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   BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11   

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https://dejure.org/2012,11260
BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11 (https://dejure.org/2012,11260)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2012 - XII ZB 393/11 (https://dejure.org/2012,11260)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - XII ZB 393/11 (https://dejure.org/2012,11260)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG
    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Erhöhter Stundensatz wegen eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums; Lebens- und Berufserfahrung als vergütungserhöhende Kenntnisse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer erhöhten Vergütung für einen Berufsbetreuer gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Betreuungsrelevante Kenntnisse, Fachhoschulstudium Verfahrenstechnik

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Erhöhter Stundensatz wegen eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums; Lebens- und Berufserfahrung als vergütungserhöhende Kenntnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer erhöhten Vergütung für einen Berufsbetreuer gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stundensatz eines diplomierten Verfahrenstechnikers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1133
  • BtPrax 2012, 173
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 8).

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 10).

    (3) Zu Recht ist das Landgericht auch davon ausgegangen, dass Lebens- und Berufserfahrung grundsätzlich nicht als Quelle für den Erwerb von vergütungserhöhenden nutzbaren Fachkenntnissen anzuerkennen sind (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 8).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11- juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    (1) Von Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass im umgekehrten Fall der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung entsprechend § 2 VBVG ebenfalls eine Frist von 15 Monaten ab dem Schluss der jeweiligen Abrechnungsperiode des § 9 VBVG gilt (LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 995/07 - juris Rn. 19; LG Münster FamRZ 2011, 1689; LG Dessau-Roßlau BtPrax 2012, 173; Knittel Betreuungsgesetz [Stand: 1. September 2011] § 2 VBVG Rn. 30).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 10 und vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris Rn. 11).
  • LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Der Beteiligte zu 3) verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012 (Az. XII ZB 231/11) und vom 02.05.2012 (Az. XII ZB 393/11), wonach Voraussetzung für einen höheren Stundensatz sei, dass die nach der Ausbildung vermittelten betreuungsrelevanten Kenntnisse einen erheblichen Teil der Ausbildung ausmachten.

    Dieser im Rahmen der für die Betreuung angeordneten Aufgabenkreise relevante Bereich stellt daher nachvollziehbar bei einem Pflegeberuf nur einen geringen Anteil der gesamten Ausbildung dar und bildet keinen Kernbereich der Ausbildung, wie dies nach der Rechtsprechung des BGH zu fordern ist (BGH, FamRZ 2015, 1794 f.; BGH, Beschluss v. 02.05.2012 - XII ZB 393/11 - juris).

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer

    Dieses wird sich bei der rechtlichen Einzelfallbewertung an der inzwischen umfangreichen Senatsrechtsprechung orientieren können, mit der die auch vorliegend entscheidungserheblichen grundlegenden Rechtsfragen geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629; vom 8. Februar 2012 [Studium der Versorgungstechnik] - XII ZB 230/11, XII ZB 232/11 - juris; vom 4. April 2012 [Sparkassenbetriebswirtin] - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774; vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris; vom 22. August 2012 [Diplombetriebswirt aus der ehemaligen DDR] - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475; vom 10. April 2013 [Diplomjurist] - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029; vom 23. Oktober 2013 [Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte] - XII ZB 429/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Oberstleutnant der Reserve] - XII ZB 139/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Wirtschaftsdiplom an der Sächsischen Verwaltungsakademie] - XII ZB 23/13 - juris und vom 6. November 2013 [Studiengang Chemie] - XII ZB 86/13 - juris).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, Beschluss vom 02.05.2012 - XII ZB 393/11, BeckRS 2012, 10739).
  • LG Görlitz, 17.09.2013 - 2 T 110/13

    Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse eines Absolventen für die Führung einer

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - [...], Rn. 10 und vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - [...], Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22.08.2012, - XII 319/11 - [...], Rn.18).
  • OLG Oldenburg, 28.11.2018 - 13 WF 105/18

    Vergütung des berufsmäßigen Umgangspflegers vor dem Hintergrund einer

    Denn mit dem nach Art der Ausbildung gestaffelten Stundensatz wollte der Gesetzgeber den Gerichten eine leicht zu handhabende Regelung zur Verfügung stellen und auf diese Weise eine einheitliche Vergütungspraxis sichern (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris).
  • LG Görlitz, 29.08.2013 - 2 T 95/13

    Erhöhung des Stundensatzes eines Betreuers bei Ausbildung zum Sport- und

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - [...], Rn. 10 und vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - [...], Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22.08.2012, - XII 319/11 - [...], Rn.18).
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