Rechtsprechung
BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 54/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wunsch auf Bestellung eines neuen Betreuers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wunsch des Betreuten; Betreuer; Entlassung; Berücksichtigung; Rechtsgeschäft ; Willenserklärung; Geschäftsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 322
- Rpfleger 1994, 64
- BtPrax 1993, 171
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 54/93
Er wird ergänzt durch § 1901 BGB ; zum Wohl des Betreuten gehört die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten (vgl. hierzu BayObLGZ 1993, 63/64f.).
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen …
Auch wenn dieser Wunsch des Betroffenen nicht schlechthin verbindlich ist, hat das Gericht bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen, dass Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1260 f. und FamRZ 1994, 322; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214, 215; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235), andererseits ein Betreuerwechsel - auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Konstanz einer Betreuung und der Abwehr von Einflussnahmen interessierter Dritter - dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen darf. - BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers
Im Rahmen von § 1908b III BGB ist auch § 1897 IV BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betreuten zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 322 = BtPrax 1993, 171). - BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00
Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers
Im Vordergrund stehen auch insoweit die Wünsche des Betreuten (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1994, 322).
- LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
Voraussetzung der Einrichtung einer Betreuung (hier: fehlende Zustimmung des …
Im Vordergrund stehen auch insoweit die Wünsche des Betreuten (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1994, 322). - BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen
Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen auf Dauer angelegten Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen: BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372). - OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96 Deshalb sind auch Wünsche eines Geschäftsunfähigen ggf. zu berücksichtigen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 171 = Rpfleger 1994, 64; FamRZ 1994, 530, 531;… Palandt/Diederichsen, BGB, 55. Aufl., § 1897 Rn. 17;… Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1897 Rn. 11).
- BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 362/95
Entlassung der Mutter des Betroffenen als dessen Betreuerin gegen den Willen des …
Gemäß § 1897 Abs. 4 BGB , der auch im Rahmen des § 1908b BGB zu beachten ist (BayObLG FamRZ 1994, 322 = Rpfleger 1994, 64 ), ist dieser Vorschlag des Betroffenen nicht zu beachten, weil seine Ausführung dessen Wohl zuwiderläuft. - BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95
Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich …
Es ist auch jeweils zu prüfen, ob ein zu beachtender Wille des Betroffenen vorliegt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung überhaupt und ohne Rücksicht auf die Geschäftsfähigkeit (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 322 ; BayObLG FamRZ 1994, 323 ) berücksichtigt wurde. - BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 295/95
Befürchteter Interessenkonflikt bei einer vom Betroffenen als Betreuer …
Der Vorschlag ist zu berücksichtigen unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (Jürgens Betreuungsrecht § 1897 BGB Anm. 15; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 ; BayObLG BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 322 ; BayObLG FamRZ 1994, 323, 324). - BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 144/95 Es ist auch jeweils zu prüfen, ob ein zu beachtender Wille des Betroffenen vorliegt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung überhaupt und ohne Rücksicht auf die Geschäftsfähigkeit (vgl. BayObLG a.a.O. und BayObLG BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 322; BayObLG FamRZ 1994, 323) berücksichtigt wurde.
Rechtsprechung
BayObLG, 04.06.1993 - 3Z BR 104/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag; Aufhebung; Betreuung; Aufgabenkreis; Aufenthaltsbestimmung; Zweck; Nervenärztliche Behandlung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 319
- BtPrax 1993, 171
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 04.06.1993 - 3Z BR 104/93
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw. und BayObLGZ 1993 Nr. 39).
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
In der Sache 3Z BR 104/93 (Beschluß vom 4.6.1993, BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 319 ) hatte das Landgericht das Bestehen einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen für den Fall bejaht, daß der Aufgabenkreis des Betreuers bei einem akuten Schub erst auf die Aufenthaltsbestimmung erweitert werden müßte. - OLG Zweibrücken, 08.04.2004 - 3 W 26/04
Betreuungsverfahren: Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung eines …
Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Überzeugungsbildung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 319, 320 und FamRZ 1994, 320, 321).