Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 09.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18964
OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 S 1 FamFG, § 273 S 1 FamFG, § 15 RPflG, FGG-RG
    Betreuungsverfahren: Zuständigkeit für die Abgabe an ein anderes Gericht unter Geltung des FGG - Reformgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit des Richters für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe des Betreuungsverfahrens, Zuständigkeit des Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionelle Zuständigkeit des Richters für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 169
  • FamRZ 2010, 1371
  • Rpfleger 2010, 368
  • BtPrax 2010, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10
    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10
    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Der insoweit vertretenen Auffassung, nach der mit Blick auf die im Betreuungsverfahren bestehenden laufenden richterlichen Prüfungspflichten die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht stets durch den Richter zu treffen ist (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2010 169, 170; KG, FamRZ 1996, 1340; OLG München, FGPrax 2008, 67), folgt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - I-25 Wx 73/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15257
OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - I-25 Wx 73/09 (https://dejure.org/2010,15257)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2010 - I-25 Wx 73/09 (https://dejure.org/2010,15257)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2010 - I-25 Wx 73/09 (https://dejure.org/2010,15257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht

    Vergütung des Vereins als Vormund, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de

    Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Vereins als gerichtlich bestellter Vormund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BtPrax 2010, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 25 Wx 73/09
    Weder die Vorschrift des § 1908 e BGB noch die des § 67 a Abs. 4 FGG, wie es der Bundesgerichtshof für den (Vereins-)Pfleger eines Kindes befürwortet hat (vgl. BGH NJW-RR 2007, 937 ff.), ist hier, auch nicht entsprechend, anwendbar.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 25 Wx 73/09
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11.11.1999 (FamRZ 2000, 414 f.) entschieden, dass die Vorenthaltung jeglicher angemessener Entschädigung für die Wahrnehmung einer Verfahrenspflegschaft gemäß § 67 FGG durch einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, der bei diesem beschäftigt ist, eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit darstelle und auch mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar sei.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Ebenso lehnt die herrschende Meinung einen Vergütungsanspruch des zum Vormund bestellten Vereins ab (OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; OLG Düsseldorf BtPrax 2010, 126; M. Hamdan/B. Hamdan in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 1791 a BGB Rn. 14; S. C. Saar in Erman BGB 12. Aufl. § 1791 a BGB Rn. 4 und Anh. zu § 1836 Rn. 3; Müller ZKJ 2007, 449).
  • OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10

    Vergütungsanspruch eines als Vormund für ein minderjähriges Kind bestellten

    Denn diesbezüglich erhalte er Unterstützung durch die für die öffentliche Jugendhilfe zuständige Kommune, wie das OLG Düsseldorf (BtPrax 2010, 126) festgestellt habe.

    Vielmehr erhalten sie durch die Städte und Gemeinden für ihre Tätigkeit eine finanzielle Unterstützung" (so aber OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.3.2010, BtPrax 2010, 126).

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Ebenso lehnt die herrschende Meinung einen Vergütungsanspruch des zum Vormund bestellten Vereins ab (OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; OLG Düsseldorf BtPrax 2010, 126; M. Hamdan/ B. Hamdan in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 1791 a BGB Rn. 14; S. C. Saar in Erman BGB 12. Aufl. § 1791 a BGB Rn. 4 und Anh. zu § 1836 Rn. 3; Müller ZKJ 2007, 449).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Ebenso lehnt die herrschende Meinung einen Vergütungsanspruch des zum Vormund bestellten Vereins ab (OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; OLG Düsseldorf BtPrax 2010, 126; M. Hamdan/ B. Hamdan in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 1791 a BGB Rn. 14; S. C. Saar in Erman BGB 12. Aufl. § 1791 a BGB Rn. 4 und Anh. zu § 1836 Rn. 3; Müller ZKJ 2007, 449).
  • OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11

    Vormundschaft: Vergütungsanspruch eines Vereins

    D.h., es besteht für die Vereine die Möglichkeit entsprechender Gestaltung, die sie im Übrigen privilegiert, denn die erforderliche Berufsmäßigkeit wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VBVG unterstellt (vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und generell zu dem hier behandelten Problem auch OLG Düsseldorf I - 25 Wx 73/09 - juris).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 13 WF 408/10

    Vergütung des Vereinsvormundes

    D.h., es besteht für die Vereine die Möglichkeit entsprechender Gestaltung, die sie im Übrigen privilegiert, denn die erforderliche Berufsmäßigkeit wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VBVG unterstellt (vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und generell zu dem hier behandelten Problem auch OLG Düsseldorf I -25 Wx 73/09 - juris).
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