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   OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99   

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OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99 (https://dejure.org/1999,2504)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.10.1999 - 3 W 214/99 (https://dejure.org/1999,2504)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 3 W 214/99 (https://dejure.org/1999,2504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung für Mithilfe beim Umzug, Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BtPrax 2000, 86
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Es muss vielmehr feststehen, dass der Betreuer dies den Umständen nach von vornherein hätte erkennen müssen (BayObLGZ 1996, 47, 50).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    Dann kann die Herstellung und Pflege des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Betreutem und Betreuer im Einzelfall die Vornahme tatsächlicher Hilfeleistungen im Rahmen des dem Betreuer übertragenen Aufgabenkreises rechtfertigen oder gebieten mit der Folge, dass der Betreuer eine Vergütung für derartige Handlungen verlangen kann (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87 für die Hilfe beim Umzug des Betreuten).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 443).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

    Darüber hinausgehende karitativ fürsorgerische Leistungen, so begrüßenswert sie im Einzelfall auch sein mögen, unterfallen den genannten Bestimmungen nicht (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).

    Gleichzeitig ist - wie bereits das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 22.10.1999 (BtPrax 2000, 86; ebenso Kammer, Beschluss vom 02.01.2002 - 3 T 30/01 -) zutreffend hervorgehoben hat - ein erhöhter Zeitaufwand in den ersten Monaten einer Betreuung grundsätzlich noch ohne weitere Nachfrage hinzunehmen; denn es entspricht allgemeiner Erfahrung, dass gerade im Gefolge der erstmaligen Einrichtung einer Betreuung in aller Regel besonders vielfältige Dinge zu erledigen sind.

  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei ex ante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Bauer/Deinert aaO; Knittel, BtG § 1836 BGB Rdn. 18; Zimmermann FamRZ 1998, 521, 524 f.; BayObLG aaO, für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1999 - 3 W 214/99 = OLGR 2000, 114, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Nach §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG kann der Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten Vergütung und Aufwendungsersatz für solche Tätigkeiten beanspruchen, die er im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise entfaltet hat und aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 638, OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Oberlandesgericht Frankfurt am Main OLG-Report 2003, 443).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02

    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

  • OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung

  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03

    Vergütung des Betreuers: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands für die Begleitung

  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes; Anforderungen an

  • LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 595/01

    Einsetzten eines Betreuers für die Aufgabengebiete Gesundheitsfürsorge,

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 20 W 24/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes zur Information

  • LG Mainz, 17.07.2002 - 8 T 182/02

    Betreuervergütung: Zeitaufwandsentschädigung für die Auswahl einer geeigneten

  • LG Cottbus, 07.06.2002 - 7 T 447/00

    Entlassung des Betroffenen aus dem Krankenhaus ; Schwelle des medizinischen

  • LG Mainz, 28.06.2002 - 8 T 55/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Prüfung des vergütungspflichtigen Zeitaufwands

  • LG Mainz, 28.05.2002 - 8 T 98/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Prüfung des vergütungspflichtigen Zeitaufwands

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