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   OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02   

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https://dejure.org/2002,3510
OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02 (https://dejure.org/2002,3510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 (https://dejure.org/2002,3510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 (https://dejure.org/2002,3510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BVormVG, § 1836 Abs 1 S 2 BGB, § 1835 Abs 2 BGB, § 1836a BGB, § 1908i BGB
    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse bei Abschluss einer Fachschule für Heilpädagogik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsstufe eines Betreuers; Staatlich anerkannte Heilpädagogin; Der Qualifikation des Betreuers entsprechender Betrag; Für die Führung der Betreuung nutzbare besondere Kenntnisse; Dem Abschluss der Fachhochschule vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Fachschule für Heilpädagogik, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Eingruppierung bei mit einer Fachhochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1657 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Hierbei zählen nach dem Willen des Gesetzgebers zu den Hochschulen im Sinne dieser Vorschrift auch Fachhochschulen (vgl. BT-Drucks. 13/758 S. 28; BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, so spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Hierbei zählen nach dem Willen des Gesetzgebers zu den Hochschulen im Sinne dieser Vorschrift auch Fachhochschulen (vgl. BT-Drucks. 13/758 S. 28; BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. BayObLG a.a.0. und EzFamR 2000, 104; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    Nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung kann jedoch im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann ( vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398 ).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99

    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).

  • OLG Dresden, 20.10.1999 - 15 W 1637/99

    Erhöhung des Stundensatzes wegen Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00

    Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • LG Neubrandenburg, 21.02.2000 - 4 T 61/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden und diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 31 = JurBüro 2000, 93; Barth/Wagenitz, Bt Prax 1996, 118).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Das Landgericht hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin mit dem angefochtenen Beschluss die Betreuervergütung für diesen Zeitraum auf 509, 20 EUR herabgesetzt und zur Begründung ausgeführt, es dürfe nur der Stundensatz von 33, 50 EUR zu Grunde gelegt werden; da die mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung der Antragstellerin lediglich ein Jahr gedauert habe, könne sie auch unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 -(OLG-Report Frankfurt 2002, 277 und FamRZ 2002, 277) in ihrer Wertigkeit nicht einer Hochschulausbildung gleichgesetzt werden.

    Hierzu ist anerkannt, dass zu den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 BVormVG bzw. § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 VBVG auch Fachhochschulen zu rechnen sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; Senatsbeschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 a.a.O.).

    Dabei können als Kriterien für die Vergleichbarkeit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und der Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307; Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).

    Es kann jedoch nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398 und Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Soweit vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 -, (Rn. 5, juris) sowie der von Herrn ... vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2004 (Az. 5 T 440/03; Bl. 136-140 R d. A.) und des OLG Zweibrücken vom 04.03.2004 (Az. 3 W 19/04Bl. 174 ff d. A.) aus diesen Zugangsvoraussetzungen ableitet, dass die Heilpädagogikausbildung in Hessen aufgrund der vorausgehenden besonderen Fachschulausbildung (zum staatlich anerkannten Erzieher auf Fachschulniveau) sowie der vorausgesetzten mindestens zweijährigen Berufserfahrung gegenüber der früheren Ausbildung auf einem höheren Niveau liege und deshalb eine Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium maßgeblich begründet sei, kann dem nach der neueren BGH-Rechtsprechung nicht (mehr) gefolgt werden.

    Die weitere Beschwerde wird zugelassen, da vor dem Hintergrund der sich gegenüberstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 , BeckRS 2002, 30273751) /des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2001, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 ff d.A) und der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere im Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362) eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung stand und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok. bei Juris).
  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

    Die Ausbildung an einer bayerischen Fachakademie zum "Staatlich anerkannten Heilpädagogen" ist im Sinne des Berufsvormündervergütungsrechts nicht einer Hochschulausbildung vergleichbar (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 26; Abgrenzung zu OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657).

    c) Eine andere Beurteilung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1657) im erfolgreichen Absolvieren der Hedwig-Heyl-Schule (Fachschule für Heilpädagogik) in Frankfurt am Main und der hierdurch erworbenen Befugnis, den Titel "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen, eine Ausbildung sieht, die einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar sei.

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen abgeschlossenem TH-Studium in Chemie

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat ( vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62 ) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8143
OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2002,8143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2002,8143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2002,8143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG; Dauer der selbstständigen Berufsbetreuertätigkeit ; Keine Schutzwürdigkeit höherer Einkommenserwartungen; Bestands- und Vertrauensschutz

  • Bt-Recht

    Voraussetzung der Annahme eines Berufsbetreuers, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1
    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BvormVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1511 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Die Arbeit als angestellter Vereinsbetreuer erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BVormVG nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307, Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1836 a Rn. 65).

    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

  • BVerfG, 06.06.2000 - 1 BvR 1125/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Im Übrigen ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juni 2000 (BtPrax 2000, 212) ohnehin sehr zweifelhaft, ob den Berufsbetreuern überhaupt ein Bestands- und Vertrauensschutz hätte gewährt werden müssen.
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    (...) Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor beruflicher und finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).".
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Seine Vergütung wird vielmehr von dem Betreuungsverein gezahlt, und sie muss sich nicht an den Vergütungssätzen eines selbständigen Berufsbetreuers orientieren (vgl. dazu grds. BAG BtPrax 1997, 32; BVerfG BtPrax 2002, 35).
  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Seine Vergütung wird vielmehr von dem Betreuungsverein gezahlt, und sie muss sich nicht an den Vergütungssätzen eines selbständigen Berufsbetreuers orientieren (vgl. dazu grds. BAG BtPrax 1997, 32; BVerfG BtPrax 2002, 35).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10610
OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02 (https://dejure.org/2002,10610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2002 - 2 W 20/02 (https://dejure.org/2002,10610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 2 W 20/02 (https://dejure.org/2002,10610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation; Keine Anerkennung als "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung"; Zeugnis kein Prüfungsnachweis nach§ 4 AGBtG Schleswig-Holstein

  • Bt-Recht

    Nachqualifikation, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 2; ; AGBtG Schl.-H. § 4

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 2; AGBtG Schl.-H. § 4
    Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02
    Dazu hat das Landgericht sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.2000 (FamRZ 2000, 1277 = BtPrax 2000, 212) berufen und gemeint, dass eine Kompensation durch verfassungskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 BVormVG nicht nur dann vorzunehmen sei, wenn ein Landesgesetzgeber durch Untätigkeit die Anerkennung von Nachqualifikationen verhindere, sondern auch dann, wenn durch Ausgestaltung des jeweiligen Ausführungsgesetzes gem. § 2 BVormVG eine Nachqualifikation unverhältnismäßig erschwert werde.
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02
    Weder kann der dreisemestrige Kontaktstudiengang mit seinen Leistungsnachweisen als "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung" im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG angesehen werden (so auch OLG Celle Nds.Rpfl. 2001, 228) noch erfüllen seine Zeugnisse die Voraussetzungen von § 4 AG BtG, weil sie nicht auf der Grundlage von Ausführungsregelungen zum BVormVG erteilt worden sind.
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

    Der von dem Vereinsbetreuer B an der Fachhochschule Hamburg erfolgreich absolvierte Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation stellt aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich keine einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG dar (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26. Juni 2002 - 2 W 20/02, OLGR 2002, 234).
  • LG Köln, 01.02.2005 - 6 T 5/05
    - 2 W 20/02 -).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9357
OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02 (https://dejure.org/2002,9357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2002 - 19 AR 5/02 (https://dejure.org/2002,9357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2002 - 19 AR 5/02 (https://dejure.org/2002,9357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer versäumten Anfrage entsprechend § 46 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) auf die Wirksamkeit einer Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 65 a; ; FGG § 46

  • rechtsportal.de

    FGG § 65 a § 46
    Voraussetzung des Abgabeverfahrens nach §§ 46 , 65a FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Prüfungsumfang des übernehmenden Gerichts

Verfahrensgang

  • AG Ettenheim - XVII 52/92
  • AG Kehl - XVII 14/02
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 115
  • BtPrax 2002, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit unter

    Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt.
  • OLG München, 17.07.2007 - 33 AR 7/07

    Zuständigkeit des örtlich unzuständigen Vormundschaftsgericht nach endgültiger

    Derartige Verfahrensmängel können allenfalls auf Anfechtung zur Aufhebung der Entscheidung führen, bewirken aber nicht deren Nichtigkeit (vgl. auch OLG Karlsruhe FGPrax 2002, 115 mwN; Jansen/Sonnenfeld § 65a FGG 3. Aufl. Rn. 11).
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