Rechtsprechung
   OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7274
OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06 (https://dejure.org/2006,7274)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2006 - 33 Wx 248/06 (https://dejure.org/2006,7274)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 33 Wx 248/06 (https://dejure.org/2006,7274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Betreuung, Beschwerdeefugnis des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1
    Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei Fortsetzungswunsch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis bei Aufhebung einer Betreuung; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen; Vorliegen konkret festzustellender Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung eigener Angelegenheiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1087
  • MDR 2007, 482
  • FamRZ 2007, 743
  • BtPrax 2007, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Der Betroffene ist gegen die Aufhebung der Betreuung beschwerdebefugt, wenn er die Aufrechterhaltung der Betreuung anstrebt (Abgrenzung zu BayObLG MDR 2001, 94).

    Wird die Betreuung aufgehoben, ist die Rechtsposition des Betreuten hierdurch negativ betroffen, da er die ihm vom Staat in Form von Rechtsfürsorge gewährte soziale Leistung (BayObLG MDR 2001, 94/95) verliert.

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Recht in diesem Sinne ist jedes dem Beschwerdeführer durch die Rechtsordnung zuerkannte und von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG aaO).
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Die weitere Beschwerde gegen die Verwerfung der Erstbeschwerde ist stets zulässig (BayObLGZ 1991, 1/4).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG aaO; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05

    Keine Betreuung bei rechtlich möglicher Besorgung eigener Angelegenheiten

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.; Senatsentscheidung BtPrax 2005, 156 und vom 5.10.2005 - 33 Wx 181/05).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.; Senatsentscheidung BtPrax 2005, 156 und vom 5.10.2005 - 33 Wx 181/05).
  • KG, 24.11.1970 - 1 W 5191/70
    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Dabei kann nach anerkannten Grundsätzen ein Beschwerderecht grundsätzlich nur aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht aber aus der Art der Begründung der angefochtenen Entscheidung hergeleitet werden (BayObLGZ 1975, 420/424 m.w.N.; KG OLGZ 1971, 215/216; Bassenge/Herbst /Roth FGG/RPflG 10.Aufl. § 20 FGG Rn.8; Keidel/Kahl FGG 15.Aufl. § 20 Rn.12).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Recht in diesem Sinne ist jedes dem Beschwerdeführer durch die Rechtsordnung zuerkannte und von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG aaO).
  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuung dient auch dem öffentlichen Interesse daran, erkennbar unnötige Betreuungen zu vermeiden (OLG Zweibrücken aaO; OLG Köln FamRZ 1996, 249; Soergel/Zimmermann § 1896 Rn. 75).
  • BayObLG, 27.11.1975 - BReg. 1 Z 59/75
    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
    Dabei kann nach anerkannten Grundsätzen ein Beschwerderecht grundsätzlich nur aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht aber aus der Art der Begründung der angefochtenen Entscheidung hergeleitet werden (BayObLGZ 1975, 420/424 m.w.N.; KG OLGZ 1971, 215/216; Bassenge/Herbst /Roth FGG/RPflG 10.Aufl. § 20 FGG Rn.8; Keidel/Kahl FGG 15.Aufl. § 20 Rn.12).
  • BayObLG, 21.06.1983 - BReg. 1 Z 7/83

    Keine Ablieferung von Erbverzichtsverträgen

  • LG Bochum, 11.05.2016 - 7 T 74/16

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Betreuung

    Auch insoweit ist der Betroffene nur dann beschwerdebefugt, wenn er die Aufrechterhaltung der Betreuung anstrebt (OLG München, Beschluss vom 20.12.2006, 33 Wx 248/06, FamRZ 2007, 743 f.).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Insofern wäre der Betroffene - und dann auch dessen Verfahrenspflegerin - beschwerdebefugt, wenn der Betroffene selbst die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts anstreben würde ( OLG München , Beschluss vom 20.12.2006, Az.: 33 Wx 248/06 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht