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   OLG Hamm, 08.01.1997 - 15 W 398/96   

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https://dejure.org/1997,3799
OLG Hamm, 08.01.1997 - 15 W 398/96 (https://dejure.org/1997,3799)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.1997 - 15 W 398/96 (https://dejure.org/1997,3799)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 15 W 398/96 (https://dejure.org/1997,3799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmedikation mit einem Neuroleptikum

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 190
  • BtPrax 1997, 162
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Brandenburg, 17.03.2022 - 85 XVII 80/21

    Bettgitter als Freiheitsentziehung?

    "Gehindert" wird ein Betroffener aber bereits dann, wenn in anderer Art als durch Bitte oder Überredung auf seine Entschließung eingewirkt wird ( OLG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; BT-Dr 11/4528, S. 149 ).

    Keine Freiheitsentziehung liegt somit nur dann vor, solange der Fortbewegung der Betroffenen keine Hindernisse in den Weg gelegt/gestellt/befestigt werden ( LG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992; LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 17.12.1992, Az.: 2/9 T 994/92, u.a. in: FamRZ 1993, Seite 601; Schneider , in: MünnchKomm zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 BGB, Rn. 47; Kemper , in: HK-BGB, 10. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 9; Jürgens/Marschner , 6. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 33 ).

    Freiheitsentziehende Maßnahmen i. S. des § 1906 IV BGB liegen somit immer dann vor, wenn der Betroffene eine Behinderung seiner Bewegungsfreiheit nicht mit zumutbaren Mitteln selbst überwinden kann ( LG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992; LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 17.12.1992, Az.: 2/9 T 994/92, u.a. in: FamRZ 1993, Seite 601; Schneider , in: MünnchKomm zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 BGB, Rn. 47; Kemper , in: HK-BGB, 10. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 9; Jürgens/Marschner , 6. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 33 ).

    Bestehen insoweit aber Zweifel, ist eine derart objektiv freiheitsentziehende Maßnahme auch genehmigungs pflichtig ( OLG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992; LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 17.12.1992, Az.: 2/9 T 994/92, u.a. in: FamRZ 1993, Seite 601; Schneider , in: MünnchKomm zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 BGB, Rn. 47; Kemper , in: HK-BGB, 10. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 9; Jürgens/Marschner , 6. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 33 ).

  • LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines

    In jedem Einzelfall stellt sich lediglich die Frage, ob die Betroffene allein durch eine entsprechende Bitte oder durch Überredung zur Rückkehr bewegt werden kann oder ob ein darüber hinausgehender Zwang erforderlich ist, der auch dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst wird, wenn er keine körperliche Gewalt gegen die Betroffene erfordert (OLG Hamm vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162).

    Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich.

  • AG Brandenburg, 09.08.2021 - 85 XVII 110/21

    Nicht-Einwilligung Bevollmächtigten in ärztlichen Eingriff

    Ist die Betroffene aber einwilligungs un fähig - so wie hier - und besteht bei Durchführung einer bestimmten Heilbehandlung lediglich die fast zu vernachlässigende Gefahr des Eintritts eines ungünstigen Verlaufs und von Nebenwirkungen, dann hat das Gericht seine Entscheidung, ob die Bevollmächtigte die Genehmigung zu dem ärztlichen Eingriff und der Behandlung zu erteilen oder zu versagen ist, am Wohl des Betroffenen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu orientieren ( OLG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: BtPrax 1997, Seiten 162 ff. ).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung des Betreuers gemäß § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm BtPrax 1997, 162 ) ist nicht ersichtlich.
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

    Ob dies entsprechend für einen Untergebrachten gilt, welcher zum Zwecke der Verabreichung der verordneten Medikation durch mechanische Vorrichtungen oder in anderer Weise fixiert wird, ist umstritten (dafür: BayObLG BtPrax 1993, 139 f.; OLG München FamRZ 2005, 1196 ff.; a. A.: OLG Hamm BtPrax 1997, 162 ff.).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 373/01

    Betreuerbestellung trotz Generalbevollmächtigung

    Sie ermächtigt deshalb auch nicht zur Einwilligung in die vorbezeichneten Maßnahmen (vgl. Palandt/Diederichsen § 1904 Rn. 7, § 1906 Rn. 5) und kann demzufolge die auf entsprechende Aufgabenkreise (Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung) begrenzte vorläufige Betreuung nicht entbehrlich machen (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1997, 162).
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