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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00   

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https://dejure.org/2000,4753
BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00 (https://dejure.org/2000,4753)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2000 - 3Z BR 28/00 (https://dejure.org/2000,4753)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 3Z BR 28/00 (https://dejure.org/2000,4753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, nicht abgeschlossenes Jurastudium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 304/98
  • LG Bayreuth - 15 T 149/99
  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1314
  • FamRZ 2000, 1305 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
    Durch die Verwerfung des zunächst nicht formgerecht eingelegten Rechtsmittels ist das Beschwerderecht der Betreuerin nicht verbraucht worden (vgl. BayObLGZ 1981, 210/212 f.; BayObLG FamRZ 1998, 1055 ).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99
    Auszug aus BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , §§ 34, 36 BBiG ; BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , §§ 34, 36 BBiG ; BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 22.06.1981 - BReg. 3 Z 42/81
    Auszug aus BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
    Durch die Verwerfung des zunächst nicht formgerecht eingelegten Rechtsmittels ist das Beschwerderecht der Betreuerin nicht verbraucht worden (vgl. BayObLGZ 1981, 210/212 f.; BayObLG FamRZ 1998, 1055 ).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    cc) Nach § 4 Abs. 1 VBVG ist der für die Vergütung eines Berufsbetreuers maßgebliche Stundensatz vom Gesetzgeber nach der Qualifikation des Betreuers in einer typisierenden dreistufigen Skala verbindlich festgelegt (BayObLG BtPrax 2000, 124; vgl. auch BT-Drucks. 13/7158, S. 14).
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).

    Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft, wobei die Ausbildung in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger Kenntnisse ausgerichtet sein sollte (vgl. BayObLG a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen abgeschlossenem TH-Studium in Chemie

    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 --20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01

    Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft, wobei die Ausbildung in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger Kenntnisse ausgerichtet sein sollte (vgl. BayObLG a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02

    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine

    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • AG Brilon, 06.03.2018 - 7 XVII 1508/09

    Voraussetzungen für die Vergütung des mittleren Stundensatzes von 33,50 EUR i.R.

    Insoweit muss sich unter Zurückstellung aller Bedenken und Zweifel gegen dieses unbillige Ergebnis der Auffassung der Bezirksrevisorin in ihrer Stellungnahme vom 05.09.2017 sowie des von ihr zitierten Beschlusses des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 18.02.2000 (AZ: 3 Z BR 28/00) und auch unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH vom 20.02.2013 (AZ: XII ZB 610/11) angeschlossen werden.
  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

    Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 156/01

    Für eine Betreuung nutzbare Sprachkenntnisse

    Zutreffend weist das Landgericht insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 18.02.2000 DZ BR 28/00, abgedruckt in BtPrax 2000, 124) hin.
  • LG Arnsberg, 19.07.2018 - 5 T 122/18

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 45/01

    Vergütung eines Betreuers mit abgeschlossenem Rechtsstudium an einer türkischen

  • OLG Köln, 03.01.2005 - 16 Wx 257/04
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8731
BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99 (https://dejure.org/2000,8731)
BayObLG, Entscheidung vom 26.01.2000 - 3Z BR 415/99 (https://dejure.org/2000,8731)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 3Z BR 415/99 (https://dejure.org/2000,8731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht

    Vergütung für Besprechungen, Kurzausflüge

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836
    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 7 T 653/99
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 65
  • FamRZ 2000, 1048
  • BtPrax 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.08.1997 - 1Z BR 58/97

    Testierunfähigkeit bei seniler Demenz

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99
    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99
    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
  • BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98

    Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99
    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01

    Betreuervergütung; Rechtsanwalt; Prozessführungskosten

    Für die Beurteilung dieser Frage ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 65; OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    Die Frage kann in der weiteren Beschwerde nur in begrenztem Umfang überprüft werden, weil dem Tatrichter ein entsprechender Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (OLG Jena aaO; vgl. auch BayObLG BtPrax 2000, 124 = FamRZ 2000, 148).
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