Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5927
OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05 (https://dejure.org/2006,5927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2006 - 11 Wx 59/05 (https://dejure.org/2006,5927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 11 Wx 59/05 (https://dejure.org/2006,5927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer vormundschaftlichen Genehmigung zur Ausstattung eines Betreuten mit einem Sendechip; Einstufung von Personenortungsanlagen als freiheitsentziehende Maßnahmen; Vorliegen einer unterbringungsähnlichen Maßnahme

  • OLG Brandenburg PDF
  • rabüro.de

    Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von Funkchips an der Kleidung eines demenzkranken Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personenortungsanlage als freiheitsentziehende Maßnahme, Personenortungschip

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 4; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 27 Abs. 1 § 29
    Zur Anbringung einer elektronischen Weglaufanzeige bei einem demenzkranken Bewohner eines Pflegeheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sendechip für Betreuten - freiheitsentziehende Maßnahme?

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 1906 Abs. 2 und Abs. 4 BGB
    Zum Anbringen von Funkortungschips ohne Genehmigung des Vormundschafts- gerichts [Personenortungsanlage, Funkortungschip, Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, freiheitsentziehende Maßnahme, Grundrechtseinschränkung, psychomotorische Unruhe, altersdementer Patient]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1481
  • BtMan 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Hannover führt in seiner Entscheidung vom 5.5.1992 (BtPrax 1992, 113) zur Begründung aus, dass bereits die Ausstattung mit einem Sender den Betroffenen unmittelbar in seinem Recht auf Freiheit einschränke.

  • AG Bielefeld, 16.09.1996 - 2 XVII B 32
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Bielefeld stellt in einem Beschluss vom 16.9.1996 (BtPrax 1996, 232) die Zweckrichtung der Signalgebung in den Vordergrund, die darauf gerichtet ist, das Pflegepersonal in die Lage zu versetzen, den Betroffenen sofort nach Passieren der Außentür zur Rückkehr zu bewegen und in das Innere des Gebäudes zurückzubegleiten.

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 26.11.1996 - XVII 101/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstadt räumt in der Entscheidung vom 26.11.1996 (FamRZ 1997, 704) zwar ein, dass der Sender selbst die Bewegungsfreiheit seines Trägers nicht einschränke, sondern hierzu zusätzliche Maßnahmen des Heimes erforderlich seien.

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    Auszugehen ist hierbei zunächst vom Schutzzweck des Genehmigungsvorbehaltes, der darin liegt, die körperliche Bewegungs- und Entschließungsfreiheit zur Fortbewegung im Sinne der Aufenthaltsbestimmungsfreiheit zu gewährleisten (BGH FamRZ 2001, 149).
  • AG Brandenburg, 05.03.2019 - 82 XVII 28/19

    Zur gerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der Anbringung eines Funkortungschip

    Für die Anbringung eines Sicherheits-Chips (bzw. Funkortungs- oder GPS-Chips) an der Kleidung bzw. im Schuh eines (demenzkranken) Betroffenen, der an (psychomotorischer) Unruhe mit Weglauftendenz leidet, bedarf es hingegen in der Regel nicht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.01.2006, Az.: 11 Wx 59/05, u.a. in: FamRZ 2006, Seiten 1481 f.; AG Hildesheim , Beschluss vom 21.01.2008, Az.: 76 XVII D 553, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 04656 = "juris"; AG Coesfeld , Beschluss vom 31.08.2007, Az.: 9 XVII 214/06, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 304; AG Meißen , Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 5 X 25/07, u.a. in: FamRZ 2007, Seite 1911; Klasen / Klasen , BtPrax 2018, Seiten 179 ff. Feuerabend , BtPrax 1999, Seiten 93 ff. ).

    Bei einer derartigen Personenortungsanlage, die es lediglich ermöglicht festzustellen, ob der Betroffene infolge seiner krankheitsbedingten Weglauftendenz das Gebäude bzw. das Gelände verlassen will und sich dadurch ggf. in erhebliche Gesundheitsgefahren bringt, handelt es sich nämlich in der Regel - so wie auch hier - nicht um eine freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahme ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.01.2006, Az.: 11 Wx 59/05, u.a. in: FamRZ 2006, Seiten 1481 f.; AG Hildesheim , Beschluss vom 21.01.2008, Az.: 76 XVII D 553, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 04656 = "juris"; AG Coesfeld , Beschluss vom 31.08.2007, Az.: 9 XVII 214/06, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 304; AG Meißen , Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 5 X 25/07, u.a. in: FamRZ 2007, Seite 1911; Klasen / Klasen , BtPrax 2018, Seiten 179 ff. Feuerabend , BtPrax 1999, Seiten 93 ff. ), da das Tragen eines derartigen Chips keinen Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit des Betroffenen darstellt.

  • LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines

    Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
  • AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15

    Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen

    Nach Ansicht des OLG Brandenburg (vgl. FamRZ 2006, 1481) bedarf das Einlegen eines Sendechips in den Schuh der Betroffenen nicht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht, denn die elektronische Funkortung des Betreuten ist keine freiheitsentziehende Maßnahme i.S. v. § 1906 Abs. 4 BGB.
  • AG Meißen, 27.04.2007 - 5 X 25/07

    Anbringung eines Sicherheitschips bzw. Funkortungschips an der Kleidung eines

    Zu dieser Auffassung neigt auch die ­ soweit ersichtlich ­ bislang einzige obergerichtliche Entscheidung (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1481).
  • AG Hildesheim, 22.09.2008 - 42 XVII W 1285

    Abgrenzung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Altenheimbewohner;

    Solche elektronischen Warneinrichtungen stellen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen dar; sie sind deshalb nicht genehmigungsbedürftig (so auch OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1481; AG Coesfeld, FamRZ 2008, 304; AG Meißen, FamRZ 2007, 1911; Bauer , in: Prüttig/Wegen/Weinrich, BGB-Kommentar, 3. Auflage 2008, § 1906 Rn. 6, 9; Palandt- Diederichsen , 67. Auflage 2008, § 1906 BGB Rn. 37; Feuerabend , BtPrax 1999, 93 ff.; Erman- Roth , Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. II, 12. Auflage 2008, § 1906 Rn. 29; MüKo-BGB- Schwab , Bd. 8, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn. 34; Soergel- Zimmermann , Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 20 - Familienrecht 4, 13. Auflage 2000, § 1906 Rn. 80).
  • AG Hildesheim, 21.01.2008 - 76 XVII D 553

    Anbringung; Einrichtung; Einsatz; freiheitsentziehende Maßnahme;

    Im Einklang mit der mittlerweile vorherrschenden Rechtsauffassung (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, 5 X 25/07, FamRZ 2007, 1911; Palandt- Diederichsen , § 1906 Rn. 37; Soergel- Dammrau , § 1906 Rn. 80; MüKo- Schwab , § 1906 Rn. 34; ausführlich zum Ganzen: Feuerabend , Zur Freiheitsentziehung durch so genannte Personenortungsanlagen, BtPrax 1999, 93 ff.) hält das Gericht deshalb den Einsatz von Funkortungschips für nicht genehmigungsbedürftig.
  • AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18

    Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung eines DESO-Bandes

    Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 4 KR 1557/09
    Der auch klägerseits zitierte Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19. Januar 2006 11 Wx 59/05 - rechtfertige zwar im Sinne des Betreuungsrechts technische Möglichkeiten zur Beaufsichtigung, sei jedoch aus Gründen der Menschenwürde als zweifelhaft anzusehen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5228
OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskontrolle im dritten Rechtszug hinsichtlich der Betreuerauswahl; Zulässigkeit der Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht; Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht

    Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsbetreuung gegen den Willen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1710
  • BtMan 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Rechtsanwältin S...... hat insoweit rechtswirksam als gesetzliche Vertreterin (§ 1902 BGB) der zur Kontrolle des Vollmachtnehmers krankheitsbedingt unfähigen Betroffenen gehandelt (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rdnrn. 117, 118).

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Das Bestehen einer Vollmacht oder das Vorhandensein anderer Hilfen (Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.) kann nach dem in § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB verankerten Grundsatz der Subsidiarität die Erforderlichkeit der Betreuung ausschließen, wenn dadurch die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (vgl. zum Ganzen etwa: Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 249 m. w. N. = FamRZ 2005, 748).

    Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Überzeugungsbildung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 249, 250).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01

    Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Die Verfahrensfähigkeit der Betroffenen folgt ohne Rücksicht auf ihre Geschäftsfähigkeit aus § 66 FGG; dementsprechend konnte sie ihre anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten auch selbst wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen (BayObLG FamRZ 2002, 764).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 3Z BR 93/04

    Verhältnis von Betreuerbestellung zur Möglichkeit einer Vollmachtserteilung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Entfällt jedoch die freie Willensbestimmung und damit zugleich die Geschäftsfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB), ist einerseits unter den übrigen Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB die Ablehnung einer Betreuung durch die Betroffene unbeachtlich, andererseits nach § 105 BGB aber auch nicht mehr die Möglichkeit gegeben, eine wirksame rechtsgeschäftliche Vollmacht als "andere Hilfe" i. S. v. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB neu zu erteilen (BayObLG FamRZ 2005, 63, 64).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919 m. w. N.; BayObLG BtPrax 2004, 239, 240).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln vorliegender Gutachten in Betracht, ferner bei Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters, wenn dessen Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 m. w. N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

  • OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligten zu 3 und 4 zur Wahrung der Interessen der Betroffenen tauglich erschienen (OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729).

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Dem entspricht es, wenn das Landgericht den Bevollmächtigten Rechtsanwalt L. wegen erheblicher Bedenken an dessen Redlichkeit für ungeeignet gehalten hat (vgl. OLG Zweibrücken, OLGReport 2006, 729, 730).
  • LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18

    Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11; Rn. 11, 12; BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 m.w.N.; KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 m.w.N.).
  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5961
OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05 (https://dejure.org/2006,5961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2006 - 15 W 355/05 (https://dejure.org/2006,5961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2006 - 15 W 355/05 (https://dejure.org/2006,5961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung für eine Betreuertätigkeit nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung als Gegenstand eines Festsetzungsverfahrens; Fortsetzen der Tätigkeit eines Berufsbetreuers nach dem Ablauf einer für diesen vorläufig eingerichteten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1299
  • FGPrax 2006, 161
  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
  • BtMan 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 16 Wx 246/01

    Keine Betreuervergütung für Tätigkeiten nach Beendigung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05
    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05
    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05
    Die Übernahme der gegen den Betroffenen gerichteten Ansprüche des Berufsbetreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz durch die Staatskasse (hier auf der Grundlage der §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB a.F.) ist eine staatliche Sozialleistung für den mittellosen Betroffenen (vgl. BVerfG NJW 1980, 2179, 2181), die notwendig an bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft sein muss.
  • LG Kassel, 16.12.2009 - 3 T 604/09

    Betreuervergütung: Rechtswidrige rückwirkende Bestellung eines Berufsbetreuers

    Bei der Bestellung eines Betreuers handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung, die weder mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben (hierzu BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03) noch mit rückwirkender Kraft begründet werden kann (so OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 15 W 355/05).
  • LG Kassel, 24.09.2009 - 3 T 604/09
    Bei der Bestellung eines Betreuers handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung, die weder mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben (hierzu BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03 ) noch mit rückwirkender Kraft begründet werden kann (so OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 15 W 355/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.2006 - 16 Wx 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6888
OLG Köln, 03.04.2006 - 16 Wx 52/06 (https://dejure.org/2006,6888)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2006 - 16 Wx 52/06 (https://dejure.org/2006,6888)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2006 - 16 Wx 52/06 (https://dejure.org/2006,6888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht

    Betreuter ohne festen Wohnsitz, Gerichtliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    FGG § 46; ; FGG § 65a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 46 § 65a
    Verlagerung des Lebensmittelpunktes eines Betreuten ohne festen Wohnsitz in andere Stadt - Abgabe der Sache an dortiges Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 4 XVII 220/04
  • AG Mönchengladbach - 4 XVII 220/04
  • OLG Köln, 03.04.2006 - 16 Wx 52/06

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 162
  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
  • BtMan 2006, 161
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10043
KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04 (https://dejure.org/2006,10043)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 445/04 (https://dejure.org/2006,10043)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 445/04 (https://dejure.org/2006,10043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines entlassenen Betreuers auf Akteneinsicht; Rechtsbehelfe gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht

  • Bt-Recht

    Akteneinsicht des Betreuers nach Entlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1302 (Ls.)
  • BtMan 2006, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34, Rdn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass vernünftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).

    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05

    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 8 W 35/85

    Unbeschränkte Akteneinsicht; Berechtigtes Interesse; Sorgerechtsverfahren;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Bei einem Verfahrensbeteiligten ist grundsätzlich von einem berechtigten Interesse auszugehen (OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 525).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97

    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
  • BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82

    Berechtigtes Interesse; Akteneinsicht; Nachlaß; Nachlaßakte; Erbe

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Auch die Eigenschaft als Verfahrensbeteiligter schließt das Fehlen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 34 Abs. 1 FGG im Einzelfall nicht aus (BayObLG, MDR 1982, 857).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17406
KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,17406)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,17406)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,17406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Unterbringungsmaßnahme; Anfechtung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen; Tod eines Verfahrensbeteiligten; Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde; Beteiligte eines Unterbringungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § ... 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 3; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; PsychKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; PsychKG § 1 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1908d Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 546; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen im Unterbringungsverfahren - Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer kann trotz Vorsorgevollmacht bestellt werden

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Versterben des Betroffenen nach Einlegung eines Rechtsmittels, Kostenerstattung, Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Auslagen der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGG in Verbindung mit § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB - 1 W 340/04 - waren nicht der Staatskasse aufzuerlegen.

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
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