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   BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95   

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BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95 (https://dejure.org/1995,6466)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 3Z BR 300/95 (https://dejure.org/1995,6466)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 3Z BR 300/95 (https://dejure.org/1995,6466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung gemäß § 1906 I Nr. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - XVII 144/93
  • LG Ansbach - 4 T 900/95
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
  • BtPrax 1996, 28
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95
    Hierdurch soll sichergestellt werden, daß die Unterbringung wegen geistig-seelischer Defizite eines Betroffenen erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29, 30).
  • BayObLG, 22.06.1984 - BReg. 1 Z 44/83

    Zuziehung eines Schreibzeugen zur Beurkundung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1984, 141, 146 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04

    Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung

    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Die Vorschrift verlangt hinsichtlich der Einsichtsunfähigkeit, dass der Betreute "die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann." Dabei geht es (analog zur Erforderlichkeit) primär nicht um die Einsicht in die Notwendigkeit der Unterbringung, sondern der durch sie möglichen Heilbehandlung (BayObLG v. 24.10.1995, BtPrax 1996, 28).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

    Dabei beruht die mangelnde Einsicht der Betroffenen in die Notwendigkeit der Heilbehandlung gerade auf ihrer psychischen Erkrankung (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28), da sie unter Verfolgungswahn leidet und die sie behandelnden Ärzte neben allen anderen Behörden einer gegen sie inszenierten Verschwörung zurechnet.
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unterbringung wegen geistig-seelischer Defizite eines Betroffenen erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff; BayObLG BtPrax 1996, 28; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29, 30).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08

    Anforderungen an die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen;

    Der Ausschluss der Einsichtsfähigkeit muss sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Daraus folgt, daß es nicht primär um die Einsicht des Betroffenen in die Notwendigkeit der Unterbringung, sondern um die Einsicht in die Notwendigkeit einer nur durch Unterbringung möglichen Heilbehandlung geht (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29, OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118 ).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N.; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69f FGG Rn. 13; Bassenge/Herbst § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, daß aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, daß der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014) oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Der Ausschluß der Einsichtsfähigkeit muß sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG-Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 35/03

    Betreuungsrecht: Anwesenheit des Betreuers bei Anhörung

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04

    Genehmigungsfähigkeit der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 52/04

    Unterbringungsgenehmigung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

  • BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02

    Aufhebung der Verfahrenspflegschaft im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 393/99

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens

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