Rechtsprechung
   BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R   

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https://dejure.org/2006,2608
BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,2608)
BSG, Entscheidung vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,2608)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,2608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs

  • openjur.de

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs; Verletzung von Bundesrecht

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes gegen die Pflegekasse für erbrachte Pflegeleistungen; Berechtigung zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung über den im Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen ...

  • Judicialis

    SGB I § 33 S 2; ; SGB XI § ... 2 Abs 2; ; SGB XI § 9; ; SGB XI § 72 Abs 1 S 1; ; SGB XI § 72 Abs 2 S 2; ; SGB XI § 72 Abs 3 S 1 Nr 3; ; SGB XI § 72 Abs 3 S 2; ; SGB XI § 72 Abs 4 S 3; ; SGB XI § 74; ; SGB XI § 75 Abs 2 Nr 8; ; SGB XI § 82 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB XI § 89; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3; ; SGG § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen in örtlichem Einzugsbereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Leistungserbringung durch Pflegedienste auch außerhalb des örtlichen Einzugsbereichs zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 233
  • BtMan 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) missachtet hat - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) missachtet hat - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) missachtet hat - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

    Der Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht nicht entgegen, dass im Bereich der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XII die ambulanten Dienstleister einen unmittelbaren öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch in Höhe der gesetzlichen Pflegeleistungen gegen die Pflegekasse besitzen (vgl BSG SozR 4-3300 § 72 Nr. 1) .
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Bundesrecht ist vielmehr dann erst verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet hat oder wenn die Auslegung des Landesrechts im Ergebnis gegen materielles Bundesrecht verstößt (stRspr des Senats, vgl SozR 4-2500 § 112 Nr. 3 RdNr 6 mwN und Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 P 1/05 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist deshalb kein Raum (stRspr; vgl zuletzt SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 - ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen; BSGE 96, 233 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1 - Einzugsbereich für Pflegeleistungen; BSGE 98, 12 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 - Ausbildungsanforderungen an leitende Pflegefachkraft) .
  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Die zur alten Fassung des § 72 Abs. 3 Satz 3 SGB XI ergangene Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R - juris RdNr. 15 ff.), auf die sich der Bf. bezieht, ist durch die Neufassung dieser Vorschrift mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflegeWEG) vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) überholt; seither ist der Einzugsbereich für einen zugelassenen Pflegedienst in jeder Hinsicht verbindlich (Wahl in jurisPK-SGB XI, § 72 RdNr. 45).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
    Aus diesem Grunde kann offenbleiben, ob die Rechtsprechung des BSG zum Pflegeversicherungsrecht übertragen werden kann, wonach die Festlegung eines örtlichen Einzugsbereichs in dem Versorgungsvertrag über die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen den Pflegedienst nicht daran hindert, Pflegeleistungen für Versicherte auch außerhalb dieses Einzugsbereichs zu erbringen und mit den Pflegekassen abzurechnen (so BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R - juris Rn. 15 ff. zu § 72 Abs. 3 Satz 3 SGB XI in der bis 30.06.2008 geltenden Fassung; zur Neufassung dieser Bestimmung vgl. Wahl in: jurisPK-SGB XI, 2. Aufl., § 72 Rn. 46).
  • LSG Hamburg, 26.08.2020 - L 1 KR 22/17

    Anspruch des Leistungserbringers auf diskriminierungsfreie Teilhabe an der

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist deshalb kein Raum (stRspr; vgl zuletzt SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 - ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen; BSGE 96, 233 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1 - Einzugsbereich für Pflegeleistungen; BSGE 98, 12 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 - Ausbildungsanforderungen an leitende Pflegefachkraft).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG - Willkürverbot) oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen bzw wenn das Auslegungsergebnis gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 96, 233, 235 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1, jeweils RdNr 14; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7319
VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04 (https://dejure.org/2006,7319)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2006 - 6 S 2993/04 (https://dejure.org/2006,7319)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 6 S 2993/04 (https://dejure.org/2006,7319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage, ob einer Pflegeeinrichtung untersagt werden kann, bei Leistungsempfängern der sozialen Pflegeversicherung Zuschläge für Einzelzimmer zu erheben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Zuschlägen für Einzelzimmer bei Leistungsempfängern der (sozialen) Pflegeversicherung; Versagung des Einzelzimmerzuschlages auf Grund Unangemessenheit der geltend gemachten Investitionskosten; Möglichkeit der Qualifizierung eines ...

  • Judicialis

    HeimG § 5 Abs. 5 Satz 1; ; HeimG § 5 Abs. 5 Satz 2; ; HeimG § ... 5 Abs. 7 Satz 1; ; HeimG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; SGB XI § 75 Abs. 1; ; SGB XI § 80 Abs. 1; ; SGB XI § 82 Abs. 2; ; SGB XI § 82 Abs. 3; ; SGB XI § 82 Abs. 4; ; SGB XI § 88 Abs. 1; ; SGB XI § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; SGB XI § 88 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Sonstiges Gesundheitsrecht, Sonstiges Gewerberecht, sonstiges Wirtschaftsrecht (wie Außenhandel, Währung, Sparkassen, Energiewirtschaft, Preise), Sonstiges Sozialrecht: angemessen, Einzelzimmerzuschlag, Einzelzimmer Zuschlag, betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 470
  • BtMan 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Danach kommt es auch nicht mehr darauf an, ob der Erhebung eines Einzelzimmerzuschlags als Zuschlag für eine Zusatzleistung - wie das Verwaltungsgericht meint - auch die fehlende schriftliche Mitteilung an die Landesverbände der Pflegekassen nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI entgegenstünde (vgl. Udsching, a.a.O., § 88 Rn. 6) oder insoweit nur von einer sanktionslosen Ordnungsvorschrift (vgl. KassKomm-Gürtner , § 88 SGB XI Rn. 7; Schmäling in LPK-SGB XI, 2. A. 2003, § 88 Rn. 10) oder - ungeachtet des § 5 Abs. 5 HeimG - nur von einer allein diesen Landesverbänden und nicht (unmittelbar) auch den Heimbewohnern gegenüber obliegenden Pflicht (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG) auszugehen wäre (vgl. zu dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182 ; BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633 ; Schmäling in LPK-SGB XI § 88 Rn. 10 ).

    c) Scheidet danach eine Berechnung erhöhter Investitionskosten für die (durchweg größeren) Einzelzimmer als Zuschlag für eine Komfortleistung nach § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI aus, da eine solche nicht vorliegt bzw. nicht abgegolten werden soll, können jene nur mehr als weitere "betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen" (einschl. Aufwendungen für Miete, Pacht, vgl. BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182) nach § 82 Abs. 4 SGB XI berechnet werden, was jedoch voraussetzte, dass diese nach Maßgabe des § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG auch als (weitere) Investitionskosten gesondert ausgewiesen werden.

    Insofern bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil zu den nach § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG einschlägigen Regelungen des SGB XI überhaupt kein "Normenkonflikt" bzw. Widerspruch besteht (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2005, a.a.O.; auch die die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung betreffenden Vorschriften der §§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 87 Satz 2 SGB XI ; hierzu auch BSG, Urt. v. 24.07.2003, a.a.O.).

    Im Übrigen käme es - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - auf einen Vergleich mit dem im Wettbewerb gebildeten Marktpreis bzw. den Preisen vergleichbarer Pflegeeinrichtungen an (vgl. BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182; VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79; Richter in LPK-HeimG, a.a.O., § 5 Rn. 21; Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG , § 5 Rn. 23; Gitter-Schmitt, a.a.O., § 5 Anm. IX.1.; Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 5 Rn. 31).

    Mehr als zweifelhaft erscheint überdies, ob der Umstand, dass das Gebäude der Pflegeeinrichtung der Klägerin - wohl im Gegensatz zu den Vergleichsobjekten - gemietet bzw. gepachtet ist, bei der Vergleichbarkeit tatsächlich außer Betracht bleiben konnte (vgl. demgegenüber wohl zu Recht Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 5 Rn. 31); denn für Heime, die weder gemietet bzw. gepachtet noch (teilweise) fremdfinanziert sind, werden, worauf die Klägerin zu recht hingewiesen hat, typischerweise geringere Investitionsaufwendungen erforderlich sein, so dass bei anderen Einrichtungen eine Refinanzierung auch bei wirtschaftlicher Betriebsführung (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI) in Frage gestellt und insofern deren Versorgungsauftrag gefährdet wäre (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 24.07.2003, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 07.10.2003 - 4 K 1198/03

    Zuschlag des Heimträgers auf das Heimentgelt für besondere Komfortleistungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Dies folgt freilich nicht daraus, dass es bislang an einer abgrenzenden Regelung in dem entsprechenden Rahmenvertrag (vgl. § 88 Abs. 2 Satz 2 SGB XI) - nicht in einer insoweit nicht einschlägigen Abgrenzungsverordnung (vgl. § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI) - fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633; VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79), sondern daraus, dass in der Unterbringung in einem Einzelzimmer eines Heims für sich genommen noch keine Leistung gesehen werden kann, die über das Maß des Notwendigen hinausginge (vgl. § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrags, a.a.O.), mag die Unterbringung in einem Einzelzimmer auch bei der Krankenhausfinanzierung regelmäßig eine W a h l leistung darstellen.

    b) Eine Qualifizierung des Einzelzimmerzuschlags als Zuschlag für eine Zusatzleistung käme demgegenüber - wovon auch in den angefochtenen Bescheiden zu Recht ausgegangen wird - in Betracht, wenn dieser gerade für einen besonderen Komfort eines solchen Zimmers (Größe, eigener Sanitärraum, Kochnische, Balkon etc.) erhoben würde (vgl. BT-Drucks. 12/5262, S. 147 zu § 97; Gemeinsame Empfehlungen (Bayern) für die Abgrenzung von Regelleistungen nach § 75 SGB XI und Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sowie den sonstigen Leistungen v. 25.06.2002; VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79; Udsching, a.a.O., § 88 Rn. 3).

    So hält die Klägerin Einzelzimmer, die in etwa die Standardwohnfläche nach § 23 Abs. 1 HeimMindBauV aufwiesen, überhaupt nicht vor; insofern hat ein Bewohner ihrer Einrichtung kein Wahlrecht und kann, wenn er eine Unterbringung in einem Einzelzimmer wünscht, nicht ein solches mit "normalem" Standard wählen (vgl. hierzu VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79).

    Im Übrigen käme es - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - auf einen Vergleich mit dem im Wettbewerb gebildeten Marktpreis bzw. den Preisen vergleichbarer Pflegeeinrichtungen an (vgl. BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182; VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79; Richter in LPK-HeimG, a.a.O., § 5 Rn. 21; Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG , § 5 Rn. 23; Gitter-Schmitt, a.a.O., § 5 Anm. IX.1.; Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 5 Rn. 31).

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Dies folgt freilich nicht daraus, dass es bislang an einer abgrenzenden Regelung in dem entsprechenden Rahmenvertrag (vgl. § 88 Abs. 2 Satz 2 SGB XI) - nicht in einer insoweit nicht einschlägigen Abgrenzungsverordnung (vgl. § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI) - fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633; VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79), sondern daraus, dass in der Unterbringung in einem Einzelzimmer eines Heims für sich genommen noch keine Leistung gesehen werden kann, die über das Maß des Notwendigen hinausginge (vgl. § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrags, a.a.O.), mag die Unterbringung in einem Einzelzimmer auch bei der Krankenhausfinanzierung regelmäßig eine W a h l leistung darstellen.

    Der besondere Komfort, das Zimmer nicht mit einer weiteren Person teilen zu müssen (vgl. BGH, Urt. v. 04.08.2000, BGHZ 145, 66), kann danach noch keine lediglich freiwillig vorzuhaltende Zusatzleistung begründen (unklar insoweit BGH, Urt. v. 13.10.2005, a.a.O., allerdings in einem Fall, in dem eine Einzelperson in einem der Größe nach auf eine Belegung durch zwei Personen zugeschnitten Zimmer untergebracht war).

    Danach kommt es auch nicht mehr darauf an, ob der Erhebung eines Einzelzimmerzuschlags als Zuschlag für eine Zusatzleistung - wie das Verwaltungsgericht meint - auch die fehlende schriftliche Mitteilung an die Landesverbände der Pflegekassen nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI entgegenstünde (vgl. Udsching, a.a.O., § 88 Rn. 6) oder insoweit nur von einer sanktionslosen Ordnungsvorschrift (vgl. KassKomm-Gürtner , § 88 SGB XI Rn. 7; Schmäling in LPK-SGB XI, 2. A. 2003, § 88 Rn. 10) oder - ungeachtet des § 5 Abs. 5 HeimG - nur von einer allein diesen Landesverbänden und nicht (unmittelbar) auch den Heimbewohnern gegenüber obliegenden Pflicht (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG) auszugehen wäre (vgl. zu dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182 ; BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633 ; Schmäling in LPK-SGB XI § 88 Rn. 10 ).

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04

    Heimvertragsklauel zu Unterkunft und Verpflegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Diese Vorschrift ist auch auf Heimbewohner anwendbar, die Leistungsempfänger der (sozialen) Pflegeversicherung sind (vgl. zum Verhältnis HeimG/SGB XI BGH, Urt. v. 03.02.2005, NJW-RR 2005, 777).

    Insofern bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil zu den nach § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG einschlägigen Regelungen des SGB XI überhaupt kein "Normenkonflikt" bzw. Widerspruch besteht (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2005, a.a.O.; auch die die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung betreffenden Vorschriften der §§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 87 Satz 2 SGB XI ; hierzu auch BSG, Urt. v. 24.07.2003, a.a.O.).

  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99

    Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Der besondere Komfort, das Zimmer nicht mit einer weiteren Person teilen zu müssen (vgl. BGH, Urt. v. 04.08.2000, BGHZ 145, 66), kann danach noch keine lediglich freiwillig vorzuhaltende Zusatzleistung begründen (unklar insoweit BGH, Urt. v. 13.10.2005, a.a.O., allerdings in einem Fall, in dem eine Einzelperson in einem der Größe nach auf eine Belegung durch zwei Personen zugeschnitten Zimmer untergebracht war).

    Auch die Frage, ointergrundf b gegenüber der bisherigen Rechtslage tatsächlich eine Verschärfung eintrat (vgl. die Reg.-Begründung BT-Drs. 14/5399, S. 22; Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG , § 5 Rn. 19; Gitter-Schmitt, a.a.O., § 5 Anm. IX; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, a.a.O., 5 Rn. 27; anders Nds. OVG, Urt. v. 15.11.2000, GewArch 2001, 252) und ggf. eine ergänzende Heranziehung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WiStG in Betracht käme (vgl. BGH, Urt. v. 04.08.2000, BGHZ 145, 66 zu § 22 Abs. 1 Satz 3 BPflV), bedarf vorliegend keiner Entscheidung mehr.

  • VG Freiburg, 11.11.2005 - 4 K 1680/05

    Anordnung gegenüber einem Heimträger zur Vermeidung unangemessener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Entgegen der vom Verwaltungsgericht - auch in seinem Beschluss vom 11.11.2005 - 4 K 1680/05 - vertretenen Auffassung stellt die Unterbringung in einem Einzelzimmer anstatt in einem Doppelzimmer keine Zusatzleistung i. S. von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI dar (grds. anders OVG RP, Beschl. v. 24.10.2002 - SuP 2003, 11).

    Aus der der Heimaufsicht obliegende Informations- und Beratungspflicht ergibt sich jedenfalls nichts anderes (a. wohl inzwischen VG Freiburg, Beschl. v. 11.11.2005 - 4 K 1680/05), da es vorliegend nicht mehr um eine Beratung und Information im präventiven Bereich geht (vgl. Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 4 Rn. 1).

  • VG Freiburg, 19.11.2002 - 4 K 1668/02

    Angemessenheit der Kosten in einem Pflegeheim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Ergänzend hat das Verwaltungsgericht auf die Ausführungen zum Preis-Leistungs-Vergleich in seinen Beschlüssen vom 19.11.2002 - 4 K 1668/02 - und 03.06.2003 - 4 K 718/03 - sowie auf die tabellarische Gegenüberstellung der Preise im Widerspruchsbescheid verwiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Schriftsätze der Beteiligen und die dem Senat vorliegenden einschlägigen Akten der Beklagten, des Verwaltungsgerichts Freiburg - 4 K 1667/02 - , auch der im dortigen Eilverfahren angefallenen - 4 K 1668/02, 4 K 718/03 -, sowie des Verwaltungsgerichtshofs - 14 S 2801/02 - Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95

    Anordnung der Rücknahme einer Heimgelderhöhung und Pflegegelderhöhung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Auch die Frage, ointergrundf b gegenüber der bisherigen Rechtslage tatsächlich eine Verschärfung eintrat (vgl. die Reg.-Begründung BT-Drs. 14/5399, S. 22; Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG , § 5 Rn. 19; Gitter-Schmitt, a.a.O., § 5 Anm. IX; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, a.a.O., 5 Rn. 27; anders Nds. OVG, Urt. v. 15.11.2000, GewArch 2001, 252) und ggf. eine ergänzende Heranziehung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WiStG in Betracht käme (vgl. BGH, Urt. v. 04.08.2000, BGHZ 145, 66 zu § 22 Abs. 1 Satz 3 BPflV), bedarf vorliegend keiner Entscheidung mehr.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 7 S 349/96

    Zustimmung zur Erhöhung der Pflegesatzvereinbarung wegen gestiegener Sachkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Kalkulierte der Heimträger Leistungen in das bei diesem Personenkreis zu erhebende Entgelt ein, die von vornherein anderen Heimbewohnern, etwa solchen zu Gute kommen sollen, die möglicherweise nicht auskömmliche Sozialhilfeleistungen erhalten, läge überhaupt keine abgeltungsfähige Gegenleistung vor (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.11.1997, ESVGH 48, 81).
  • SG Osnabrück, 10.11.2005 - S 8 U 156/01
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
    Eine besondere Komfortleistung läge insbesondere vor, wenn ein Bewohner allein in einem (auch als solches ausgewiesenen) Doppelzimmer untergebracht ist (sog. doppelte Investitionskosten, vgl. OLG Hamburg, Urt. 12.02.2002 - 8 U 156/01 -, zit. nach Richter in LPK-HeimG, 2. A. 2006, § 5 Rn. 21); dass letzteres hier der Fall wäre, ist indessen weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 HeimG war sowohl eine Festsetzung zivilrechtlicher Verpflichtungen des Heimträgers zu Gunsten von Heimbewohnern bzw. ihnen korrespondierender zivilrechtlicher Ansprüche der Heimbewohner gegenüber dem Heimträger (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 09.10.2009 - OVG 6 N 7.08 -, juris) als auch sich aus dem Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ergebender Pflichten des Heimträgers durch heimaufsichtsrechtliche Verfügung anerkannt (Senat, Urteil vom 22.06.2006 - 6 S 2993/04 -, VBlBW 2006, 470).

    c) Der Heimaufsichtsbehörde ist es auch auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 LHeimG bzw. § 17 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 LHeimG a.F. - wie schon nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Variante 2 HeimG - grundsätzlich unbenommen, an Bestimmungen des Rahmenvertrages (vgl. dazu Senat, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.) ebenso wie an gesetzliche Regelungen aus dem Sozialversicherungsrecht (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 02.06.2010 - 8 C 24/09 -, Buchholz 451.44 HeimG Nr. 11) oder aus anderen Rechtsbereichen, die Verpflichtungen des Heimbetreibers gegenüber dem Heimbewohner begründen, anzuknüpfen und durch heimordnungsrechtliche Verfügung zu aktualisieren.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10

    Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar

    Selbst wenn man mit der Antragstellerin von einem an § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI in Verbindung mit dem die Höhe der gesondert berechenbaren Abschreibungen für Gebäude und Zubehör betreffenden § 4 der Richtlinie zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI orientierten Abschreibungszeitraum von 40, 8 Jahren oder gar 50 Jahren (so die Antragstellerin unter Hinweis darauf, dass der in § 4 Abs. 3 der oben genannten Richtlinie genannte Abschreibungszeitraum auf einer Mischberechnung der Gebäudenutzung von 50 Jahren einerseits und einer Nutzung der technischen Ausstattung von 12 Jahren andererseits beruht) mit der Folge ausgehen würde, dass für ältere Heime nach Ablauf der Übergangsfristen die Investitionsaufwendungen für die Errichtung bzw. Generalsanierung für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren noch nicht abgeschrieben wären, ist zu beachten, dass der Heimbetreiber die Investitionskosten für die nach der Landesheimbauverordnung erforderlich werdende Umstellung von Doppel- auf Einzelzimmer als "betriebsbedingte Investitionsaufwendungen" nach § 82 Abs. 3 oder 4 SGB XI seinerseits - zusätzlich - gesondert berechnen kann (vgl. dazu allgemein auch BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R -, BSGE 99, 57; Urteil des Senats vom 22.05.2006 - 6 S 2993/04 -, VBlBW 2006, 470).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2013 - 12 B 1074/13

    Angemessenheit der Freihalteentgelte und Komfortzuschläge i.R.d. Anspruchs auf

    vgl. zur Rechtslage nach dem HeimG etwa: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2006 - 6 S 2993/04 -, VBlBW 2006, 470, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Oktober 1987 - 9 OVG A 9/87 -, OVGE 40, 405; ausführlich Thieme, NVwZ 1985, S. 73 ff.

    vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2006 - 6 S 2993/04 - ,VBlBW 2006, 470, juris; Klie/Kramer, SGB XI, 2009, § 88, Rn. 7; Gesetzentwurf zum Pflege-Versicherungsgesetz BT-Drs.

  • VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 26 K 4524/13

    Pflege; Pflegeeinrichtung; Pflegeheim; Einzelzimmer; Doppelzimmer;

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2006 - 6 S 2993/04 - Juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2013 - 26 L 903/13 - und nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 6. November 2013 a.a.O.; jeweils mit eingehender Begründung.
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7201
OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,7201)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2006 - 33 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,7201)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2006 - 33 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,7201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sohn des Betreuten kann sich nicht über Betreuer beschweren und die Unterbringungsdauer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Unterbringung eines Betreuten wegen der Gefahr der Selbsttötung; Entscheidung des Betreuers über Unterbringung einschließlich unterbringungsähnlicher Maßnahmen; Einwilligung des Betreuten in die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 43
  • FamRZ 2007, 584 (Ls.)
  • BtMan 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist, nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Hätte im Übrigen die Betroffene hier tatsächlich mit natürlichem Willen wirksam in ihre freiheitsentziehende Unterbringung eingewilligt, so würde sich eine gerichtliche Entscheidung nach § 1906 Abs. 1 BGB erübrigen, weil es bereits am Begriff einer freiheitsentziehenden Unterbringung fehlte (vgl. BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375; Knittel aaO).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (OLG München FGPrax 2007, 43, 45; BtKomm/Dodegge 4. Aufl. Teil G Rn. 162).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Deshalb kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur gewahrt werden, wenn entsprechende ärztliche Einschätzungen kritisch durch das Gericht geprüft und jedenfalls als zeitliche Höchstgrenze der für erforderlich gehaltenen Unterbringung angesehen werden, wobei das selbstverständliche Gebot unberührt bleibt, dass die Maßnahme unverzüglich zu beenden ist, wenn sie sich aus medizinisch-therapeutischen Gründen als nicht mehr notwendig erweist ( OLG München , FGPrax 2007, Seiten 43 f. ).
  • LG Paderborn, 22.01.2018 - 5 T 8/18

    Zulässigkeit der mit einer Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines

    Aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten war die Dauer der Unterbringung jedoch wie aus dem Tenor ersichtlich zu verkürzen, da die Prognose im Wesentlichen aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen angestellt wird und dieser seine Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstattung des Gutachtens abgibt, weshalb die Dauer der Unterbringung nach Ansicht der Kammer an das Datum der Erstattung des Gutachtens anzulehnen ist, so dass die Unterbringungsdauer auf längstens bis zum 02.11.2018 zu verkürzen war (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - 33 Wx 244/06).
  • LG Paderborn, 30.07.2018 - 5 T 187/18

    Zulässigkeit der mit einer Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung des

    Aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten war die Dauer der Unterbringung jedoch wie aus dem Tenor ersichtlich zu verkürzen, da die Prognose im Wesentlichen aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen angestellt wird und dieser seine Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstattung des Gutachtens abgibt, weshalb die Dauer der Unterbringung nach Ansicht der Kammer an das Datum der Erstattung des Gutachtens anzulehnen ist, so dass die Unterbringungsdauer auf längstens bis zum 23.05.2019 zu verkürzen war (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - 33 Wx 244/06).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12161
OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,12161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2006 - 11 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,12161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2006 - 11 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,12161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Anforderungenan die Ermittlung der Geschäftsfähigkeit eines Betreuten beim Abschluss eines Kaufvertrages; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Betreuung

  • OLG Brandenburg PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 303 (Ls.)
  • BtMan 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    Auf die weitere Beschwerde und die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 9. August 2006 - Az.: 5 T 158/06 - aufgehoben.
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    Die Vorschrift ist Ausdruck des allgemeinen Regelungsgedanken des Betreuungsrechts, dass der noch zu Zeiten eigener Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen gebildete Wille Vorrang vor abstrakten Wertungen hat, soweit er sich aus schriftlichen Zeugnissen, allgemeinen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betroffenen hinreichend sicher ermitteln lässt (BGH NJW 2003, 1588; mit Anm. Langenfeld, ZEV 2003, 449 ff).".
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    In seiner Entscheidung vom 10. März 2005 (11 Wx 3/05) hat der Senat ausgeführt: "Nach der Bestimmung des § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in dem die Betreuung erforderlich ist.
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.2006 - 33 Wx 223/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8639
OLG München, 21.11.2006 - 33 Wx 223/06 (https://dejure.org/2006,8639)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2006 - 33 Wx 223/06 (https://dejure.org/2006,8639)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2006 - 33 Wx 223/06 (https://dejure.org/2006,8639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Ermessensspielraum bei Vergütungsfestsetzung, Analoge Anwendung von

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3; ; VBVG § 4; ; VBVG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2, 3; VBVG § 4 § 3 Abs. 3
    Kein gerichtliches Ermessen zur Erhöhung des Stundensatzes für Betreuer nicht mittelloser Betroffener in schwierigen Fällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berufsbetreuer und Berufsvormund können unterschiedlich vergütet werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung der Höhe der Vergütung für einen Betreuer; Umfang der Erteilung einer Betreuung; Vorliegen einer erhöhten Schwierigkeit im Rahmen einer Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 513
  • FGPrax 2007, 25
  • FamRZ 2007, 675 (Ls.)
  • BtMan 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e.

    § 3 Abs. 3 VBVG ist auf die Stundensatzbemessung bei Berufsbetreuern nicht analog anwendbar (Beschluss OLG München NJW-RR 2007, 513).

    Für eine planwidrige Regelungslücke ist aus diesem Grunde kein Raum (vgl. im Ergebnis ebenso OLG München NJW-RR 2007, 513 f.. Erman/Saar, BGB 12. Auflage Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rdn. 12. vgl. auch Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers 4. Auflage Rdn. 888).

  • LG Köln, 03.10.2020 - 1 T 127/20
    Das Studium der Psychologie gehört neben Rechtswissenschaften, Medizin, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Betriebswirtschaft zu den Studiengängen, welche nach der bisherigen Rechtsprechung durchgängig als solche bewertet wurden, welche für die Betreuung nutzbare Fachkenntnisse vermitteln (OLG München, Beschluss vom 21.11.2006, 33 Wx 223/06 - zit nach juris; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 3 VBVG Rn. 9 mwN).
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