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   BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03   

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https://dejure.org/2003,7527
BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03 (https://dejure.org/2003,7527)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.2003 - 3Z BR 191/03 (https://dejure.org/2003,7527)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 3Z BR 191/03 (https://dejure.org/2003,7527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen einer Verfahrensvollmacht durch Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Vertreter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Betreuerbestellung füe einen Volljährigen wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten, Betreuerbestellung, freie Willensbestimmung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; FGG § 13; ; ZPO § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 13; ZPO § 87
    Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen der Betreuten - Vertretung des Betreuten im Beschwerdeverfahren bei Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 976 (Ls.)
  • BtPrax 2004, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Gemäß § 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB ist es deshalb z.B. möglich, mit der Verwaltung des Vermögens eines Betroffenen wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten einen Fachmann zu beauftragen, die außerdem erforderliche Betreuung in persönlichen Angelegenheiten dagegen einer nahestehenden Person zu übertragen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 104/02

    Fristlauf bei Zustellung an mehrere Verfahrensbevollmächtigte; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    So hat der nunmehrige Verfahrensbevollmächtigte nicht angezeigt, dass er die Betroffene allein vertrete (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 567/568).
  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die einstweilige Anordnung, welche dieser Beschluss beinhaltet, wurde durch die endgültige Entscheidung des Amtsgerichts vom 17.7.2003 gegenstandslos, so dass die Hauptsache insoweit erledigt ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85 und 87 "prozessuale Überholung").
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Ist der Betroffene in diesem Sinne einsichtsfähig, so ist seine ablehnende Haltung zu akzeptieren, soweit er in der Lage ist, eine dieser Einsicht entsprechende Entscheidung zu treffen und hiernach zu handeln (vgl. Bt-Drucks. 15/2494, S. 28; OLG Köln FGPrax 2006, 117; BayObLG BtPrax 2004, 68).
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