Weitere Entscheidung unten: LG Hildesheim, 14.01.1994

Rechtsprechung
   AG Marburg, 17.12.1993 - 3 XVII 5050/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10691
AG Marburg, 17.12.1993 - 3 XVII 5050/92 (https://dejure.org/1993,10691)
AG Marburg, Entscheidung vom 17.12.1993 - 3 XVII 5050/92 (https://dejure.org/1993,10691)
AG Marburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 3 XVII 5050/92 (https://dejure.org/1993,10691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Verhältnismäßigkeit:: Einsatz eigener Mittel, um Freiheitsentziehung zu vermeiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaft; Betreuung; Freiheitsentziehende Maßnahme; Selbstgefährung des Betreuten; Vermögende Betreute; Schutzpersonal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906 Abs. 1, 4

Papierfundstellen

  • BtPrax 1994, 106
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11

    Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers

    Im Einzelfall sind für zusätzliche Hilfsmittel zur Vermeidung von schweren Folgen eines Sturzes zum Wohl der betreuten Person auch deren eigene finanzielle Mittel zu verwenden bevor in das Grundrecht der Freiheit des Pflegebedürftigen eingegriffen wird (AG Marburg BtPrax 1994, 106).
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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 14.01.1994 - 5 T 720/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14540
LG Hildesheim, 14.01.1994 - 5 T 720/93 (https://dejure.org/1994,14540)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 14.01.1994 - 5 T 720/93 (https://dejure.org/1994,14540)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 5 T 720/93 (https://dejure.org/1994,14540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 1994, 106
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 06.02.2024 - 5 Ws 14/24

    Einstweilige Unterbringung, betreuungsrechtliche Unterbringung,

    Trotz § 1 Abs. 3 PsychKG NRW erscheint ein solcher Antrag zulässig, da er über den Anwendungsbereich von § 1831 BGB hinaus zur Abwehr einer Fremdgefahr gedacht wäre (vgl. zur Anwendung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei Fremdgefahr neben der Selbstgefahr: BeckOK BGB/Müller-Engels, 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 1831 Rn. 28; LG Hildesheim, Beschluss vom 14. Januar 1994 - 5 T 720/93 -, Rn. 6 - 8, juris).
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