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   OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00   

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OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.03.2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. März 2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsverfahren; Statthaftigkeit; Anfechtung; Zwischenverfügung; Sachverständiger; Beistand; Verfahrensbevollmächtigter; Rechtsanwalt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen vorbereitende Zwischenverfügung

  • Judicialis

    FGG § 68 b; ; FGG § 13

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b § 13
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im Betreuungsverfahren

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 109
  • FamRZ 2000, 1441
  • BtPrax 2000, 224
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).

    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).
  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • BayObLG, 16.07.1997 - 3Z BR 272/97

    Beschwerdefähigkeit von Vorführungsandrohungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Darüber hinaus sind auch hier die vom Bundesverfassungsgericht zu den Rechten des Zeugen im Strafverfahren entwickelten Grundsätze (BVerfG NJW 1975, 103 f) heranzuziehen, da der Betroffene in einem Betreuungsverfahren nicht minder schutzwürdig ist als ein Zeuge im Strafverfahren.
  • KG, 19.08.1968 - 1 W 1805/68
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Da nach inzwischen herrschender Meinung auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bzw. Beteiligtenöffentlichkeit gilt (vgl. nur BayObLG NJW 1967, 1867; OLG Hamm RPfleger 1973, 172; KG OLGZ 1969, 88; Keidel aaO § 15 Rdnr. 13), der den Beteiligten und damit auch ihren Verfahrensbevollmächtigten bzw. Beiständen die Anwesenheit im Rahmen der förmlichen Beweiserhebung gestattet, kann sich für den hier vorliegenden Fall, dass der Beteiligte selbst das "Beweismittel" ist, nichts anderes ergeben.
  • KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88

    Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die Beschwerde gegen solche Verfügungen ist aber ausnahmsweise dann statthaft, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG NJW-RR aaO; KG FamRZ 1988, 1207; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald aaO).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die Beschwerde gegen solche Verfügungen ist aber ausnahmsweise dann statthaft, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG NJW-RR aaO; KG FamRZ 1988, 1207; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald aaO).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Bei einer solchen Begutachtung gelten rechtsstaatliche Grundsätze wie insbesondere der des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens genauso wie bei einer Beweisaufnahme durch das Gericht in der Verhandlung (vgl BVerwG Beschluss vom 12.4.2006 - 8 B 91.05 - juris RdNr 5; OLG Zweibrücken Beschluss vom 2.3.2000 - 3 W 35/00 - juris RdNr 4; vgl zur Gleichsetzung der Tatsachenfeststellung durch das Gericht und durch Sachverständige im Hinblick auf den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit BVerwG Beschluss vom 18.3.2014 - 10 B 11.14 - juris RdNr 11; BFH Urteil vom 26.3.1980 - II R 67/79 - BFHE 130, 366 - juris RdNr 12; BAG Urteil vom 28.3.1963 - 5 AZR 206/62 - juris RdNr 40; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl 2022, § 357 RdNr 1; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl 2015, § 357 RdNr 9; Schnapp in Erichsen/Hoppe/von Mutius, Festschrift für Christian-Friedrich Menger, 1985, S 557, 564 ff; kritisch: Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 29, 31) .
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 507/16

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Ob und unter welchen Umständen der Betroffene die Anwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten, eines Beistands oder einer Vertrauensperson aus eigener Initiative verlangen kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441 sowie BVerfG NJW 1975, 103 zum Rechtsbeistand eines Zeugen), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Deshalb ist hier ausnahmsweise entgegen dem Gesetzeswortlaut unter verfassungskonformer Auslegung ein Rechtsmittel - die sofortige Beschwerde - statthaft, auch wenn ein so krasser Ausnahmefall wie vom BGH (a.a.O. ) entschieden nicht vorliegt und es sich anders als in den vom OLG Oldenburg (auf dessen Entscheidung der Antragsgegner Bezug nimmt) zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1998, 436) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 1441) nicht um ein psychiatrisches Gutachters in einem Betreuungsverfahren handelt.
  • OLG Oldenburg, 26.03.2007 - 2 WF 55/07

    Antrag auf Entziehung des Sorgerechts und Übertragung auf den antragenden

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn sie von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen, wie z.B. die Duldung von bzw. die Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen (vgl. BayObLG a.a.O. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Nach allgemeiner Ansicht sind derartige Zwischenentscheidungen jedoch ausnahmsweise mit der einfachen Beschwerde anfechtbar, wenn sie -für sich allein betrachtet-bereits ein bestimmtes Verhalten vom Betroffenen verlangen und damit in so erheblichem Maß in seine Rechte eingreifen, dass ihre Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. Senat FGPrax 2000, 237/238; BayVGH BtPrax 1995, 179/180; BayObLGZ 1982, 167/169; BayObLG FamRZ 2000, 249/250 und FGPrax 2001, 78; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109; Keidel/ Kahl, aaO).

    Anders wird dies von den Vertretern dieser Ansicht nur dann beurteilt, wenn sich aus der Beweisanordnung selbst bereits konkrete Verpflichtungen für den Betroffenen ergeben (vgl. dazu OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132 f. -Ausspruch einer Verpflichtung zur Untersuchung; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109 -Verpflichtung zum Erscheinen zur Untersuchung ohne rechtlichen Beistand), die sich auch erst durch Auslegung der dem Wortlaut nach insoweit unergiebigen Beweisanordnung ergeben können (vgl. BayObLG NJW 1967, 685 f.).

  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Diese verfahrensrechtliche Beurteilung entspricht auch hinsichtlich der Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Standpunkt (vgl. insbesondere BayObLG FGPrax 2001, 78 m.w.N. aus seiner ständigen Rechtsprechung; ferner Brdbg. OLG FamRZ 1997, 1019; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10

    Nachlassverfahren: Anfechtbarkeit von Mitteilungen des Nachlassgerichts über den

    Zwar sind vorbereitende Zwischenverfügungen des Gerichts grundsätzlich nicht anfechtbar (vgl. etwa PfOLG Zweibrücken FG-Prax 2000, 109-110, mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Diese durfte aber ohne Kenntnis des Betroffenen nicht durchgeführt werden, andernfalls wurde sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt (zum Grundsatz der Parteiöffentlichkeit des Beweisverfahrens vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 109; BayObLG, NJW 1967, 1867; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 357, Rdn. 1).
  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LG Neuruppin, 17.12.2018 - 2 T 109/18

    Befangenheitsantrag wegen unangemessenem Verhalten des Sachverständigen

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02

    Unanfechtbarkeit der Anordnung zur Sachverständigenbegutachtung im

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00   

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https://dejure.org/2000,3840
OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuer; Ende des Betreueramtes; Vergütung; Schlussbericht; Vergütungsfestsetzung; Vollstreckungsgegenklage

  • Bt-Recht

    Vergütung für Erstellung des Schlussberichts nach dem Tod des Betreuten, Aufrechnung im Festsetzungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; FGG § 56 g

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836; FGG § 56g
    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Betreuten - Schlussbericht vergütungspflichtig

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 509/99
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 113
  • FamRZ 2000, 1048
  • Rpfleger 2000, 331
  • BtPrax 2000, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00
    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1997, 213/216; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Düsselsdorf, JurBüro 1998, 195; OLG Köln, Beschluss vom 25.7.1997, 16 Wx 176/97 in iuris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53; Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17; a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60; FGG § 56g Rn. 17; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80 ), hält der Senat weiterhin fest.

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

  • OLG Celle, 19.12.2003 - 21 W 18/03

    Aufrechnung wegen Schlechterfüllung des Betreuungsauftrags; Verweisung des

    Ihre Prüfung ist dem Zivilprozess vorbehalten; denn das FGG-Verfahren ist für die Beurteilung streitiger materieller Ansprüche nicht geeignet (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919, OLG Köln FamRZ 1991, 483; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 17; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 24).

    Vielmehr ist - wie das Landgericht zutreffend ausführt und worauf das Oberlandesgericht Schleswig (FamRZ 2000, 1048) hinweist - so zu verfahren wie im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO.

  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

    Weil die Frage der Beachtlichkeit von materiell-rechtlichen Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren aber nicht völlig unumstritten sei und sich das OLG Schleswig in FamRZ 2000, 1048 in einem Fall mit etwas anders gelagertem Sachverhalt (Aufrechnung des Betreuten mit Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen aus bereits abgerechneten Vergütungszeiträumen) zu dieser Frage nicht verbindlich habe festlegen müssen, sondern zu der herrschenden Meinung nur ausgeführt habe, dass sie "rechtlich zutreffend sein dürfte", werde die weitere sofortige Beschwerde zugelassen.

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; OLG Köln, FamRZ 1991, 483; JMBl NW 1998, 6 f., zitiert nach Juris Nr. KORE545209800; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Celle, Beschluss v. 19.12.2003, Az. 21 W 18/03, zitiert nach Juris Nr. KORE400342004; s. auch Keidel, FamFG, 16 Aufl., § 168 Randnr. 2, 21).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Nach diesen Maßstäben ist die Folgerung des Landgerichts, der von der Beteiligten zu 2) geltend gemachte Zeitaufwand sei plausibel, frei von Rechtsfehlern; das gilt auch für die Tätigkeiten nach dem Tod der Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlassverwalter (§§ 1975, 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 779; OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195, OLG Köln FGPrax 2000, 113; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat), Beschluss vom 01.02.2012, 3-Wx 172/11 -, zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598 f.; Keidel/Engehardt, FamFG, 17. Aufl., § 168 FamFG, Rdn. 21; a. A.: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 60; MünchKommBGB/Wagenitz, BGB, 5. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 80).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Hierzu zählen insbesondere die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, die Rückgabe der Bestallungsurkunde, die Erteilung der notwendigen Auskünfte und die Aushändigung des verwalteten Vermögens und etwaiger sonstiger Unterlagen oder Nachlassgegenstände an die Erben sowie im Rahmen einer Notgeschäftsführung nach §§ 1908 i Abs. 1, 1893, 1698 b BGB unaufschiebbare Maßnahmen (OLG Karlsruhe BtPrax 2002, 124; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113; BayObLG FamRZ 1995, 1378, 1996, 372 und 1999, 465).
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   OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00   

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https://dejure.org/2000,3432
OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00 (https://dejure.org/2000,3432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2000 - 11 Wx 28/00 (https://dejure.org/2000,3432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2000 - 11 Wx 28/00 (https://dejure.org/2000,3432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener; Vormundschaftsgericht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung

  • Bt-Recht

    Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70 h Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; FGG § 69 f Abs. 1 Nr. 1; ; FGG § 70 m Abs. 3; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 3; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1172
  • FGPrax 2000, 165
  • BtPrax 2000, 224
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10.05.1998, NJW 1998, 2432) wird das Rechtsmittel in Fällen vorläufiger Unterbringung mit einer Höchstdauer von sechs Wochen nicht unzulässig, wenn Erledigung durch Zeitablauf eintritt, vielmehr ist wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein Interesse des Betroffenen an der Überprüfung der angegriffenen Maßnahme zu bejahen.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00
    Im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich der Senat - trotz Bedenken aus Gründen des (einfachen) Verfahrensrechts und der Praktikabilität - gezwungen, seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung (Beschluß vom 13.10.1997, FGPrax 1998, 34) für Unterbringungen bis zu sechs Wochen aufzugeben (ebenso BayObLG NJW-RR 1999, 1604).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06

    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie:

    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Die Zivilgerichte haben diese Rechtsprechung übernommen, wie u.a. die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 1999 (Az. 3 Z BR 54/99) und der Oberlandesgerichte Karlsruhe vom 4. April 2000 (Az. 11 Wx 28/00), Hamm vom 29. Mai 2001 (Az. 15 W 139/01) und Schleswig vom 26. August 1998 (Az. 2 W 153/98) belegen.
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).

    Die Anhörung der Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Die der anzustellenden Prognose zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen insofern auch nicht des vollen Beweises; sie müssen nur sehr wahrscheinlich sein ( OLG Karlsruhe , FGPrax 2000, Seite 165, 166; BayObLG , FamRZ 2001, Seiten 578 f.; BayObLG , BayObLG-Report 2005, Seiten 117 f; OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 ff.; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff. ).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Eine auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützte einstweilige Anordnung zur Unterbringung zwecks Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn bei Aufschub die erhebliche Gefahr der Chronifizierung einer gewichtigen Krankheit drohen würde (BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172 = BtPrax 2000, 224 [Ls.]).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner - ebenfalls nach dem Vorlagebeschluß ergangenen - Entscheidung vom 4. April 2000 (11 Wx 28/00) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1998 ausgeführt, seine im Vorlagebeschluß angeführte bisherige Rechtsprechung unbeschadet fortbestehender Bedenken aus Gründen des (einfachen) Verfahrensrechts und der Praktikabilität für Unterbringungen bis zu sechs Wochen aufzugeben und sich insoweit der ebenfalls geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts anzuschließen.
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

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  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

  • OLG Hamburg, 08.10.2001 - 2 Wx 84/01

    Sofortige weitere Beschwerde nach Entlassung aus Verbringungshaft

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10775
OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00 (https://dejure.org/2000,10775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2000 - 9 Wx 7/00 (https://dejure.org/2000,10775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 9 Wx 7/00 (https://dejure.org/2000,10775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Sachverständigengutachten, persönliche Untersuchung des Betroffenen, Hilfskräfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 40
  • BtPrax 2000, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00
    Zwar hat dieses Gutachten - wie auch aus dem Kopf des Gutachtens erkennbar - Frau Dr. ..., bei der es sich um eine Ärztin in der Facharztausbildung handelte und an deren Qualifikation als Sachverständige insoweit Bedenken bestehen könnten (allgemein dazu BayObLG, FamRZ 1993, 351 ; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG , 14. Aufl. 1999, § 68 b Rdn. 6), erarbeitet.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren:

    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07

    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung

    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
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