Rechtsprechung
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung des Betreuers wegen körperlicher Übergriffe des Ehepartners des Betreuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1; FGG § 27 Abs. 1
Entlassung des Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfähige Betreuer können ausgetauscht werden
Verfahrensgang
- AG München - 708 XVII 877/99
- LG München I - 13 T 14880/99
- BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1456
- BtPrax 2000, 123
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Der Senat ist an diese Feststellungen gebunden, da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG BtPrax 2000, 123/124;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
Rechtsprechung
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Einwilligungsvorbehalt, kein Recht zur Selbstschädigung
- rechtsportal.de
BGB § 1903 Abs. 1
Einwilligungsvorbehalt bei erheblichen schuldrechtlichen Verpflichtungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einwillungsvorbehalt kann angeordnet werden
Verfahrensgang
- AG Bamberg - XVII 621/98
- LG Bamberg - 3 T 71/99
- BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1327
- BtPrax 2000, 123
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (…vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).