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   BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93   

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BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,2736)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1993 - 3Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,2736)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 3Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,2736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Drogenabhängigkeit, Verwahrlosung, Würdigung Sachverständigengutachtens, Hinausgabe von Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten; Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896; FGG § 68b, § 69a

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1489
  • Rpfleger 1994, 336
  • BtPrax 1993, 208
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Wird ein Sachverständigengutachten im Verfahren auf Bestellung eines Betreuers berechtigt nicht an den Betroffenen hinausgegeben, dann muß dem Betroffenen ein Verfahrenspfleger bestellt werden (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464).

    In einem solchen Fall ist es aber unerläßlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen ( § 67 FGG ; vgl. zum ganzen BayObLGZ 1989, 462/464).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Der Anspruch steht jedem zu, dem gegenüber die gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (BVerfG FamRZ 1994, 493/494).

    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (dazu G. Niemeyer FuR 1994, 98).

  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 3 Z 153/89
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus oder die Rauschgiftsucht entweder in ursächlichem Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der bereits die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG NJW 1990, 774 m. w. Nachw.).

    Voraussetzung ist in solchen Fällen auch nach neuem Recht vielmehr, daß die Alkohol- oder Rauschgiftsucht entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit rechtfertigt (vgl. zu § 1910 BGB a. F. BayObLG NJW 1990, 774 und 775; FamRZ 1991, 608).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    : 1. Ein Betreuer kann nur bestellt werden, wenn die Unfähigkeit, seine Angelegenheiten zu besorgen, auf einer psychischen Krankheit (usw.) beruht und die Krankheit oder Behinderung die Fähigkeit zur eigenen Willensbildung erheblich beeinträchtigen (zu dieser Fähigkeit als Voraussetzung vgl. BayObLGZ 1993, 63).

    bb) Das Sachverständigengutachten - und mit ihm das Landgericht - geht auch nicht ausreichend auf die Frage ein, wie sich eine etwa gegebene Drogenabhängigkeit des Betroffenen auf seine Fähigkeit zur Bildung eines eigenen Willens und dessen Berücksichtigung (vgl. BayObLGZ 1993, 63) auswirkt.

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93

    Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan;

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Rechtsbeschwerdegerichte können sich hier zum Teil nur unter Hinweis auf die fehlende Kausalität des Verstoßes retten (vgl. etwa BVerfGE 58, 208/222; BayObLG FamRZ 1994, 325) - etwa wenn der Betroffene nach Hinausgabe des Gutachtens durch das Rechtsbeschwerdegericht keine ernsthaften Einwände erhebt.
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf aber vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; NJW 1989, 2948; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Rechtsbeschwerdegerichte können sich hier zum Teil nur unter Hinweis auf die fehlende Kausalität des Verstoßes retten (vgl. etwa BVerfGE 58, 208/222; BayObLG FamRZ 1994, 325) - etwa wenn der Betroffene nach Hinausgabe des Gutachtens durch das Rechtsbeschwerdegericht keine ernsthaften Einwände erhebt.
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf aber vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; NJW 1989, 2948; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 12/84

    Klage eines Patienten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und

  • BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91

    Anhörungspflicht eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 397/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das rechtliche Gehör im Adoptionsverfahren

  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Sofern Alkoholismus überhaupt als psychische Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB angesehen werden kann (vgl. BTDrucks 15/2494, S. 17; BayObLG vom 22. Juli 1993 - 3 Z BR 83/93 -, FamRZ 1993, S. 1489; Schwab, in: MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2012, § 1896, Rn. 11), vermag dies allein - soll der auch verfassungsrechtlich fundierte Schutzzweck des § 1896 Abs. 1 Buchstabe a BGB nicht leer laufen - nicht ohne Weiteres auch die Unbeachtlichkeit eines der Betreuung entgegenstehenden Willens bedeuten.
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Die Alkohol- oder Trunksucht für sich ist dagegen noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führen könnte (BayObLG NJW.1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Alkoholismus allein ist kein geistiges Gebrechen im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB und rechtfertigt für sich allein noch nicht die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    Er ist vielmehr zur kritischen Würdigung verpflichtet (BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).

  • BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02

    Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung -

    Zutreffend geht das Landgericht mit dem Sachverständigen davon aus, dass die Alkoholsucht für sich noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit ist, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führt (BayObLG NJW 1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 58/95

    Betreuten über Gutachteninhalt informieren?

    Grundsätzlich ist einem Betreuten ein Gutachten vollständig, schriftlich und, wenn eine persönliche Anhörung stattfinden soll, rechtzeitig vor dem Termin zu übergeben (BayObLG FamRZ 1993, 1489, 1490).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06

    Kostenfreie Ablichtungen aus Betreuungsakten - schriftliche Anforderung zu

    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    In einem solchen Fall ist es dann aber erforderlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, damit der Betroffene ein Mindestmaß an Rechtsverteidigung entwickeln kann (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; Baur, in Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 2300, § 67 Rn. 80).

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608/609 und BtPrax 1993, 208 = FamRZ 1993, 1489/1490, je m.w.Nachw.; Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.Nachw. vgl. auch Zimmermann, Bayerisches Unterbringungsgesetz 1994 S. 118).
  • OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05

    Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

  • BayObLG, 25.04.1994 - 3Z BR 50/94
  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

  • KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06

    Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht im

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

  • OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05

    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z BR 453/97

    Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94

    Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren

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