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   BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02   

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https://dejure.org/2002,4446
BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02 (https://dejure.org/2002,4446)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 3Z BR 219/02 (https://dejure.org/2002,4446)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 3Z BR 219/02 (https://dejure.org/2002,4446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der persönlichen Kontaktaufnahme zwischen Betreuer und Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 1835 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1901 Abs. 1; ; BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Persönliche Kontakte zum Betreuten gehören zum Aufgabenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufgaben des Betreuers; Persönliche Kontaktaufnahme zwischen Betreuer und Betreutem; Bestellung für bestimmten Aufgabenkreis; Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Betroffenem und Betreuer

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - XVII 214/00
  • LG München II - 6 T 4574/02
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 633 (Ls.)
  • BtPrax 2003, 130
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Koblenz, 06.10.1997 - 2 T 648/97
    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    Daraus folgt, dass in der Regel rein tatsächliche Hilfeleistungen nicht zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören und damit nicht vergütungsfähig sind (vgl. LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496 und FamRZ 2002, 845/846; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 10; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1901 Rn. 1).

    So hat die Rechtsprechung eine Vergütung für die Begleitung bei Einkäufen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 4.63/464; LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496; LG Mainz JurBüro 1999, 603) oder bei Arztbesuchen (vgl. LG Koblenz aaO; LG Mainz aaO), für die Teilnahme an Elternabenden (vgl. LG Mainz aaO) oder Ausflügen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 462/464), für das Wegbringen von Überweisungen sowie für das Abholen von Kontoauszügen (vgl. AG Betzdorf FamRZ 2001, 1242) versagt.

  • LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 595/01

    Einsetzten eines Betreuers für die Aufgabengebiete Gesundheitsfürsorge,

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    Daraus folgt, dass in der Regel rein tatsächliche Hilfeleistungen nicht zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören und damit nicht vergütungsfähig sind (vgl. LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496 und FamRZ 2002, 845/846; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 10; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1901 Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    Ist aber der Betreute auf tatsächliche Hilfe angewiesen und können staatliche oder private Organisationen die notwendigen Hilfsmaßnahmen entweder nicht oder nicht mit demselben Erfolg anbieten oder kann die Hilfeleistung durch den Betreuer mit wesentlich geringerem Aufwand erledigt werden, kann das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Betreutem und Betreuer im Einzelfall auch die Vornahme tatsächlicher Hilfeleistungen - im Rahmen der dem Betreuer übertragenen Aufgabenkreise - gestatten mit der Folge, dass der Betreuer eine Vergütung für derartige Handlungen verlangen kann (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87 für die Hilfe beim Umzug des Betreuten).
  • LG Koblenz, 24.07.1997 - 2 T 284/97
    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    Der Besuch anlässlich des Geburtstags des Betroffenen fällt demgegenüber zufällig unter den Wochenrhythmus, so dass dahinstehen kann, ob Besuche an Geburtstagen oder bei Weihnachtsfeiern grundsätzlich vergütungsfähig sind oder nicht (vgl. LG Koblenz FamRZ 1998, 183 einerseits und MünchKomm/Wagenitz § 1836 Rn. 47 andererseits).
  • LG Mainz, 19.05.1999 - 8 T 124/99
    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    So hat die Rechtsprechung eine Vergütung für die Begleitung bei Einkäufen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 4.63/464; LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496; LG Mainz JurBüro 1999, 603) oder bei Arztbesuchen (vgl. LG Koblenz aaO; LG Mainz aaO), für die Teilnahme an Elternabenden (vgl. LG Mainz aaO) oder Ausflügen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 462/464), für das Wegbringen von Überweisungen sowie für das Abholen von Kontoauszügen (vgl. AG Betzdorf FamRZ 2001, 1242) versagt.
  • LG Leipzig, 27.09.1999 - 12 T 3557/99

    Anzahl der Hausbesuche

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    In der Regelwerden ein oder maximal zwei Besuche beim Betreuten im Monat als erforderlich angesehen (vgl. LG Leipzig FamRZ 2000, 1047; LG Mainz BtPrax 1997, 245; 2002, 174; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 19; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 47; Knittel, BtG § 1836 Rn. 27; differenzierend: Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836a BGB Rn. 14: keine feste Regel; Jürgens § 1835 BGB Rn. 5: je nach Besonderheit des Einzelfalles).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    Rein tatsächliche Hilfe- oder Pflegeleistungen hat der Betreuer grundsätzlich nicht zu erbringen, er ist lediglich für die Organisation der erforderlichen tatsächlichen Hilfsmainahmen verantwortlich (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9.10.2002 Az. 3Z BR 146/02).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    a) Wird ein Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, im Interesse des Betroffenen tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 2001, 324/325 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    Die Betreuung ist eine rechtsfürsorgerische Tätigkeit; sie ist ihrem Wesen nach bürgerlich-rechtlich geregelte gesetzliche Vertretung (vgl. BayObLGZ 1998, 44/45).
  • LG Mainz, 28.07.1997 - 8 T 144/97
    Auszug aus BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02
    In der Regelwerden ein oder maximal zwei Besuche beim Betreuten im Monat als erforderlich angesehen (vgl. LG Leipzig FamRZ 2000, 1047; LG Mainz BtPrax 1997, 245; 2002, 174; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 19; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 47; Knittel, BtG § 1836 Rn. 27; differenzierend: Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836a BGB Rn. 14: keine feste Regel; Jürgens § 1835 BGB Rn. 5: je nach Besonderheit des Einzelfalles).
  • BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04

    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).
  • VG Berlin, 21.01.2015 - 80 K 47.13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen Versäumnissen im Rahmen der Tätigkeit als

    Wie häufig persönliche Kontakte zu diesem Zweck stattzufinden haben, ist eine Frage des Einzelfalles; der Betreuer hat einen Ermessensspielraum (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 3Z BR 219/02 -, juris Rn. 9).
  • OLG Jena, 29.03.2005 - 9 W 3/05

    Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung

    Auch wenn ihm - wie hier - die Gesundheitssorge obliegt, so hat er regelmäßig Hilfsdienste Dritter zu bestellen, welche die gesundheitliche und psychische Situation des Betroffenen in Gesprächen zu überprüfen und ihn seelisch zu stabilisieren haben (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 633, 634).
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