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   BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03   

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https://dejure.org/2003,6762
BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03 (https://dejure.org/2003,6762)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2003 - 3Z BR 41/03 (https://dejure.org/2003,6762)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2003 - 3Z BR 41/03 (https://dejure.org/2003,6762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör, persönliche Anhörung auch im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 70e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70e
    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei nicht nur vorübergehender Unterbringung; Zugang eines Gutachtens und Gelegenheit zur Stellungnahme vor dessen Verwertung; Gebot einer Wiederholung der persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - XVII 579/02
  • LG Memmingen - 4 T 184/03
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1499 (Ls.)
  • BtPrax 2003, 175
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 25.07.1988 - 3 W 78/88
    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    Soll der Betroffene - wie hier - nicht nur vorläufig untergebracht werden, darf im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ein Gutachten nur verwertet werden, wenn er ausreichend Gelegenheit hatte, vor der Entscheidung dazu Stellung zu nehmen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 544).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    Das Gutachten muss ihm daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG BtPrax 1993, 208/209 und FamRZ 1995, 695; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 70e Rn.16; Knittel BtG § 70e Rn. 15).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    a) Geht es um die nicht nur vorläufige Unterbringung, ist die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs in der Regel geboten (BayObLG Beschluss vom 29.1.2003 - 3Z BR 15/03).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    Das Gutachten muss ihm daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG BtPrax 1993, 208/209 und FamRZ 1995, 695; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 70e Rn.16; Knittel BtG § 70e Rn. 15).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Im Anschluss an die Beweisaufnahme wird sicherzustellen sein, dass dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten gegeben wird, wenn er sich - anders als bei vorheriger Übermittlung eines schriftlichen Gutachtens - nicht ausreichend hierauf vorbereiten konnte (vgl. BGH Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08 - NJW 2009, 2604 Rn. 8; vgl. auch BayObLG BtPrax 2003, 175, 176).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Es kann dahinstehen, ob dies bereits verfahrensrechtswidrig war, weil in Fällen, in denen der Betroffene nicht nur vorübergehend untergebracht werden soll, im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ein Gutachten nur verwertet werden darf, wenn er ausreichend Gelegenheit hatte, vor der Entscheidung dazu Stellung zu nehmen; das Gutachten muss dem Betroffenen daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG, BtPrax 2003, 175; BayObLG-Report 1993, 84, 86).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 52/04

    Unterbringungsgenehmigung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung

    Zwar ist die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs in der Regel geboten (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1854 [LS]; FamRZ 2003, 1499 [LS]; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17 m.w.N.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28), da die mit der Unterbringung verbundene Behandlung die Befindlichkeit des Betroffenen positiv beeinflussen kann.
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