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   BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03   

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BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03 (https://dejure.org/2003,6322)
BayObLG, Entscheidung vom 18.06.2003 - 3Z BR 108/03 (https://dejure.org/2003,6322)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 3Z BR 108/03 (https://dejure.org/2003,6322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abweichen vom Betreuervorschlag des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Auswahl eines Betreuers; Nichtberücksichtigung des ernsthaften Vorschlags des Betroffenen nur bei konkreter Gefahr für sein Wohl; Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechts; Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betroffenem und Betreuer; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1871 (Ls.)
  • BtPrax 2003, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f., BayObLGZ FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob bzw. inwieweit die Bestellung dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf hin, ob der Tatrichter die unbestimmten Rechtsbegriffe "Wohl" (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375) und "Zuwiderlaufen" (vgl. Damrau/ Zimmermann § 1897 Rn. 34) verkannt, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssatze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG aaO; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).

  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f., BayObLGZ FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f., BayObLGZ FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03
    Abgesehen von den obigen Bedenken ist die Bestellung eines Familienangehörigen dem Wohl des Betroffenen aber dann nicht dienlich, wenn erhebliche innerfamiliäre Spannungen bestehen, die eine Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen nicht gewährleisten (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    In diesem Fall steht dem Gericht bei der Auswahlentscheidung kein Ermessen zu (BayObLG, BtPrax 2003, 270 = Juris, Rdn. 11).
  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    So wirkt sich die Vermögenssorge auch auf die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge aus, wenn ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel insbesondere eine intensive ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Heim nicht finanziert werden können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 768 a.E.; BtPrax 2003, 270/271).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Zweck der Regelung des § 1897 Abs. 4 BGB ist die Sicherstellung nicht nur des - verbliebenen - Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen, sondern auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betroffenem und Betreuer (BayObLG BtPrax 2003, 270; BtPrax 2004, 111; Palandt/ Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 16).
  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    Dem Vorschlag braucht dann nicht entsprochen zu werden, wenn der Vorschlag nicht auf einer eigenständigen und dauerhaften Willensbildung des Betroffenen beruht (BayObLG FamRZ 2003, 1871 [LS] = ZFE 2004, 92; FamRZ 2004, 978; FamRZ 2005, 548).
  • AG Bonn, 22.09.2016 - 36 XVII 525/14

    Vorsorgevollmacht, Geschäftsunfähigkeit, Auswahl des Betreuers

    Allerdings muss das Betreuungsgericht davon überzeugt sein, dass der Wunsch des Betroffenen auf seiner eigenständigen und dauerhaften Willensbildung des Betroffenen beruht (BayObLG, BtPrax 2003, 270).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Der Vorschlag muss nicht ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft sein (anders BayObLG BtPrax 2003, 270); es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden.
  • BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03

    Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des Betreuers

    Zweck der Regelung des § 1897 Abs. 4 BGB ist die Sicherstellung nicht nur des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen, sondern auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betroffenem und Betreuer (BayObLG BtPrax 2003, 270; Palandt/ Diederichsen BGB 63.Aufl. § 1897 Rn. 16).
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