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   OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06   

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https://dejure.org/2006,7235
OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz einer Betreuung durch eine Vollmacht; Wirksamer Widerruf einer Vollmacht; Aufhebung der Betreung im Beschwerderechtszug

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuung trotz Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 1896 II 2; ; FGG § 12; ; FGG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Keine Entbehrlichkeit der Betreuung durch Bevollmächtigung bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung bei Vollmacht entbehrlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 217
  • FamRZ 2006, 1629 (Ls.)
  • BtPrax 2006, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Das Erstbeschwerderecht des Beteiligen zu 1. bestand - wie klarstellend anzumerken ist - nicht auf Grund seiner in Anspruch genommenen Stellung als Bevollmächtigter (BayObLG FamRZ 2003, 1219), sondern seiner Stellung als Bruder des Betroffenen (§ 69 g Abs. 1 FGG).

    Eine sogenannte Kontrollbetreuung würde dann nicht mehr ausreichen, weil nicht abgewartet werden muss, bis tatsächlich weitere Schäden eintreten (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1221).

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass der Betroffenen diese Vollmachten wirksam widerrufen hat oder dass wegen des Widerrufs zumindest begründete Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen, denn schon im letztgenannten Fall wäre eine Vollmacht zur Besorgung von Geschäften weniger geeignet als eine Betreuung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 720; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1896 Rn. 11).

    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).

  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 149/03

    Betreuungsverfahren bei Zweifel über die Wirksamkeit mehrerer Vorsorgevollmachten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer

    Das gilt auch dann, wenn die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach den getroffenen Feststellungen - wie hier - außer Frage steht, es aber zweifelhaft ist, ob sie wirksam widerrufen worden ist (OLG Schleswig BtPrax 2006, 191; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 BGB Rn. 19).

    Denn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr wird durch ihren Widerruf auch dann eingeschränkt, wenn Zweifel an der Wirksamkeit des Widerrufs verbleiben (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191).

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191 mwN).

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • LG Offenburg, 13.01.2017 - 2 O 107/16

    Zulässigkeit einer Drittfeststellungsklage: Rechtliches Interesse an der

    In diesem Zusammenhang wäre auch die Geschäftsfähigkeit der Frau F im Moment der Vollmachtserteilung zu klären (dazu OLG Hamm, NJW-RR 2010, 799; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 217).
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