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OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung bei chronifizierter Schizophrenie
- Judicialis
BGB § 1906 I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906 Abs. 1
Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschlossene Unterbringung; Abbruch einer fachpsychiatrischen ambulanten Behandlung; Gefahr der Eigengefährdung und Fremdgefährdung; Voraussetzungen der geschlossenen Unterbringung; Unterbringung als geeignetes Mittel zur Durchsetzung einer Untersuchung; Güterabwägung ...
Verfahrensgang
- AG Pinneberg - 42 XVII T 3072
- LG Itzehoe, 03.04.2003 - 4 T 144/03
- OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03
Papierfundstellen
- BtPrax 2003, 223
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Dies folgt schon daraus, dass in diesem Falle nicht nur die Unterbringung und ihre Dauer, sondern auch der mit der Zwangsbehandlung verbundene Eingriff und dessen Folgen in die gebotene Güterabwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sind (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2003, 223, 224). - OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit …
Weder der Anhörung noch dem sonstigen Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die chronische Krankheit der Betroffenen sich durch den erneuten Ausbruch erheblich verschlimmert hat oder verschlimmern wird (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2003, 223/224). - OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung
Es müssen dann konkrete krankheitsbedingte Ereignisse feststehen, aus denen sich mit erforderlicher Wahrscheinlichkeit auf die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung oder einer Selbsttötung schließen lässt (Senat Beschluss vom 07.05.2003, 2 W 73/03, OLGR Schleswig 2003, 391 = BtPrax 2003, 223).