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   LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99   

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https://dejure.org/1999,8409
LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99 (https://dejure.org/1999,8409)
LG München I, Entscheidung vom 07.07.1999 - 13 T 4301/99 (https://dejure.org/1999,8409)
LG München I, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 13 T 4301/99 (https://dejure.org/1999,8409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitweises Absperren der Wohnungstür beim Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Absperren einer Wohnungstür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3642
  • FamRZ 2000, 1123
  • BtPrax 1999, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 09.09.1994 - 301 T 206/94
    Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht Hamburg (BtE 1994/95, 136 = BtPrax 1995, 31; bestätigt durch OLG Hamburg FamRZ 1995, 1019) sowie des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (BtPrax 1998, 194-195) fällt jedoch unter den Begriff der sonstigen Einrichtung auch die eigene Wohnung des Betroffenen, wenn der institutionelle Rahmen vergleichbar einer Einrichtung gestaltet ist und die Wohnung selbst "nur noch eine Hülle" ist (so auch Scholz/Glade, BeR, 1. Aufl., § 4, S. 105).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.04.1998 - 50 XVII G 361
    Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht Hamburg (BtE 1994/95, 136 = BtPrax 1995, 31; bestätigt durch OLG Hamburg FamRZ 1995, 1019) sowie des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (BtPrax 1998, 194-195) fällt jedoch unter den Begriff der sonstigen Einrichtung auch die eigene Wohnung des Betroffenen, wenn der institutionelle Rahmen vergleichbar einer Einrichtung gestaltet ist und die Wohnung selbst "nur noch eine Hülle" ist (so auch Scholz/Glade, BeR, 1. Aufl., § 4, S. 105).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
    Für die Regelung des Absatzes 2, der die Unterbringung mit Freiheitsentziehung regelt, ist aber geklärt, dass er sich auch auf die Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter erstreckt (BVerfGE 10, 302; Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 2. Aufl., Art. 104 Rn. 9; Enders in BtE 1992/93, 81).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
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