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   AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8   

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https://dejure.org/1992,8690
AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8 (https://dejure.org/1992,8690)
AG Hannover, Entscheidung vom 05.05.1992 - 62 XVII L8 (https://dejure.org/1992,8690)
AG Hannover, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 62 XVII L8 (https://dejure.org/1992,8690)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1992, 113
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05

    Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von

    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Hannover führt in seiner Entscheidung vom 5.5.1992 (BtPrax 1992, 113) zur Begründung aus, dass bereits die Ausstattung mit einem Sender den Betroffenen unmittelbar in seinem Recht auf Freiheit einschränke.

  • AG Hildesheim, 22.09.2008 - 42 XVII W 1285

    Abgrenzung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Altenheimbewohner;

    Die gegenteilige Rechtsauffassung (AG Stuttgart-Bad Cannstatt, FamRZ 1997, 704; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Hannover, BtPrax 1992, 113; Staudinger- Bienwald , Kommentar zum BGB, Buch 4: Familienrecht, Neubearbeitung 2006, § 1906 Rn. 43; Marschner , in: Jürgens u.a., Betreuungsrecht kompakt, 6. Auflage 2007, Rn. 518; ders. , in: Jürgens [Hrsg.], Betreuungsrecht - Kommentar, 3. Auflage 2005, § 1906 Rn. 38) vermag nicht zu überzeugen.

    A.A. aber AG Hannover, BtPrax 1992, 113).

  • AG Bielefeld, 16.09.1996 - 2 XVII B 32
    Die Genehmigungspflicht gilt sowohl für offene als auch geschlossene Einrichtungen (entgegen AG Hannover BtPrax 1992, 113).

    Dies ist in Rechtsprechung und Lehre allgemein anerkannt (vgl. AG Hannover BtPrax 1992, 113; Bienwald, Betreuungsrecht, 1992, § 1906, Randnr. 76; Saage-Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Auflage, 1994, § 1906, Randnr. 43; Staudinger/Bienwald, BGB, 12. Auflage, 1995, § 1906 Randnr. 43).

  • AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15

    Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen

    Nach Ansicht des AG Hannover verstößt diese Maßnahme gar gegen die Menschenwürde (BtPrax 1992, 113) und darf daher nicht verwendet werden.
  • AG Meißen, 27.04.2007 - 5 X 25/07

    Anbringung eines Sicherheitschips bzw. Funkortungschips an der Kleidung eines

    Die bislang veröffentlichte Rechtsprechung der AmtsGe hält eine derartige Maßnahme entweder für genehmigungspflichtig (AmtsG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AmtsG Stuttgart-Bad Cannstatt, FamRZ 1997, 704) oder wegen Verstoßes gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf Menschenwürde gar für von vornherein nicht genehmigungsfähig (AmtsG Hannover, BtPrax 1992, 113).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 26.11.1996 - XVII 101/96
    Der gegenteiligen Auffassung des AG Hannover (BtPrax 1992, 113 ff.) vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Nach nahezu einhelliger Auffassung des Schrifttums verlangt eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes aber auch dann, wenn der Betreute mit gerichtlicher Genehmigung bereits untergebracht ist, grundsätzlich eine weitere gerichtliche Genehmigung, wenn ihm durch mechanische Vorrichtungen für einen längeren Zeitraum oder regelmäßig über die bloße Unterbringung hinaus die Freiheit entzogen werden soll (Bienwald, Betreuungsrecht, § 1906 BGB Rn. 68; Dodegge, MDR 1992, 437; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 2. Aufl., Rn. 516; Münch-Komm/Schwab BGB, 3. Aufl., Rn. 7 und 29, Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., Rn. 18, je zu § 1906; Schumacher, FamRZ 1991, 280/281 f.; in der Rechtsprechung soweit ersichtlich nur AG Hannover, BtPrax 1992, 113; unklar Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., Nachträge § 1906 Rn. 21).
  • LG Potsdam, 25.10.2005 - 5 T 536/05

    Betreuung: Genehmigung der Einrichtung einer elektronischen Weglaufanzeige für

    Zwar sieht das Amtsgericht Hannover (BTprax 1992 Seite 113) einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde, da die Abkehr von einer notwendigen menschlichen Betreuung desorientierter Bewohner hin zu einer technisierten Aufsicht den Bedürfnissen des Betroffenen nicht gerecht werde.
  • LG Baden-Baden, 23.10.2009 - 3 T 81/09

    Richterliche Genehmigungspflichtigkeit einer unterbringungsähnlichen Maßnahme

    Seit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 05.05.1992 ( BtPrax 1992 113 ) und des Bayrischen Oberlandesgericht vom 06.05.1993 (FamRz 1994, 721) ist die Auslegung der Vorschrift durch Gerichte bekannt.
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