Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.06.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02   

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BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02 (https://dejure.org/2002,5262)
BayObLG, Entscheidung vom 03.06.2002 - 3Z BR 94/02 (https://dejure.org/2002,5262)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 3Z BR 94/02 (https://dejure.org/2002,5262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis alle Angelegenheiten

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2
    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XVII 434/01
  • LG Amberg - 33 T 945/01
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1225
  • BtPrax 2002, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).

    Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen BayObLGZ 1996, 262/263 f.).

  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m. w. N.).

    Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65; NJW-RR 1997, 967).

  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.

    Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65; NJW-RR 1997, 967).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).

    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.

  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Sie darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 51).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. z.B. BayObLG BtPrax 2002, 38 m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 und BtPrax 2002, 216).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Sie darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871 und 2002, 1225/1226).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5355
BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02 (https://dejure.org/2002,5355)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 3Z BR 108/02 (https://dejure.org/2002,5355)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 3Z BR 108/02 (https://dejure.org/2002,5355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Stundensatz einer hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 516/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1676/02
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1657 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Besondere Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 BtPrax 2000, 81).

    Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht es ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99
    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99

    Vergütung von Berufsvormündern

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Die im Grundlagenbereich der Ausbildung erworbenen Kenntnisse in Betriebspsychologie, Berufs- und Arbeitspädagogik, Betriebswirtschaftslehre sowie Arbeits- und Sozialrecht befähigen die Betreuerin nicht nur zu einer effektiveren Betreuungsführung im Bereich der Vermögenssorge (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1309 für Fachprüfungen in den Fächern Volkswirtschaftslehre und landwirtschaftliche Betriebslehre), sondern verschaffen ihr auch diejenige Sozialkompetenz, welche ihr eine vertrauensvolle Leitung der Betreuung im Gespräch mit dem Betreuten auf dem Gebiet seiner persönlichen Verhältnisse besser ermöglichen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 100 und OLG Hamm Rpfleger 2002, 314 für die Befähigung zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310 für eine Diplomlehrerin für Mathematik und Chemie; OLG Hamm Rpfleger 2002, 313 für eine Lehrerin für Pflegeberufe und einen Krankenpflegehelfer; BayObLG FamRZ 2002, 303 für einen Beamten des mittleren nichttechnischen Dienstes).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Hierzu bedarf es eines möglichst engen persönlichen Kontakts (vgl. BayObLGZ 2000, 291/293; OLG Dresden FamRZ 2000, 463) und des Bemühens um ein persönliches Vertrauensverhältnis, der Einbeziehung des Betreuten in anstehende Entscheidungen (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB), der Erörterung, inwieweit Vorstellungen und Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen, sowie der Verdeutlichung des Zwecks und der Erforderlichkeit notwendiger, in die Lebensverhältnisse des Betreuten eingreifender Maßnahmen (vgl. BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Des Weiteren erreicht auch die Ausbildung an einer Fachakademie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig nicht das für eine Vergleichbarkeit mit einer Fachhochschulausbildung erforderliche Niveau (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2005, 351; BayObLG FamRZ 2004, 1065 sowie BtPrax 2002, 216 und NJWE-FER 2000, 58).
  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    So sind Kenntnisse als Human- oder Veterinärmediziner, Alten- oder Krankenpfleger, Finanzfach- oder Einzelhandelskauffrau oder als Diplomingenieur als nutzbar angesehen worden (vgl. die Zusammenstellung bei Dodegge/Roth Betreuungsrecht Vergütung F Rn. 129), ebenso solche als Lehrer am Gymnasium (LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [LS]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43), als Hauswirtschaftsleiterin (BayObLG FamRZ 2002, 1657), als Heilpädagogin (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657) und als Diplompädagoge (ThürOLG NJW 2002, 101).
  • OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07

    Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG BtPrax 2002, 216/217 m.w.N.).
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