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   OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06   

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https://dejure.org/2006,4434
OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung eines von mehreren Berufsbetreuern, Gesetzesänderung, BtÄndG

  • Judicialis

    BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit und Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Entlassung eines von mehreren vor dem 1.7.2005 bestellten, berufsmäßig tätigen Betreuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 117
  • FamRZ 2006, 890 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 397
  • BtPrax 2006, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 101, 239, 263).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    a) Zu Recht nimmt das Landgericht an, bei Bestellung mehrerer Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise ein wichtiger Grund für die Entlassung einer dieser Betreuer schon dann gegeben ist, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Da ein wichtiger Grund i. S. des § 1908b BGB nicht in der Person oder dem Verhalten des Betreuers liegen muss (Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. § 1908b Rn. 4 ff.; vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1457) und der Betreuer auch entlassen werden kann, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person vorschlägt (§ 1908b Abs. 3 BGB), ist dem Interesse des Betreuers, die Betreuung fortzusetzen, ohnehin nur ein sehr geringer Stellenwert einzuräumen, der gegenüber den Veränderungsgründen des Gesetzgebers nicht überwiegen kann.
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
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