Rechtsprechung
BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Betreuungsrecht; Notwendigkeit der umfassenden Betreuung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge außerhalb des nervenärztlichen Bereichs; Voraussetzungen für die ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erforderlichkeitsgrundsatz und Grundgesetz, Beschränkung auf nervenärztlichen Bereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2
Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Betreuungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 12.10.1993 - XVII 1298/92
- LG Ansbach, 05.08.1994 - 4 T 1089/93
- BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1085 (Ls.)
- BtPrax 1995, 64
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Aus dem Erforderlichkeitsgrundsatz (vgl. auch BayObLGZ 1994, 209) folgt aber auch, daß ein Betreuer nicht bestellt werden darf, wenn kein Handlungsbedarf besteht, weil die konkret bezeichnete Angelegenheit kein Tätigwerden verlangt.Sie ist vielmehr erst zulässig, wenn und soweit sie notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist (BayObLGZ 1994, 209, 212).
- BayObLG, 24.03.1994 - 3Z BR 71/94
Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Aufgabenkreis; Umfang; Rechtliches Gehör; …
Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Dies bedeutet, daß die Aufgabenkreise so konkret wie möglich angegeben werden müssen; der Erforderlichkeitsgrundsatz ist streng zu beachten (BayObLG FamRZ 1994, 1059 und 1994, 1060). - BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93
Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger; …
Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Dies bedeutet, daß die Aufgabenkreise so konkret wie möglich angegeben werden müssen; der Erforderlichkeitsgrundsatz ist streng zu beachten (BayObLG FamRZ 1994, 1059 und 1994, 1060). - BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94
Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung
Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
So kann eine Vermögensbetreuung erforderlich sein im Sinn von § 1896 Abs. 2 BGB , wenn der Bedarf, das Notwendige zu veranlassen, jederzeit auftreten kann (BayObLG Beschluß vom 22.9.1994 3Z BR 175/94).
- BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven …
Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 388; BtPrax 1995, 64, 65; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 748, 749;… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 9).
- BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht; …
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten mehr selbst besorgen kann.Hinzu kommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG aaO und BtPrax 1995, 64/65).
- BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65; NJW-RR 1997, 967).
- BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung d es Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG aaO und BtPrax 1995, 64/65).
- OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07
Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs …
Angesichts der Tatsache, dass der Betroffene regelmäßige Einkünfte in Form von Rente bezieht und sich in medikamentöser Therapie befindet, ist eine Betreuung des Betroffenen auch in den Bereichen "Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen sowie Renten- und Sozialversicherungsträgern erforderlich im Sinn von § 1896 Abs. 2 BGB, da der Bedarf, Notwendiges zu veranlassen, in diesen Bereichen jederzeit auftreten kann (BayObLG vom 22.12.1994 - 3Z BR 250/94 Rn 6, zitiert nach juris). - VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01
Wahlrechtsausschluss
Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayOBLG BtPrax 1995, 64/65; BayObLG NJW-RR 1997, 967). - BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit
Dem Gutachten läßt sich jedoch allenfalls entnehmen, daß die Betroffene im nervenärztlichen Bereich einer Betreuung bedarf (BayObLG BtPrax 1995, 64 ; FamRZ 1994, 1059 und 1060). - BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
Hinzukommen muß, daß bezüglich der sämtlichen Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64, 65). - BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
In Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit hat das Landgericht dargelegt, daß der Betroffene in den betreffenden Bereichen auf Hilfe angewiesen ist und daß insoweit auch akuter Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
In Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit hat die Kammer rechtsfehlerfrei dargelegt, daß der Betroffene auch in den den Gegenstand seiner Beschwerde bildenden Bereichen auf Hilfe angewiesen sei (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1085 ) und daß insoweit jeweils akuter Handlungsbedarf bestehe (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64 /65). - OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00
Vorrang einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung vor einer Betreuerbestellung …
- AG Brandenburg, 03.09.2021 - 85 XVII 154/18
Einwilligungsvorbehalt - Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs
- BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder …