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   OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00   

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OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00 (https://dejure.org/2000,1905)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.2000 - 3 W 151/00 (https://dejure.org/2000,1905)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 (https://dejure.org/2000,1905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögen; Betreuungsrecht; Betreuter; Schonvermögen; Freibetrag; Bundesversorgungsgesetz; Versorgungsanspruch

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Schonvermögens eines Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1836 c Nr. 2; ; BGB § 1836 e; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; BVG § 25 f Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Schonvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 578
  • MDR 2001, 277
  • FGPrax 2000, 231
  • BtPrax 2000, 264
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
    Allerdings käme es bei dem festgestellten Kontostand der Betroffenen von ca. 5 000,-- DM auf die Frage eines erhöhten Schonvermögens nach § 25 f Abs. 2 BVG nicht an, wenn der ihr zu belassende Barbetrag ohnehin bei 8 000,-- DM läge (vgl. zur Rechtsprechung vor der Änderung durch das Betreuungsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 BayObLGZ 1995, 212, 214; FG-Prax 1997, 102; KG FG-Prax 1997, 224 = NJW-RR 1998 436, 437; offengelassen Senat Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 3 W 190/98 - veröffentlicht OLGR 1999, 106,, 108 = Bt-Prax 99, 32, 33).
  • LG Duisburg, 12.11.1992 - 2 T 243/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
    Auch insoweit ist die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung (vgl. etwa LG Duisburg Rpfleger 1993, 196; LG Osnabrück Nds. Rpfleger 1994, 188) überholt (a. A. Deinert, FamRZ 1999, 1187, 1188; Knittel aaO § 1836 c Rdnr. 11).
  • BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97

    Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt zwar eine lückenfüllende Gesetzesauslegung und -anwendung in Betracht, wenn sich zweifelslos feststellen lässt, dass der Gesetzgeber - hätte er die Problematik erkannt - eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. zur Verschmelzung einer GmbH auf ihren minderkaufmännisch tätigen Alleingesellschafter BGH NJW 1998, 2536).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Daß dieser Betrag seit der Neuregelung des Betreuungsrechts für die Feststellung der Mittellosigkeit maßgebend ist, entspricht herrschender Meinung (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 17, 29 ff.; BayObLGZ 2000 331, 332 ff.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 ff.; SchlHOLG FGPrax 2001, 75, 76; Bühler, BWNotZ 1999, 25, 36; a.A. OLG Köln Beschluß vom 13. September 2000 - 16 Wx 97/00 - OLG Report 2001, 92, 94; Knittel, BetreuungsG, 24. Erg.-Lfg.

    Entscheidend ist allein, daß der Gesetzgeber durch die Neuregelungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes für das einzusetzende Vermögen nunmehr auf § 88 BSHG verweist und damit auch die unterschiedlichen Schonbeträge nach der zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG erlassenen Durchführungsverordnung zur Anwendung kommen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, BTPrax 2000, 264).

  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Nach der mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz am 1.1.1999 in Kraft getretenen klaren und eindeutigen Bestimmung des § 1836c Nr. 2 BGB ist für das im Betreuervergütungsrecht einzusetzende Vermögen ausschließlich § 88 BSHG und damit auch die zu 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG erlassene Durchführungsverordnung maßgebend (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264).

    Hierzu reicht insbesondere nicht aus, dass der Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. Senatsbeschluss vom 3.1.2002 - 3Z BR 300/01; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264/265; a.A. HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert § 1836c BGB Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03

    Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens

    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).

    Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Zweibrücken (BtPrax 2000, 264) und vom BayObLG (FamRZ 2002, 701) vertretenen Auffassung an, wonach die erhöhte Vermögensfreigrenze nach § 25 f BVG nicht auf die Betreuervergütung anzuwenden ist (ebenso Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F 190; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 c Rn. 10).

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Angesichts der danach getroffenen eindeutigen Regelung kommt ein Rückgriff auf § 25 f BVG nicht in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = NJW-RR 2001, 578).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01

    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. August 2000 (BtPrax 2000, 264), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. November 2000 (Bt Prax 2001, 77) und des OLG Schleswig vom 14. Dezember 2000 (MDR 2001, 455 = FGPrax 2001, 75) für zutreffend.
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04

    Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen

    Hierzu reicht aber nicht aus, dass der Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 701; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264/265; a.A. HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert § 1836c BGB Rn. 28).
  • OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03

    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei

    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06

    Schonbeträge für einzusetzendes Vermögen bei Betreuervergütung

    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach gemäß § 1836 c Nr. 2 BGB zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens nur auf § 90 SGB XII ( früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen ist und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1324; OLG Frankfurt FGPrax 2004, Zweibrücken FGPrax 2000, 231 f).
  • OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08

    Sittenwidrigkeit einer von einem Gesellschafter übernommenen Bürgschaft

    Allein die Tatsache, dass eine Verpflichtung das Leistungsvermögen des Schuldners subjektiv überfordert, begründet daher nicht ohne Weiteres einen Nichtigkeitsgrund (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 578).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

  • BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01

    Vergütung des Betreuers - einzusetzendes Vermögen des Betreuten

  • LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04

    Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer;

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