Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Aus dem VBVG und den Materialien hierzu ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass eine Vergütung für Notgeschäftsführungsmaßnahmen nunmehr ausgeschlossen sein sollte (so auch Dodegge NJW 2005, 1896/1899; LG Stendal FamRZ 2006, 1063).
  • BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten im Sinne des § 1698b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234/236; 1996, 69/70; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 208; Deinert FamRZ 2002, 374).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 83/14

    Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des

    Über bloße Abwicklungstätigkeiten, die mit der Pauschalvergütung abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 1787; OLG Köln FG-Prax 2006, 163; OLG Dresden FamRZ 2006, 1483; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 37), hinausgehende Tätigkeiten des Betreuers sind aber nicht vorgetragen worden.
  • LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09

    Vergütung des Gegenbetreuers nach dem Tod des Betreuten

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 09.08.2006 (NJW-RR 2006, 1517) für den Fall der Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB entschieden, dass der Zeitaufwand nach Einzelaufstellung konkret zu vergüten ist.
  • LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06
    So könnten Betreuer versucht sein, die nach dem Tode noch zu erbringenden Leistungen möglichst spät durchzuführen, um möglichst lange die Pauschalvergütung zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, FamRZ 2006/1063 ; LG Duisburg, Bt-Prax 2006, 117; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1483 ; OLG Köln, FG-Prax 2006, 163; OLG München, Beschluss vom 09.08.2006, Az. 33 Wx 249/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.07.2006 - 4 W 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4436
OLG Celle, 04.07.2006 - 4 W 106/06 (https://dejure.org/2006,4436)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.07.2006 - 4 W 106/06 (https://dejure.org/2006,4436)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 4 W 106/06 (https://dejure.org/2006,4436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren auf Eigentumsumschreibung: Folgen der nachträglichen Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Willenserklärungen in einem notariellen Grundstückskaufvertrag mit einem Betreuten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 GBO; § 18 Abs. 1 S. 1 GBO; § 1903 BGB; § 878 BGB; § 130 BGB; § 892 Abs. 1 S. 2 BGB
    Unterscheidung zwischen Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis bei Grundbuchsachen; Verweigerung einer Eintragung durch das Grundbuchamt; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels der nach dem materiellen Konsensprinzip vom Grundbuchamt zu prüfenden ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 130 Abs. 2; 878; 1903
    Anwendbarkeit des § 130 Abs. 2 BGB bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis bei Grundbuchsachen; Verweigerung einer Eintragung durch das Grundbuchamt; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels der nach dem materiellen Konsensprinzip vom Grundbuchamt zu prüfenden ...

  • Bt-Recht

    Auswirkung eines Einwilligungsvorbehalts auf erklärte Auflassung

  • Judicialis

    BGB § 130 Abs. 2; ; BGB § 878; ; BGB § 1903

  • rechtsportal.de

    BGB § 130 Abs. 2; BGB § 878; BGB § 1903
    Anordung eines Einwilligungsvorbehalt - Kein Einfluss auf Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt bei Grundstückskauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3501
  • DNotZ 2006, 923
  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
  • BtMan 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten

    (1) Durch den Einwilligungsvorbehalt erlangt ein Betreuter im Geltungsbereich dieses Vorbehalts eine vergleichbare Rechtsstellung wie ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger (vgl. BT-Drucks. 11/4528, S. 138; OLG Celle DNotZ 2006, 923; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2013, § 1903 Rn. 98; MünchKommBGB/Schwab, 6. Aufl., § 1903 Rn. 43; HK-BUR/Bauer/Walther, Stand November 2014, § 1903 BGB Rn. 26; Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 1903 BGB Rn. 23; Müller in BeckOK BGB, Stand 1. November 2014, § 1903 Rn. 15).
  • LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16

    Stiftung; Vorstandsbestellung durch Testament des Stifters

    Dass zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Bestellungserklärung die Kompetenz zur Bestellung des Vorstandes auf das Kuratorium nach § 7 Abs. 2 S. 2 der Satzung übergegangen war, steht dem nicht entgegen, da insoweit auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung abzustellen ist und die Bindungswirkung nur durch einen vorherigen oder gleichzeitigen Widerruf hätte beseitigt werden können (vgl. Palandt/ Ellenberger , 76. Aufl. 2017, § 130 Rn 11; BGH, Beschluss vom 19.10.1967, III ZB 18/67, juris Rn 21; OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006, 4 W 106/06, NJW 2006, 3501, 3502).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8570
OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06 (https://dejure.org/2006,8570)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2006 - 33 Wx 151/06 (https://dejure.org/2006,8570)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 33 Wx 151/06 (https://dejure.org/2006,8570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Akteneinsichtsrecht, Fertigung von Kopien

  • Judicialis

    FGG § 43; ; KostO § 131; ; KostO § 136

  • rechtsportal.de

    FGG § 43; KostO § 131 § 136
    Kostenfreie Ablichtungen aus Betreuungsakten - schriftliche Anforderung zu kopierender Aktenbestandteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahrensbevollmächtigter erhält Einsicht in die Betreuungsakten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen eines Anspruches auf Einsicht in die Betreuungsakten und die Fertigung von Kopien durch den Betroffenen oder einen Verfahrensbevollmächtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen für die Nichterhebung von Auslagen für Ablichtungen in diesem Fall; ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1621
  • Rpfleger 2006, 603
  • BtMan 2006, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06
    Dies muss entsprechend auch für die Verweigerung von Abschriften gelten (so auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361 = BtPrax 1996, 188).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann es auch gebieten, dem Betroffenen im Beschwerdeverfahren weitere Abschriften aus den Akten, die er zu seiner Rechtsverfolgung benötigt, zunächst ohne Berechnung eines Auslagenvorschusses zur Verfügung zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361 = BtPrax 1996, 188).

  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 403/99
    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06
    Gegen die Versagung von Akteneinsicht durch das Landgericht im Beschwerdeverfahren ist die Erstbeschwerde und nicht die weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1246 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • LG Paderborn, 27.10.2010 - 9 T 40/10

    Zulässigkeit der Verlängerung der Sicherungshaft gegenüber einem Asylbewerber bei

    Hingegen wird der schriftlichen Anforderung von Ausfertigungen/Abschriften/Kopien von kompletten Akten oder Aktenbestandteilen - unabhängig von der Frage der Auslagenerhebung - zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Geschäftsstellen regelmäßig nur dann zu entsprechen sein, wenn geltend gemacht werden kann, dass ein Aufsuchen der Geschäftsstelle unzumutbar ist oder die angeforderten Schriftstücke zuvor unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör nicht von Amts wegen übermittelt wurden (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.07.2006, 33 Wx 151/06 - FamRZ 2006, 1621).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7980
OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,7980)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.2006 - 33 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,7980)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 2006 - 33 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,7980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Entlassung des Betreuers, Beschwerdebefugnis des Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 69g; ; FGG § 69i

  • rechtsportal.de

    FGG § 19 § 20 § 69g § 69i
    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder Eignung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Betreuungsaufhebung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Berufsbetreuers für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Vertretung bei Ämtern und Behörden und gegenüber Versicherungsträgern ; Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Betreuung; Entlassung eines Vereinsbetreuers wegen fehlender Eignung ; Vorliegen einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 264
  • FamRZ 2007, 168
  • Rpfleger 2007, 73
  • BtMan 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

    Begriff des Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Andererseits steht einem Betreuer eine Beschwerdebefugnis gegen seine Entlassung zu, bei einem Vereinsbetreuer hat dieses Recht der Betreuungsverein (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 651).
  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Wenn sich in einem Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Hauptsache erledigt, gebietet es die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes, in den Fällen, in denen der durch die gerichtliche Maßnahme bewirkte Eingriff in Grundrechte des Betroffenen besonders tiefgreifend ist, nach dieser Beendigung die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f.).
  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Das Landgericht kann zwar bei fehlender Anhörung eines Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen zurückverweisen, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet, jedenfalls in Fällen, in denen es in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Amtsgerichts getreten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99), was hier der Fall ist (§ 69g Abs. 5 FGG).
  • OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung -

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Ein Beschwerdeführer, dessen Beschwerde zurückgewiesen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde zur Erhebung der weiteren Beschwerde berechtigt im Sinne von § 29 Abs. 4, § 20 FGG (BayObLGZ 1986, 118/120).
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6765
OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06 (https://dejure.org/2006,6765)
OLG München, Entscheidung vom 29.08.2006 - 33 Wx 183/06 (https://dejure.org/2006,6765)
OLG München, Entscheidung vom 29. August 2006 - 33 Wx 183/06 (https://dejure.org/2006,6765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Feststellungklage durch Angehörigen

  • Judicialis

    FGG § 70m; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; FGG § 70m
    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des Untergebrachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Unterbringung Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit beantragen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses; Erledigung der Hauptsache des Unterbringungsverfahrens mit Ablauf der Genehmigungsdauer; Anspruch auf Überprüfung der Schwere eines Grundrechtseingriffs bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 59 (Ls.)
  • BtMan 2006, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Allerdings kann ein Beschwerdeführer nach einer Erledigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran haben, deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLGZ 2002, 304 = FG Prax 2002, 281).

    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).

  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Hierbei legt er durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will (BayObLG a.a.O. und Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02, zitiert nach JURIS).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Allerdings kann ein Beschwerdeführer nach einer Erledigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran haben, deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLGZ 2002, 304 = FG Prax 2002, 281).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05

    Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]).
  • LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13

    Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit,

    Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 11 Wx 47/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17680
OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 11 Wx 47/06 (https://dejure.org/2006,17680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2006 - 11 Wx 47/06 (https://dejure.org/2006,17680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2006 - 11 Wx 47/06 (https://dejure.org/2006,17680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Klinik; Unmittelbar bevorstehende Verletzung von Rechtsgütern; Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BbgPsychKG § 8; ; BbgPsychKG § 8 Abs. 2; ; BbgPsychKG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; BbgPsychKG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; BbgPsychKG § 8 Abs. 3; ; FGG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BbgPsychKG § 8
    Unterbringung bei unmittelbar bevorstehender Gefahr für Leib und Leben anderer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2006, 217
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Deshalb musste die Unterbringungsmaßnahme hier nunmehr getroffen werden, weil die Steuerungsfähigkeit des Betroffenen eingeschränkt und es deswegen bereits in der Vergangenheit zu Drohungen und Gewalttaten gegenüber dritten Personen gekommen ist ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 21.09.2006, Az.: 11 Wx 47/06, u. a. in: juris ) und die vorherigen vorläufigen Unterbringungsmaßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnungen (vgl. die Verfahren mit den Az.: 97 XIV 210/16 L und dem Az.: 97 XIV 186/16 L) keinen messbaren Erfolg beim Betroffenen gezeigt haben.
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