Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08   

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BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08 (https://dejure.org/2008,2042)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2008 - 6 B 2.08 (https://dejure.org/2008,2042)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 (https://dejure.org/2008,2042)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines hauptberuflichen Betreuers als Freiberufler oder Gewerbetreibender als klärungsbedürftige Frage i.S.d. Revisionsrechts; Konkretisierung des Begriffes des Freien Berufes durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Anwendungsbereich der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers als Gewerbe

  • Judicialis

    GewO § 14 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1837; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 6; ; BGB § 1908b; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; VBVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Berufsbetreuer als Gewerbe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsbetreuer üben Gewerbe aus - Aufnahme ist anzuzeigen!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1974
  • FamRZ 2008, 985
  • DVBl 2008, 936 (Ls.)
  • DÖV 2008, 642
  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Begriff des Gewerbes, der vom Gesetz selbst nicht definiert wird, dahin zu verstehen ist, dass es sich um eine nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht zur Urproduktion, zu den Freien Berufen oder zur bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zu rechnen ist (Urteile vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 = GewArch 1976, 293 und vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5 = GewArch 1993, 197).

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 3 = GewArch 1970, 125 , vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - a.a.O. und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 - BVerwGE 78, 6 = Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 4 S. 3 = GewArch 1987, 331 ).

    Durch die Anzeige wird es den zuständigen Behörden insbesondere möglich, bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden oder bei Nichterfüllung der Anforderungen an die Berufsausübung einzuschreiten (Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - a.a.O.).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08
    Bei dem Begriff des Freien Berufes handelt es sich zunächst um einen soziologischen Begriff, der zur Kennzeichnung eines aus der gesellschaftlichen Situation des frühen Liberalismus erwachsenen Sachverhalts entstanden ist und nachfolgend partiell von der Rechtsordnung aufgegriffen wurde (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 ).
  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68

    Pflicht zur Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebs eines stehenden

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08
    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 3 = GewArch 1970, 125 , vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - a.a.O. und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 - BVerwGE 78, 6 = Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 4 S. 3 = GewArch 1987, 331 ).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08
    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 3 = GewArch 1970, 125 , vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - a.a.O. und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 - BVerwGE 78, 6 = Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 4 S. 3 = GewArch 1987, 331 ).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Begriff des Gewerbes, der vom Gesetz selbst nicht definiert wird, dahin zu verstehen ist, dass es sich um eine nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht zur Urproduktion, zu den Freien Berufen oder zur bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zu rechnen ist (Urteile vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 = GewArch 1976, 293 und vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5 = GewArch 1993, 197).
  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Übereinstimmend gehen Literatur (Marcks, in: Landmann-Rohmer, GewO, Bd. I, Stand Juni 2012, § 14 Rn. 13; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 1 Rn. 7 ff.) und Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 - BVerwGE 78, 6 = Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 4 S. 3; Beschlüsse vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6 = GewArch 1995, 152 und vom 11. März 2008 - BVerwG 6 B 2.08 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 8 = GewArch 2008, 301) vom Vorliegen eines Gewerbes aus, wenn es sich um eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht den Bereichen der Urproduktion, den Freien Berufen oder der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zuzurechnen ist.

    Hiernach genügt es, wenn eine Tätigkeit unter Beachtung der Merkmale insgesamt das Gepräge eines Freien Berufs aufweist (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Mann, NJW 2008, 121 m.w.N.).

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Urteile vom 1. Juli 1987 a.a.O., vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 f. = GewArch 1976, 293 und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 4 f. = GewArch 1970, 125 ).

    Auch § 4 VBVG setzt eine akademische Ausbildung nicht voraus; die Vorschrift sieht für die Vergütung der Berufsbetreuer unterschiedliche Stundensätze vor, die je nach dem Ausbildungsgrad des Berufsbetreuers gestaffelt sind und erst bei einer akademischen Ausbildung den Höchstsatz erreicht (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Mann, a.a.O. S. 124).

    Durch die Anzeige wird es den zuständigen Behörden insbesondere möglich, bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden oder bei Nichterfüllung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung einzuschreiten (Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.).

    Schließlich existiert weder im Bereich der Aufsicht durch die Vormundschaftsgerichte noch der Rechtsanwaltskammern ein Register, das die Funktion des Gewerbezentraleregisters gemäß §§ 149 ff. GewO erfüllen könnte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2012 - 8 C 8.12

    Gewerbe; Anzeige eines Gewerbes; Freier Beruf; Rechtsanwalt; Betreuer;

    Übereinstimmend gehen Literatur (Marcks, in: Landmann-Rohmer, GewO, Bd. I, Stand Juni 2012, § 14 Rn. 13; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 1 Rn. 7 ff.) und Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 - BVerwGE 78, 6 = Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 4 S. 3; Beschlüsse vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6 = GewArch 1995, 152 und vom 11. März 2008 - BVerwG 6 B 2.08 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 8 = GewArch 2008, 301) vom Vorliegen eines Gewerbes aus, wenn es sich um eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht den Bereichen der Urproduktion, den Freien Berufen oder der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zuzurechnen ist.

    Hiernach genügt es, wenn eine Tätigkeit unter Beachtung der Merkmale insgesamt das Gepräge eines Freien Berufs aufweist (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Mann, NJW 2008, 121 m.w.N.).

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Urteile vom 1. Juli 1987 a.a.O., vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 f. = GewArch 1976, 293 und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 4 f. = GewArch 1970, 125 ).

    Auch § 4 VBVG setzt eine akademische Ausbildung nicht voraus; die Vorschrift sieht für die Vergütung der Berufsbetreuer unterschiedliche Stundensätze vor, die je nach dem Ausbildungsgrad des Berufsbetreuers gestaffelt sind und erst bei einer akademischen Ausbildung den Höchstsatz erreicht (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Mann, a.a.O. S. 124).

    Durch die Anzeige wird es den zuständigen Behörden insbesondere möglich, bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden oder bei Nichterfüllung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung einzuschreiten (Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.).

    Schließlich existiert weder im Bereich der Aufsicht durch die Vormundschaftsgerichte noch der Rechtsanwaltskammern ein Register, das die Funktion des Gewerbezentraleregisters gemäß §§ 149 ff. GewO erfüllen könnte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6; Beschlüsse vom 16. Februar 1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152, und vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301.

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301; Nds. OVG, Urteile vom 29. August 2007 - 7 LC 229/06 -, GewArch 2008, 34, und - 7 LC 125/06 -, FamRZ 2008, 440.

    BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301, Urteile vom 15. Januar 1970 - 1 C 17.68 -, GewArch 1970, 125, u. vom 1. Juli 1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6.

    BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301; Nds. OVG Urteile vom 29. August 2007 - 7 LC 229/06 -, GewArch 2008, 34, und - 7 LC 125/06 -, FamRZ 2008, 440.

    BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301; OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2001 - 4 A 4077/00 -, NVwZ-RR 2001, 737.

    BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301; Nds. OVG Urteile vom 29. August 2007 - 7 LC 229/06 -, GewArch 2008, 34, und - 7 LC 125/06 -, FamRZ 2008, 440; vgl. auch BFH, Urteile vom 15. Juni 2010 - 8 R 10/09 und 8 R 14/09 -, juris.

    BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 2.08 -, GewArch 2008, 301.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2008 - 15 W 54/08, 15 W 64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8285
OLG Hamm, 13.03.2008 - 15 W 54/08, 15 W 64/08 (https://dejure.org/2008,8285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2008 - 15 W 54/08, 15 W 64/08 (https://dejure.org/2008,8285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2008 - 15 W 54/08, 15 W 64/08 (https://dejure.org/2008,8285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr im Sinne des § 11 Absatz 2 Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) aufgrund der Durchführung gezielter Stalking Attacken; Anforderungen an das Bestehen eines aufgrund von Stalking Attacken hervorgerufenen krankhaften ...

  • Bt-Recht

    Unterbringung und Beschränkungen nach Landes-PsychKG, Beschränkung des Schriftverkehrs

  • Judicialis

    PsychKG NW § 11; ; FGG § 70l

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PsychKG NW § 11; FGG § 70l
    Beurteilung der Gefährdungssituation als Voraussetzung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterbringung wegen Stalkings

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stalking-Attacken gegen Gemeindepfarrer - Psychisch kranke Frau wird zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 27.03.2014)

    Rentnerin stellt Pfarrer nach: Liebesterror im Sauerland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2859
  • FamRZ 2008, 1885
  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2008 - 15 W 54/08
    Dabei müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht und die den geschützten Rechtsgütern drohende Gefahr erheblich sein (BayObLGZ 1999, 216 = NJW 2000, 881).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Dabei reicht die Mitursächlichkeit des Verhaltens des Betroffenen bei einer bereits bestehenden gesundheitlichen Vorbelastung der attackierten dritten Person aus ( OLG Hamm , BtPrax 2008, Seiten 178 ff. = NJW 2008, Seiten 2859 ff. = FamRZ 2008, Seiten 1885 ff. = OLG-Report 2008, Seiten 675 ff. ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4734
OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08 (https://dejure.org/2008,4734)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2008 - 20 W 37/08 (https://dejure.org/2008,4734)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2008 - 20 W 37/08 (https://dejure.org/2008,4734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 VBVG, § 5 Abs 2 VBVG, § 5 Abs 4 S 2 VBVG
    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe

  • Bt-Recht

    Höhe der Vergütung bei Änderung der Vermögensverhältnisse im Abrechnungszeitraum

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei während der Betreuung mittellos gewordenen Betreuten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstab der Vergütungshöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers wegen zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Festsetzungsentscheidung gegebener Mittellosigkeit aus der Staatskasse; Mittellosigkeit des Betreuten während des jeweiligen Vergütungsmonats als Maß der ...

Verfahrensgang

  • LG Fulda - 5 T 284/07
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 203
  • FamRZ 2008, 1888 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 419
  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07

    Betreuungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).

    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).

  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).

    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).

  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08
    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • LG Kassel, 24.09.2012 - 3 T 420/12

    Betreuervergütung: Einsatz selbstgenutzter Immobilien; Vorleistungspflicht der

    Eine nachträglich, d.h. zwischen Ende des Vergütungszeitraums und Vergütungsfestsetzung eingetretene Mittellosigkeit führt nicht zu einer Reduzierung des für die Berechnung der Vergütung des Betreuers zugrunde zu legenden Stundenansatzes i. S. v. § 5 VBVG (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2009, 509; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.04.2008, 20 W 37/08; Palandt, BGB, 70. Auflage, Anhang zu § 1836, § 5 VBVG Rn. 6).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 W 364/07

    Vergütung bei mittellosen Betreuten

    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (OLG München Beschluss vom 18.9.2008 - 33 Wx 100/08; Hanseatisches OLG Hamburg FGPrax 2008, 154; OLG Frankfurt FGPrax 2008, 203).

    Der Senat vertritt mit dem OLG Dresden(BtPrax 2007, 256), dem OLG Brandenburg (FamRZ 2007, 2019, dem OLG Hamburg (FGPrax 2008, 154), dem OLG Frankfurt (FGPrax 2008, 203) und dem OLG München (Beschluss vom 18.9.2008 - 33 Wx 100/08) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betreuten während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist.

  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Lediglich für die Frage des Vergütungsschuldners ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen, für die Höhe der Vergütung kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Betreuungszeit an (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91, OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer

    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • LG Kassel, 23.12.2011 - 3 T 652/11
    Eine nachträglich, d.h. zwischen Ende des Vergütungszeitraums und Vergütungsfestsetzung eingetretene Mittellosigkeit führt nicht zu einer Reduzierung des für die Berechnung der Vergütung des Betreuers zugrunde zu legenden Stundenansatzes i. S. v. § 5 VBVG (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2009, 509; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.04.2008, 20 W 37/08 ; Palandt, BGB, 70. Auflage, Anhang zu § 1836, § 5 VBVG Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6106
OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung; Willkürlichkeit einer Rechtsauffassung zur Fristverlängerungsmöglichkeit für einen Vergütungsantrag

  • Bt-Recht

    Unzulänglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde, Betreuervergütungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 29 a; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung in Betreuungsvergütungssache - Fristverlängerung zur Geltendmachung der Vergütung auf Antrag nur aufgrund ausdrücklicher gerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der Ablehnung eines Rechtsmittels mit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit in einer Betreuervergütungssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 220
  • FGPrax 2008, 113
  • FamRZ 2008, 1632
  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Die Auslegung, dass die Frist zur Geltendmachung der Vergütung auf Antrag nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung verlängert werden könne, ist nicht willkürlich (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FGPrax 2006, 119).

    Auch das OLG Schleswig (FGPrax 2006, 119) legt zugrunde, dass die Fristverlängerung nur ausdrücklich unter Bestimmung eines Schlusstermins für die Abrechnung möglich sei.

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Hat das Beschwerdegericht in einer Betreuervergütungssache ein Rechtsmittel nicht zugelassen, kann eine Überprüfung der Entscheidung auch nicht mit einer "außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit" erwirkt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2007, 1315).

    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 29a FGG ist aber auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anderweitiges außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen, soweit gerügt wird, dass die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstoße oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig sei (BGH FamRZ 2007, 1315; OLG Jena FGPrax 2006, 115; KG FamRZ 2005, 918; Knittel aaO).

  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 29a FGG ist aber auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anderweitiges außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen, soweit gerügt wird, dass die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstoße oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig sei (BGH FamRZ 2007, 1315; OLG Jena FGPrax 2006, 115; KG FamRZ 2005, 918; Knittel aaO).
  • BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Ablehnung eines

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (BayObLG BtPrax 2003, 267/268; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 56g Rn. 103; Knittel BtG Erl. IV zu § 56g FGG Rn. 14 a, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Eine Verletzung liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 47, 182/187 f; BFH/NV 2007, 2324).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369).
  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369).
  • BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Eine Verletzung liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 47, 182/187 f; BFH/NV 2007, 2324).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06

    Statthaftigkeit der außerordentlichen sofortigen Beschwerde bei einem Verstoß

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    c) Deshalb sieht der Senat keinen Anlass, den Argumenten der Rechtsmittelbegründung folgend die Statthaftigkeit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde in Erwägung zu ziehen für Fallgestaltungen, in denen sich der Beschwerdeführer statt auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot beruft (a. A. Brandenburgisches OLG Beschluss vom 14.9.2006 - 11 Wx 41/06, zit. nach Juris; ähnlich differenzierend auch OLG Celle FGPrax 2007, 296).
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07

    Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

  • OLG Naumburg, 28.04.2014 - 12 Wx 24/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei

    Grundsätzlich ist das Nachlassgericht - entgegen der Annahme in dem Nichtabhilfebeschluss - auch berechtigt, die Frist des § 2 Satz 1 VBVG zu verlängern (z. B. OLG München, FamRZ 2008, 1632; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 119).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10760
OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07 (https://dejure.org/2008,10760)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2008 - 33 Wx 195/07 (https://dejure.org/2008,10760)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2008 - 33 Wx 195/07 (https://dejure.org/2008,10760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Beginn des ersten Abrechnungsquartals in Übergangsfällen

  • Bt-Recht

    Bestellung eines Betreuers vor dem 1.7.2005, Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 9

  • rechtsportal.de

    VBVG § 9
    Vergütungsabrechnung des Berufsbetreuers nach Übergangsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung vor dem 1.7.2005 - Wann beginnt das erste Abrechnungsquartal?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die quartalsmäßige Abrechnung eines Betreuers; Auswirkungen des Zeitpunktes der Bestellung eines Betreuers auf die Abrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 156
  • FamRZ 2008, 1563
  • Rpfleger 2008, 491
  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06

    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07
    Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184).
  • LG München I, 19.01.2006 - 13 T 22696/05
    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07
    b) In den Übergangsfällen, bei denen der Betreuer vor dem 1.7.2005 bestellt worden ist, kann der Vorschrift des § 9 VBVG nur genüge getan werden, wenn das erste Abrechnungsquartal mit dem 1.7.2005 beginnt (LG München I FamRZ 2006, 1484; a.A. LG Dresden FamRZ 2006, 1229).
  • LG Dresden, 05.04.2006 - 2 T 180/06
    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07
    b) In den Übergangsfällen, bei denen der Betreuer vor dem 1.7.2005 bestellt worden ist, kann der Vorschrift des § 9 VBVG nur genüge getan werden, wenn das erste Abrechnungsquartal mit dem 1.7.2005 beginnt (LG München I FamRZ 2006, 1484; a.A. LG Dresden FamRZ 2006, 1229).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.04.2008 - 14 W 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34155
OLG Celle, 08.04.2008 - 14 W 16/08 (https://dejure.org/2008,34155)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.04.2008 - 14 W 16/08 (https://dejure.org/2008,34155)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. April 2008 - 14 W 16/08 (https://dejure.org/2008,34155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05

    Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2008 - 14 W 16/08
    Der Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst die Vertretung in allen vermögensrechtlichen Fragen, also auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die dem Betreuten zustehen, wie Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (vgl. OLG München, Beschl.v. 4. August 2005, Rpfleger 2006, 14, [OLG München 04.08.2005 - 33 Wx 29/05] juris-Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 332/01

    Umfang der Pflichten eines Vermögenspflegers hinsichtlich von Gewinnanteilen aus

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2008 - 14 W 16/08
    Die Vermögenssorgepflicht des bestellten Betreuers verlangt deshalb die konsequente Verfolgung der (Vermögens-)Interessen des Betreuten (vgl. BGH, Urt.v. 3. November 2004 - XII ZR 332/01 , FamRZ 2005, 358 , Rdnr. 9).
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Rechtsprechung
   KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11984
KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08 (https://dejure.org/2008,11984)
KG, Entscheidung vom 17.03.2008 - 1 W 45/08 (https://dejure.org/2008,11984)
KG, Entscheidung vom 17. März 2008 - 1 W 45/08 (https://dejure.org/2008,11984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter in einem Verfahren über die Bestellung eines Betreuers oder die Aufrechterhaltung einer Betreuung; Beachtung besonderer Verfahrensvorschriften bei der Prüfung der Aufhebbarkeit einer Betreuung infolge ...

  • Bt-Recht

    Einzelrichter im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 30 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 28 Abs. 2; FGG § 30 Abs. 1 S. 3
    Übertragung der Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers oder die Aufrechterhaltung einer Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahren über Betreuerbestellung oder Aufrechterhaltung einer Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 149
  • BtMan 2008, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
    Das OLG Rostock hält eine solche Übertragung in Verfahren über die Bestellung eines Betreuers oder die Aufrechterhaltung einer Betreuung für unzulässig mit der Folge, dass ein entsprechender Beschluss des Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufzuheben und an die Kammer des Landgerichts zurückzuverweisen sei (OLG Rostock, Beschluss vom 24. August 2006 - 3 W 81/06 - und Beschluss vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 - MDR 2008, 103).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03

    Entscheidung eines Einzelrichters in Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht der weiteren Beschwerde kommt wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Beschwerdegerichts danach nur dann in Betracht, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter nicht wirksam erfolgt ist, etwa wenn ein solcher Beschluss gar nicht ergangen war (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 268; BayObLG, FGPrax 2004, 77).
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht der weiteren Beschwerde kommt wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Beschwerdegerichts danach nur dann in Betracht, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter nicht wirksam erfolgt ist, etwa wenn ein solcher Beschluss gar nicht ergangen war (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 268; BayObLG, FGPrax 2004, 77).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

    Die Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter ist auch in Unterbringungssachen nicht ausgeschlossen; sie kann nicht zum Gegenstand eines Rechtsmittelangriffs gemacht werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08; entgegen OLG Rostock, MDR 2008, 103).

    Der Senat hat in einem Betreuungsverfahren die gegenteilige Auffassung vertreten (Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08, veröffentlicht in Juris).

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