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   LG Krefeld, 01.02.1993 - 33 XVII P 1408   

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LG Krefeld, 01.02.1993 - 33 XVII P 1408 (https://dejure.org/1993,12506)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01.02.1993 - 33 XVII P 1408 (https://dejure.org/1993,12506)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01. Februar 1993 - 33 XVII P 1408 (https://dejure.org/1993,12506)
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Volltextveröffentlichung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis Ehemanns gegen Person des Betreuers, Beschwerderecht bei Nichtberücksichtigung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1993, 106
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Zweibrücken, 18.02.1992 - 4 T 17/92
    Auszug aus LG Krefeld, 01.02.1993 - 33 XVII P 1408
    Hinsichtlich einer Beschwerde gegen die Person des Betreuers folgt dies aus § 20 Abs. 1 FGG , der grundsätzlich auch in Betreuungssachen gilt (LG Zweibrücken, BtPrax 1992, 75; Knittel, Betreuungsgesetz, § 69 g FGG, Anm. III; Schwab, FamRZ 1990, 681 (690)).

    Entgegen der vom Landgericht Zweibrücken vertretenen Ansicht (in BtPrax 1992, 75 f.; ohne Begründung auch Palandt-Diederichsen, 52. Aufl., § 1897 BGB , Rdnr. 22) hat ein übergangener Ehegatte auch ein subjektives Recht auf Bestellung seiner eigenen oder einer sonst von ihm gewünschten Person.

  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Da der Beteiligte zu 1. bereits nach § 69 g Abs. 1 beschwerdeberechtigt ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob nahe Angehörige des Betroffenen wegen ihrer Nichtberücksichtigung bei der Betreuerauswahl ein Beschwerderecht nach § 20 Abs. 1 FGG haben (so LG Krefeld BtPrax 1993, 106; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 3. Aufl., Rdn. 451; vgl. auch LG Oldenburg BtPrax 1993, 180; insoweit a. A. Bienwald, a. a. O.; vgl. auch Keidel/Kuntze, FGG, 13. Aufl., § 20 Rdn. 63 und § 69 g Rdn. 8).
  • OLG Oldenburg, 11.11.1993 - 5 W 163/93

    Betreuer; Auswahl der Person; Nichte des Betreuten; Beschwerde

    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung kann eine Nichte nur gegen die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, nicht aber isoliert gegen die Auswahl der Person des Betreuers Beschwerde erheben (vgl. LG Zweibrücken, BtPrax 1992, 75; LG Krefeld, BtPrax 1993, 106, 107).
  • LG Hildesheim, 26.08.1993 - 5 T 410/93
    Die generelle Frage, ob Familienmitglieder des Betreuten im Hinblick auf Art. 6 GG ein Beschwerderecht bei der Auswahl des Betreuers haben, wenn ein Vorschlag des Betroffenen nicht vorliegt oder diesem nicht gefolgt wird, brauchte die Kammer im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden (vgl. zum Streitstand LG Krefeld, BtPrax 1993, S. 106; LG Zweibrücken, BtPrax 1992, S. 75).
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