Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge; Abwendung einer erheblichen Gefahr für das Vermögen der Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Fortbestand des Einwilligungsvorbehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Worms - 50 XVII 601/92
- LG Mainz, 27.11.1998 - 8 T 280/97
- OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99
Papierfundstellen
- FGPrax 1999, 107
- FamRZ 1999, 1171
- BtPrax 1999, 248
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung, die Verlängerung und die Erweiterung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99
Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung
c) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Aufrechterhaltung bzw. Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalte zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalte geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt auch künftig erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1, § 1908d Abs. 4 , Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FGG § 12
Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Erledigung der Unterbringung, Fortsetzungsfeststellung, Ermittlungspflicht
Verfahrensgang
- AG Bad Oldesloe - 1 XIV 253L
- LG Lübeck - 7 T 107/99
- OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 521
- FamRZ 2000, 247
- BtPrax 1999, 248
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu …
Der Senat orientiert sich an diesen Maßstäben (vgl. Senat FamRZ 2000, 247; FamRZ 2001, 938; BT-Prax 2003, 41; OLGR Schleswig 2003, 359; OLGR Schleswig 2006, 294). - OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in …
Auch für die beantragte Feststellung der Rechtswidrigkeit gilt die allgemeine Vorschrift des § 12 FGG (OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 521). - OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00
Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage - …
Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247) von der Anhörung des Betroffenen abgesehen und lediglich aufgrund des Inhalts der Unterbringungsakte Feststellungen getroffen.Dafür sei ferner darauf hingewiesen, daß die undifferenzierte Übernahme der Senatsentscheidung vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247) zur Anhörung des Betroffenen im vorliegenden Fall nicht richtig ist.
- OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer …
Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198). - OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG
Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag. - BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige …
Vielmehr kann der Senat über die Rechtmäßigkeit der vom Betroffenen-beanstandeten Maßnahme selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf (vgl. hierzu SchlHOLG SchlHA 1999, 314), aus den Akten treffen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLGZ 1985, 63/66). - KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der …
Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).
Rechtsprechung
LG Marburg, 29.06.1999 - 3 T 63/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Vergütung, Stundensatz, pauschaler Abzug
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BtPrax 1999, 248
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 06.07.1999 - 1 T 145/99 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BtPrax 1999, 248
Rechtsprechung
LG Kleve, 22.04.1999 - 4 T 59/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Vermögen des Betroffenen, realisierbare Unterhaltsansprüche gehören zum Aktivvermögen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BtPrax 1999, 248
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 16.07.1999 - 2/28 T 86/99, 2-28 T 86/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 2; BVormVG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 2 ; BVormVG § 1 Abs. 1
Papierfundstellen
- BtPrax 1999, 248
Wird zitiert von ...
- LG Oldenburg, 04.02.2000 - 8 T 802/99
Gleichbehandlung der Vergütung bei mittellosen und vermögenden Betreuten; …
Die vom LG Frankenthal (BtPrax 1999, 202), dem OLG Zweibrücken (BtPrax 1999, 1633), dem LG Frankfurt/M (nicht veröffentliche Entscheidung v. 16.7. 1999 zu 2/28 T 86/99) und zum Teil auch in der Literatur (z.B. Karmasin, FamRZ 1999, 343) vertretene abweichende Ansicht, die sich auf die Gesetzgebungsgeschichte beruft, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.