Rechtsprechung
   OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9471
OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07 (https://dejure.org/2007,9471)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2007 - 33 Wx 154/07 (https://dejure.org/2007,9471)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2007 - 33 Wx 154/07 (https://dejure.org/2007,9471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Unterbringung wegen drohender erheblicher Selbstschädigung; Voraussetzungen einer zulässigen freiheitsentziehenden Unterbringung durch einen Betreuer; Kriterien für eine rechtswirksame Einwilligung des Betroffenen in seine ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsgenehmigung, Voraussetzungen bei Alkoholabhängigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1
    Unterbringung einer Alkoholabhängigen bei Krankheitsuneinsichtigkeit und Unfähigkeit zu Entscheidungen der Gesundheitsfürsorge - Genehmigung der Unterbringung über den von der Betroffenen freiwillig bestimmten Zeitraum hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung eines Alkoholkranken - auch ohne Genehmigungsbeschluß?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 267
  • FamRZ 2008, 89 (Ls.)
  • BtMan 2007, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    c) Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Eine bereits getroffene Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben (BayObLGZ 1998, 116/118 = FamRZ 1998, 1329; Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. S. 110).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Dann liegt keine Freiheitsentziehung vor; eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich (BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375 m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 05.02.1987 - 5 T 58/87
    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Allerdings setzt das voraus, dass der Betroffene sich ernsthaft und verlässlich mit der Unterbringung einverstanden erklärt (BayObLG aaO; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Marschner/Volckart aaO; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90
    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Allerdings setzt das voraus, dass der Betroffene sich ernsthaft und verlässlich mit der Unterbringung einverstanden erklärt (BayObLG aaO; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Marschner/Volckart aaO; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).
  • OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05

    Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Die Aufhebung der amtsgerichtlichen Genehmigungsentscheidung konnte daher auch nicht auf die Einwilligungserklärung der Betroffenen gestützt werden (vgl. auch Senatsentscheidung vom 19.5.2005, 33 Wx 078/05).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13

    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom

    b) Das Gericht ist zwar nicht gehindert, eine vom Ergebnis des Gutachtens abweichende Bewertung - auch zur Frage der freien Willensbestimmung -vorzunehmen, wenn sich aus dem Gutachten genügend Anknüpfungstatsachen für eine abweichende Bewertung ergeben (vgl. OLG München FGPrax 2007, 267, 268).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2380
OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07 (https://dejure.org/2007,2380)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.2007 - 19 Wx 35/07 (https://dejure.org/2007,2380)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 2007 - 19 Wx 35/07 (https://dejure.org/2007,2380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Bedenken hinsichtlich eines Informationsverbots; Rechtsbehelfe im Betreuungsrecht; Auskunftsanspruch und Beschwerdeberechtigung des Lebenspartners; Voraussetzungen für eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht

  • Bt-Recht

    Zum (nicht gegebenen) Beschwerderecht der Lebensgefährtin

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 57; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Prozessuales Beswchwerderecht der Lebensgefährtin eines Betroffenen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht der Lebensgefährtin gegen Betreuungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1319
  • FGPrax 2008, 21
  • FamRZ 2008, 184 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 74
  • BtMan 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Das so eröffnete Verfahren führt allerdings ebenso wenig wie das Erstbeschwerdeverfahren zur Überprüfung der eigentlichen Sachfrage, die durch eine Verfügung des Amtsgerichts - hier: vorläufige Anordnung der Betreuung sowie eines Einwilligungsvorbehalts - entschieden worden ist (vgl. BayObLG NJW 1998, 1567 m.w.N.; OLG Zweibrücken a.a.O.).

    Dem Gesetzgeber ist es schon wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. nur BVerfGE 6, 55, 76; NJW 2002, 2543, 2548; s.a. BayObLG NJW 1998, 1567).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Dem Gesetzgeber ist es schon wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. nur BVerfGE 6, 55, 76; NJW 2002, 2543, 2548; s.a. BayObLG NJW 1998, 1567).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03

    Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer: Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht mangels Beschwerdeberechtigung ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 870 m.w.N.; BGH NJW 1999, 3718 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG folgt nämlich aus der Ungleichbehandlung nichtehelicher Lebenspartner mit Ehegatten nur, wenn keine sachlichen Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (sog. "neue Formel": BVerfGE 102, 68; Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Kommentar Bd. 1, 4. Aufl., Art. 3 RNr. 23 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 31.07.1996 - 5 W 127/96

    Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört die Lebensgefährtin eines Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (vgl. OLG Schleswig FPR 2002, 277; BayObLG a.a.O., OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 451; Kayser, a.a.O., § 69 g Rnr. 10 m.w.N.; Bienwald, 4. Aufl., § 69 g RNr. 15; Dammrau/Zimmermann, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rnr. 24).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Dem Gesetzgeber ist es schon wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. nur BVerfGE 6, 55, 76; NJW 2002, 2543, 2548; s.a. BayObLG NJW 1998, 1567).
  • OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02

    Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört die Lebensgefährtin eines Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (vgl. OLG Schleswig FPR 2002, 277; BayObLG a.a.O., OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 451; Kayser, a.a.O., § 69 g Rnr. 10 m.w.N.; Bienwald, 4. Aufl., § 69 g RNr. 15; Dammrau/Zimmermann, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rnr. 24).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht mangels Beschwerdeberechtigung ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 870 m.w.N.; BGH NJW 1999, 3718 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07 Vollz   

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https://dejure.org/2007,6199
KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07 Vollz (https://dejure.org/2007,6199)
KG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 2 Ws 66/07 Vollz (https://dejure.org/2007,6199)
KG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz (https://dejure.org/2007,6199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fortbildung des Rechts zu der Frage der zwangsweisen Verabreichung von Neuroleptika an einen in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten im Einvernehmen mit dessen gesetzlichem Vertreter; Rechtmäßigkeit der Zwangsmedikation; Erforderlichkeit einer ...

  • Judicialis

    StPO § 126 a; ; StPO § ... 473 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 121 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 121 Abs. 4; ; StVollzG § 136; ; StVollzG § 138 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 138 Abs. 3; ; StGB § 63; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b; ; PsychKG § 30 Abs. 2; ; PsychKG § 30 Abs. 2 Satz 1; ; PsychKG § 30 Abs. 3; ; PsychKG § 30 Abs. 4; ; PsychKG § 46; ; UBG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; UBG § 15 Abs. 1; ; Hess. MaßrVollzG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; MRVG NRW § 15 Abs. 1; ; MRVG NRW § 15 Abs. 2 Satz 2; ; MRVG NRW § 17 Abs. 2; ; BGB §§ 1896 ff.

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Einwilligung des Betreuers in Behandlung im Maßregelvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Psycho-pharmakologische Zwangsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 92
  • FamRZ 2008, 300
  • BtMan 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 20.06.1997 - 5 Ws 122/97
    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Das Kammergericht hat sich mit der Zwangsmedikation zu Behandlungszwecken zwar in seinem Beschluß vom 20. Juni 1997 - 5 Ws 122/97 Vollz - (NStZ-RR 1997, 351 = StV 1998, 209) auseinandergesetzt.

    Der Gefangene hat deswegen neben einer Verpflichtungsklage ein rechtliches Interesse an der Feststellung, die bisherige Behandlung sei vom Vollzugsrecht nicht gedeckt, das auch nach der Absetzung des Arzneimittels fortdauert (vgl. BVerfGE 96, 27 ff. = NJW 1997, 2163; Senat NStZ-RR 1997, 351 = StV 1998, 209; Wagner R&P 2002, 190).

    Denn weder § 63 StGB noch § 136 StVollzG enthalten eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 351, 352; Pollähne in AK-StVollzG 5. Aufl., § 136 Rdn. 9; Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 136 Rdn. 4; Wagner in Kammeier, Maßregelvollzugsrecht 2. Aufl., Rdnrn. D 13, D 18; a.A. OLG Hamm NStZ 1987, 144).

    Denn die Behandlung mit einem Neuroleptikum ist ungeachtet seiner möglichen Nebenwirkungen und nicht auszuschließender Spätfolgen nicht mit einer Lebensgefahr oder einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit verbunden; sie verändern die Persönlichkeit auch nicht im Kernbereich (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 351, 352).

    Anm. Volckart; Beschluß vom 11. März 2002 - 5 Ws 58/02 -) und wenn sie sich formell auf keine gültige Rechtsgrundlage stützen kann (nur insoweit ist die vorstehende Entscheidung in R&P 1985, 34 durch den Beschluß des Senats in NStZ-RR 1997, 351 überholt).

  • OLG Hamm, 23.10.1986 - 1 Vollz (Ws) 178/86
    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Bislang hat zu der Frage der zwangsweisen Verabreichung von Neuroleptika an einen Untergebrachten im Einvernehmen mit dessen gesetzlichem Vertreter erst ein Oberlandesgericht im Verfahren nach §§ 109 Abs. 1, 138 Abs. 3 StVollzG Stellung genommen (vgl. OLG Hamm NStZ 1987, 144).

    Denn weder § 63 StGB noch § 136 StVollzG enthalten eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 351, 352; Pollähne in AK-StVollzG 5. Aufl., § 136 Rdn. 9; Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 136 Rdn. 4; Wagner in Kammeier, Maßregelvollzugsrecht 2. Aufl., Rdnrn. D 13, D 18; a.A. OLG Hamm NStZ 1987, 144).

  • OLG Hamm, 07.09.1981 - 7 VAs 30/81
    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Durch eine ärztliche Maßnahme ist ein Untergebrachter nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn sie sich durch keinen sachlichen Gesichtspunkt rechtfertigen läßt und sich damit als Mißbrauch ärztlichen Ermessens darstellt (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 240 mit Anm. Baur, mit Anm. Tondorf StV 1982, 373, mit Erw.

    Baur StV 1983, 158; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2351, 2352; Senat R&P 1985, 34, 35 mit abl.

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsschutzgarantie ist anerkannt, daß ein derartiger Antrag zur Füllung eventueller Rechtsschutzlücken zulässig sein muß, obwohl das Strafvollzugsgesetz diese Antragsart nicht regelt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29 = ZfStrVO 2004, 106; NJW 2003, 2843, 2844; Senat, Beschluß vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz - jew. mit weit. Nachw.).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Sein Recht auf körperliche Unversehrtheit ist dadurch in gleicher Weise geschützt, da die Vormundschaftsgerichte den Rechtsschutz mindestens auf einer gleich hohen Ebene gewähren wie die Vollzugsgerichte (vgl. BGH NJW 2006, 1277; OLG Köln NJW-RR 2006, 1664; OLG Köln OLG-Report Hamm, Düsseldorf, Köln 2006, 609; BayObLG R&P 2004, 33 mit Anm. Volckart).
  • LG Heidelberg, 20.04.2004 - 7 StVK 79/04

    Maßregelvollzug: Juristische Überprüfung einer medizinischen Behandlung

    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    So erlauben zum Beispiel §§ 8 Abs. 2 Satz 2, 15 Abs. 1 UBG des Landes Baden-Württemberg (vgl. LG Heidelberg, Beschluß vom 20. April 2004 - 7 StVK 79/04 - juris) und § 7 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen MaßrVollzG die Zwangsbehandlung nach ärztlichen Gesichtspunkten zur Therapie der Anlaßkrankheit.
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsschutzgarantie ist anerkannt, daß ein derartiger Antrag zur Füllung eventueller Rechtsschutzlücken zulässig sein muß, obwohl das Strafvollzugsgesetz diese Antragsart nicht regelt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29 = ZfStrVO 2004, 106; NJW 2003, 2843, 2844; Senat, Beschluß vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz - jew. mit weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.12.1980 - 1 Vollz (Ws) 154/80
    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Durch eine ärztliche Maßnahme ist ein Untergebrachter nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn sie sich durch keinen sachlichen Gesichtspunkt rechtfertigen läßt und sich damit als Mißbrauch ärztlichen Ermessens darstellt (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 240 mit Anm. Baur, mit Anm. Tondorf StV 1982, 373, mit Erw.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    Der Gefangene hat deswegen neben einer Verpflichtungsklage ein rechtliches Interesse an der Feststellung, die bisherige Behandlung sei vom Vollzugsrecht nicht gedeckt, das auch nach der Absetzung des Arzneimittels fortdauert (vgl. BVerfGE 96, 27 ff. = NJW 1997, 2163; Senat NStZ-RR 1997, 351 = StV 1998, 209; Wagner R&P 2002, 190).
  • VG Berlin, 14.08.1985 - 17 A 178.84

    Rechtmäßigkeit einer Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Anspruch auf Leistung

    Auszug aus KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
    In der zum Zeitpunkt des Beschlusses des OLG Hamm in NJW 1987, 144 geltenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 des Nordrhein-Westfälischen Maßregelvollzugsgesetzes vom 18. Dezember 1984 (GV.NW.1985 S. 14), jetzt durch § 17 Abs. 2 MRVG NRW gleichen Inhalts ersetzt, sind Zwangsmaßnahmen ohne jede Einwilligung nur bei Lebensgefahr oder schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit anderer Personen oder des Patienten selbst zulässig (§ 15 Abs. 3 MRVG NRW 1984); die Ersetzungsbefugnis durch den gesetzlichen Vertreter hängt davon ab, ob der Patient die Bedeutung und Tragweite der Behandlung einzusehen in der Lage ist (§ 15 Abs. 2 Satz 2 MRVG NRW 1984).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

  • OLG Frankfurt, 10.07.1978 - 3 Ws 276/78
  • OLG Köln, 29.06.2006 - 16 Wx 141/06

    Betreuungsrecht - Zwangsbehandlung einwilligungsunfähiger Betroffener

  • OLG Bremen, 30.01.1991 - Ws 155/90

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Anspruch eines noch im Maßregelvollzug

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04

    Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Mehrfachbelegung eines Haftraums;

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Demgemäß erachtet die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Maßnahmen der Zwangsbehandlung Untergebrachter - auch solche, die auf deren Entlassungsfähigkeit gerichtet sind - nicht für generell unzulässig (vgl. BGHZ 145, 297 ; KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, R&P 2008, S. 39 ; BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 172/02 -, R&P 2004, S. 33; LG Heidelberg, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 StVK 79/04 -, juris; Bernsmann, in: Blau/Kammeier, Straftäter in der Psychiatrie, 1984, S. 159; Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 235 f.; v. Storch, a.a.O., S. 39 ff. ; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Aufl. 2009, Rn. 362, 365; Rüping, JZ 1982, S. 744 ; Rinke, NStZ 1988, S. 10 ; Marschner, R&P 1990, S. 66 ; a.A. Wagner, in: Kammeier, a.a.O., Rn. D 150; Narr/Saschenbrecker, FamRZ 2006, S. 1079 ).
  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

    Bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einwilligung des Betreuers wegen einer möglicherweise bestehenden Einsichtsfähigkeit des Betreuten, könne dieser vor dem Betreuungsgericht um Rechtsschutz nachsuchen (KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, FamRZ 2008, S. 300 ).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2009 - 1 Ws 365/08

    Maßregelvollzug: (Un-)Zulässigkeit der Zwangsbehandlung eines Verurteilten mit

    Als Rechtsgrundlage kommen vielmehr die in § 138 Abs. 1 S. 1 StVollzG genannten landesgesetzlichen Vorschriften in Betracht (BVerfG DVBl. 2008, 38, juris Rn. 26; KG NStZ-RR 2008, 92, 93; 1997, 351, 352).

    dc) Die somit nach dem Wortlaut des Gesetzes ermöglichte Zwangsbehandlung kann auch nicht allgemein und von vornherein als Verstoß gegen das Übermaßverbot und als unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte aus Art. 2 GG oder die Menschenwürde des Untergebrachten verworfen werden (KG NStZ-RR 2008, 92, 93; Volckart/Grünebaum a.a.O., D.1.3.3.2); ebenso wenig ist Art. 3 EMRK verletzt.

    Auch haben sich auf der Grundlage der von der Strafvollstreckungskammer getroffenen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behandlung zu einer Veränderung der Persönlichkeit im Kernbereich führen könnte (vgl. auch KG NStZ-RR 2008, 92, 93), wie sie nach den ausdrücklichen Bestimmungen verschiedener Landesgesetze (etwa Art. 13 Abs. 3 UnterbrG Bayern) einer Zwangsbehandlung entgegen steht.

    Die konkrete Auswahl des zu verabreichenden Medikaments und dessen Dosierung ist zuerst eine medizinische Frage und daher von den behandelnden Ärzten in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. KG NStZ-RR 2008, 92, 94; LG Heidelberg Beschluss vom 20. April 2004 - 7 StVK 79/04 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09

    Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Zwangsmedikation eines

    Dass und unter welchen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Grundrechte des Maßregelvollzugspatienten eine Zwangsbehandlung zulassen, die unabhängig von einer Gefährdung von Rechtsgütern Dritter allein dem Ziel dient, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, versteht sich nicht von selbst (vgl. etwa Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 230, 235; Wagner, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, D 145, m.w.N.) und ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt (vgl. zu Fragen der - nicht maßregelvollzugsrechtlichen - Unterbringung und Behandlung eines psychisch Kranken BVerfGE 58, 208 ; BGHZ 166, 141 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Oktober 1992 - Vf. 5-VII/91 -, NJW 1993, S. 1520 ; für den Maßregelvollzug KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, RuP 2008, S. 39).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2009 - 1 Ws 364/08

    Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz: Zulässigkeit einer medikamentösen

    Als Rechtsgrundlage kommen vielmehr die in § 138 Abs. 1 S. 1 StVollzG genannten landesgesetzlichen Vorschriften in Betracht (BVerfG DVBl. 2008, 38, juris Rn. 26; KG NStZ-RR 2008, 92, 93; 1997, 351, 352).

    6. Die somit nach dem Wortlaut des Gesetzes ermöglichte Zwangsbehandlung kann auch nicht allgemein und von vornherein als Verstoß gegen das Übermaßverbot und als unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte aus Art. 2 GG oder die Menschenwürde des Untergebrachten verworfen werden (KG NStZ-RR 2008, 92, 93; Volckart/Grünebaum a.a.O., D.1.3.3.2).

    Auch haben sich auf der Grundlage der von der Strafvollstreckungskammer getroffenen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behandlung zu einer Veränderung der Persönlichkeit im Kernbereich führen könnte (vgl. auch KG NStZ-RR 2008, 92, 93), wie sie nach den ausdrücklichen Bestimmungen verschiedener Landesgesetze (etwa Art. 13 Abs. 3 UnterbrG Bayern) einer Zwangsbehandlung entgegen steht.

    Ebenso ist die konkrete Auswahl des zu verabreichenden Medikaments und dessen Dosierung eine zuerst medizinische Frage und daher von den behandelnden Ärzten in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. KG NStZ-RR 2008, 92, 94; LG Heidelberg Beschluss vom 20. April 2004 - 7 StVK 79/04 -, juris Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 Ws 344/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Bestellung eines externen Sachverständigen

    Demgemäß erachtet die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Maßnahmen der Zwangsbehandlung Untergebrachter - auch solche, die auf deren Entlassungsfähigkeit gerichtet sind - nicht für generell unzulässig (vgl. BGHZ 145, 297 ; KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, R&P 2008, S. 39 ; BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 172/02 -, R&P 2004, S. 33; LG Heidelberg, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 StVK 79/04 -, juris; Bernsmann, in: Blau/Kammeier, Straftäter in der Psychiatrie, 1984, S. 159; Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 235 f.; v. Storch, a.a.O., S. 39 ff. ; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Aufl. 2009, Rn. 362, 365; Rüping, JZ 1982, S. 744 ; Rinke, NStZ 1988, S. 10 ; Marschner, R&P 1990, S. 66 ; a.A. Wagner, in: Kammeier, a.a.O., Rn. D 150; Narr/Saschenbrecker, FamRZ 2006, S. 1079 ).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23

    Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Wiederholungsgefahr, Kosten des

    Eine der allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage nachgebildete allgemeine Feststellungsklage ist zwar über die gesetzlich in Art. 208 BayStVollzG i.V.m. §§ 109 ff. StVollzG aufgeführten Antragsarten hinaus grundsätzlich anerkannt (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 29.08.2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, NStZ-RR 2008, 92, juris Rn. 13; Spaniol in: Feest/Lesting/ Lindemann, a.a.O., Teil IV, § 109 StVollzG, Rn. 34), jedoch ausschließlich zur Schließung ansonsten bestehender Rechtsschutzlücken statthaft (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017 - 2 Ws 253/16 Vollz -, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2003 - 3 Ws 606/03 -, NStZ-RR 2004, 29; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.02.2008 - 2 Ws 66/08 -, juris Rn. 23; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 2. Ed. 01.08.2023, StVollzG § 109 Rn. 5).
  • LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15

    Psychiatrischer Maßregelvollzug in Berlin: Rechtsgrundlage für eine

    Eine solche ausreichende Ermächtigungsgrundlage ist weder in § 63 StGB noch in § 136 StVollzG enthalten (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz).

    Vorliegend handelt es sich bei der beabsichtigten Zwangsmedikation jedoch um keine unaufschiebbare Maßnahme; vielmehr soll diese der Therapie der Anlasserkrankung dienen, ohne dass unmittelbar zuvor eine akute Gefahrenlage entstanden war (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz) oder ein Abwarten der Zwangsmedikation zu irreversiblen Nachteilen führen würde (vgl. KG, Beschl. v. 20.06.1997, 5 Ws 122/97 Vollz).

  • OLG München, 07.04.2009 - 33 Wx 37/09

    Zwangsbehandlung: (Un-)Zulässigkeit einer Zwangsmedikation bei einem auf Grund

    d) Der Hinweis der weiteren Beschwerde auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 29.8.2007- 2 Ws 66/07 = FamRZ 2008, 300, wonach die Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Betreuers nicht vom Vollzugs-, sondern nur vom Vormundschaftsgericht nachgeprüft werden könne, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Lübeck, 10.08.2018 - 5x StVK 1/18

    Strafvollzug in Schleswig-Holstein: Fixierung eines psychisch erkrankten

    § 109 StVollzG wird daher in ständiger Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass alle zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlichen Antragsarten eröffnet sind, so z.B. auch Feststellungsklagen (KG, Beschluß vom 29.8. 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz, NStZ-RR 2008, 92) und auch vorbeugende Unterlassungsklagen (zu allem m.w.N.: BeckOK StrafvollzR, § 109 Rn. 5).
  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 93/14

    Sicherungsverwahrung; Anspruch auf Telefonate

  • OLG Stuttgart, 14.08.2020 - V 4 Ws 163/20

    Zulässiges Anhalten eines per Hauspost gesandten Briefes zwischen zwei Häftlingen

  • KG, 25.07.2017 - 5 Ws 157/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

  • AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820

    Rechtswegzuständigkeit: Sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für

  • KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gerichtliche Nachprüfbarkeit

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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 09.08.2007 - 12 T 122/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22053
LG Duisburg, 09.08.2007 - 12 T 122/07 (https://dejure.org/2007,22053)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 12 T 122/07 (https://dejure.org/2007,22053)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 12 T 122/07 (https://dejure.org/2007,22053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heimqualität einer Außenwohngruppe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 VBVG
    Heimqualität einer Außenwohngruppe

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung einer Berufsbetreuung; Kriterien für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Betreuungsleistungen; Unterschiedliche Vergütung bei einem Aufenthalt in einem Heim und einem Aufenthalt außerhalb betreuten Wohnens; Rechtliche Einordnung des Aufenthalts in einer ...

  • Bt-Recht

    Heimbegriff bei sog. Außenwohngruppe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außenwohngruppe - Vergütung nur für Heimaufenthalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2007, 206
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Arnsberg, 24.02.2015 - 5 T 32/15

    Bestimmung des einem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands nach einem

    Dabei kann auch der Aufenthalt in einer Außenwohngruppe oder in einer Wohnform des betreuten Wohnens den Begriff des Heimaufenthalts erfüllen (LG Duisburg, BtPrax 2007, 266; LG Koblenz, FamRZ 2006, 971).
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Rechtsprechung
   AG Coesfeld, 31.08.2007 - 9 XVII 214/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21128
AG Coesfeld, 31.08.2007 - 9 XVII 214/06 (https://dejure.org/2007,21128)
AG Coesfeld, Entscheidung vom 31.08.2007 - 9 XVII 214/06 (https://dejure.org/2007,21128)
AG Coesfeld, Entscheidung vom 31. August 2007 - 9 XVII 214/06 (https://dejure.org/2007,21128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sender für Betreuten ohne gerichtliche Genehmigung?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 304
  • BtMan 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 05.03.2019 - 82 XVII 28/19

    Zur gerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der Anbringung eines Funkortungschip

    Für die Anbringung eines Sicherheits-Chips (bzw. Funkortungs- oder GPS-Chips) an der Kleidung bzw. im Schuh eines (demenzkranken) Betroffenen, der an (psychomotorischer) Unruhe mit Weglauftendenz leidet, bedarf es hingegen in der Regel nicht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.01.2006, Az.: 11 Wx 59/05, u.a. in: FamRZ 2006, Seiten 1481 f.; AG Hildesheim , Beschluss vom 21.01.2008, Az.: 76 XVII D 553, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 04656 = "juris"; AG Coesfeld , Beschluss vom 31.08.2007, Az.: 9 XVII 214/06, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 304; AG Meißen , Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 5 X 25/07, u.a. in: FamRZ 2007, Seite 1911; Klasen / Klasen , BtPrax 2018, Seiten 179 ff. Feuerabend , BtPrax 1999, Seiten 93 ff. ).

    Bei einer derartigen Personenortungsanlage, die es lediglich ermöglicht festzustellen, ob der Betroffene infolge seiner krankheitsbedingten Weglauftendenz das Gebäude bzw. das Gelände verlassen will und sich dadurch ggf. in erhebliche Gesundheitsgefahren bringt, handelt es sich nämlich in der Regel - so wie auch hier - nicht um eine freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahme ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.01.2006, Az.: 11 Wx 59/05, u.a. in: FamRZ 2006, Seiten 1481 f.; AG Hildesheim , Beschluss vom 21.01.2008, Az.: 76 XVII D 553, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 04656 = "juris"; AG Coesfeld , Beschluss vom 31.08.2007, Az.: 9 XVII 214/06, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 304; AG Meißen , Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 5 X 25/07, u.a. in: FamRZ 2007, Seite 1911; Klasen / Klasen , BtPrax 2018, Seiten 179 ff. Feuerabend , BtPrax 1999, Seiten 93 ff. ), da das Tragen eines derartigen Chips keinen Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit des Betroffenen darstellt.

  • AG Hildesheim, 22.09.2008 - 42 XVII W 1285

    Abgrenzung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Altenheimbewohner;

    Solche elektronischen Warneinrichtungen stellen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen dar; sie sind deshalb nicht genehmigungsbedürftig (so auch OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1481; AG Coesfeld, FamRZ 2008, 304; AG Meißen, FamRZ 2007, 1911; Bauer , in: Prüttig/Wegen/Weinrich, BGB-Kommentar, 3. Auflage 2008, § 1906 Rn. 6, 9; Palandt- Diederichsen , 67. Auflage 2008, § 1906 BGB Rn. 37; Feuerabend , BtPrax 1999, 93 ff.; Erman- Roth , Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. II, 12. Auflage 2008, § 1906 Rn. 29; MüKo-BGB- Schwab , Bd. 8, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn. 34; Soergel- Zimmermann , Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 20 - Familienrecht 4, 13. Auflage 2000, § 1906 Rn. 80).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19615
OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07 (https://dejure.org/2007,19615)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2007 - 33 Wx 193/07 (https://dejure.org/2007,19615)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2007 - 33 Wx 193/07 (https://dejure.org/2007,19615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung einer Beschwerde wegen Untätigkeit eines Landgerichts im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als weitere Beschwerde im Amtsverfahren; Formerfordernis für eine Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Folgen einer Nichteinlegung der ...

  • Bt-Recht

    Formbedürftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - XVII 424/06
  • LG Ansbach - 4 T 1122/06
  • OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 25
  • FamRZ 2008, 704
  • BtMan 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Das die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für den einzelnen Bürger einschließende Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]/124; BVerfG NJW 2001, 961).

    Außerdem wird dem Antragsteller durch eine Untätigkeit des Gerichts die Möglichkeit genommen, eine formelle Entscheidung mit der Beschwerde anzufechten und in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2001, 961; OLG Bamberg FamRZ 2003, 1310 [OLG Bamberg 20.02.2003 - 7 WF 35/03]).

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1105/1106; OLG Köln FGPrax 2007, 194; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe 24.07.2003 - 16 WF 50/03]/54; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 f. [OLG Dresden 16.02.2000 - 10 WF 711/99]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f. [OLG Saarbrücken 16.02.1999 - 6 WF 4/99]; Zöller/Gummer ZPO, 26. Aufl. § 567 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 567 Rn. 10; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 8; a. A. Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 11 der den von einer Untätigkeit nachteilig Betroffenen regelmäßig auf Gegenvorstellungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde verweisen will sowie in Ausnahmefällen einer grob willkürlichen, verfahrensrechtlich unter keinem Gesichtspunkt vertretbaren Untätigkeit nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zieht).
  • OLG Dresden, 16.02.2000 - 10 WF 711/99

    Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf - Verhandlungstermin

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1105/1106; OLG Köln FGPrax 2007, 194; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe 24.07.2003 - 16 WF 50/03]/54; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 f. [OLG Dresden 16.02.2000 - 10 WF 711/99]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f. [OLG Saarbrücken 16.02.1999 - 6 WF 4/99]; Zöller/Gummer ZPO, 26. Aufl. § 567 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 567 Rn. 10; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 8; a. A. Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 11 der den von einer Untätigkeit nachteilig Betroffenen regelmäßig auf Gegenvorstellungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde verweisen will sowie in Ausnahmefällen einer grob willkürlichen, verfahrensrechtlich unter keinem Gesichtspunkt vertretbaren Untätigkeit nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zieht).
  • OLG Bamberg, 20.02.2003 - 7 WF 35/03

    Untätigkeit eines Familiengerichts

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Außerdem wird dem Antragsteller durch eine Untätigkeit des Gerichts die Möglichkeit genommen, eine formelle Entscheidung mit der Beschwerde anzufechten und in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2001, 961; OLG Bamberg FamRZ 2003, 1310 [OLG Bamberg 20.02.2003 - 7 WF 35/03]).
  • OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06

    Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1105/1106; OLG Köln FGPrax 2007, 194; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe 24.07.2003 - 16 WF 50/03]/54; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 f. [OLG Dresden 16.02.2000 - 10 WF 711/99]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f. [OLG Saarbrücken 16.02.1999 - 6 WF 4/99]; Zöller/Gummer ZPO, 26. Aufl. § 567 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 567 Rn. 10; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 8; a. A. Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 11 der den von einer Untätigkeit nachteilig Betroffenen regelmäßig auf Gegenvorstellungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde verweisen will sowie in Ausnahmefällen einer grob willkürlichen, verfahrensrechtlich unter keinem Gesichtspunkt vertretbaren Untätigkeit nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zieht).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03

    Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Anweisung des

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1105/1106; OLG Köln FGPrax 2007, 194; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe 24.07.2003 - 16 WF 50/03]/54; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 f. [OLG Dresden 16.02.2000 - 10 WF 711/99]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f. [OLG Saarbrücken 16.02.1999 - 6 WF 4/99]; Zöller/Gummer ZPO, 26. Aufl. § 567 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 567 Rn. 10; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 8; a. A. Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 11 der den von einer Untätigkeit nachteilig Betroffenen regelmäßig auf Gegenvorstellungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde verweisen will sowie in Ausnahmefällen einer grob willkürlichen, verfahrensrechtlich unter keinem Gesichtspunkt vertretbaren Untätigkeit nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zieht).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Das die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für den einzelnen Bürger einschließende Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]/124; BVerfG NJW 2001, 961).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem

    Auszug aus OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1105/1106; OLG Köln FGPrax 2007, 194; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe 24.07.2003 - 16 WF 50/03]/54; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 f. [OLG Dresden 16.02.2000 - 10 WF 711/99]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f. [OLG Saarbrücken 16.02.1999 - 6 WF 4/99]; Zöller/Gummer ZPO, 26. Aufl. § 567 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 567 Rn. 10; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 8; a. A. Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 11 der den von einer Untätigkeit nachteilig Betroffenen regelmäßig auf Gegenvorstellungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde verweisen will sowie in Ausnahmefällen einer grob willkürlichen, verfahrensrechtlich unter keinem Gesichtspunkt vertretbaren Untätigkeit nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zieht).
  • OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der

    Hiergegen ist die Untätigkeitsbeschwerde richterrechtlich als außerordentlicher Rechtsbehelf anerkannt (vgl. BVerfG NJW 2001, S. 961 ; FamRZ 2004, 689 ; FamRZ 2005, 173 ; FamRZ 2005, 1233; FamRZ 2008, 2258ff; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 906 ; OLG München FamRZ 2008, 704, 705).
  • LG München II, 28.01.2010 - 6 T 218/10

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde im Betreuungsverfahren im Falle der

    Vielmehr ist sie von der Rechtsprechung als außerordentlicher Rechtsbehelf geschaffen worden, der allein dem Zweck dient, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (OLG München, FGPrax 2008, S. 25 m. w. N.; Bassenge/Roth, FGG/RPflG, 11. Aufl., Heidelberg 2007, § 19 FGG, Rz. 18; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., München 2009, Anhang zu § 58, Rz. 65 u. 71).

    Auch wenn die Untätigkeitsbeschwerde ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, so müssen doch im Übrigen die für die Zulässigkeit einer Beschwerde gem. §§ 19 ff. FGG vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen (OLG München, FGPrax 2008, S. 25 zu §§ 27 ff. FGG).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Zwar ist der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 567ff. ZPO stattfindet, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (grundlegend zu Art. 13 EMRK: EGMR, Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland, NJW 2006, 2389; BVerfG, FamRZ 2001, 783; NJW-RR 2002, 424; NJW 2005, 1105, 1106; aus der jüngeren Rspr. der Obergerichte: KG, NJW-RR 2008, 598; OLG München, FamRZ 2008, 704; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1723; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 53, 54; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 967 u. 1296; ebenso: Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn 21 mwN; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 567 Rn 10; aA.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 769; KG, MDR 1998, 64, 65; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn 14).
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